Member
Member hat gesagt:A1 Kurs ist ja klar dass die betreffende Person dies haben sollte vorher, dies bestreitet auch niemand.
... aber das ist doch genau der Punkt der die Sache so schwierig macht.
Ist A1 bereist vorhanden ist der Rest ein "Klacks" , ob du dann in D , Thai oder gerne auch DK heiratest macht dann keinen Unterschied mehr.
Ein Sonderfall ist Hongkong oder eine anderer Ort AUßERHALB des Schengenraums. Hast Du dort geheiratet , dann ist die Annerkennung der Ehe in D recht einfach,
aber für den NAchzug steht wieder "A1" im Raum.... es dreht sich also quasi im Kreis...
Dieser A1 Test ist der Knackpunkt, bitte nicht falsch verstehen, ich meine schon der Test ist ein MUSS ... aber es sollte die Möglichkeit , z.b. eines auf ein Jahr begrentes Aufenthaltsrecht in D geben, und dieses wird nur verlängert wenn DANN der hier in D gemacht A1 Test vorgelegt wird. Ich denke mit solch einer Regelung würden sich beide Seiten viel leichter tun.
Aber unter Umständen ist es ja von der Politik nicht gewollt das es sooo "einfach" geht ?