Info Heiraten / Deutschkurs / Bestimmungen und Auflagen

  • Ersteller
        #111  

Member

Also meine Kleine hat letztes Jahr von selbst gesagt, sie möchte D lernen, in AC in einer privaten kleinen Schule.

Ihr war einfach langweilig, so ohne Barleben. ;)

Ein paar Monate später meinte sie dann sie bräuchte noch Geld für die Prüfung.

Erst da hat sie mir gesagt, dass es ein Deutschkurs für A1 war. ;)

Beim ersten Versuch mit ausreichenden 61 Punkten bestanden.

Die meißten Punkte hat sie im Sprechen erzielt, obwohl Sie total schüchtern ist Deutsch zu sprechen.

Seit dem 14.04.2015 ist das Heiratsvisum beantragt und wir warten auf den Abschluss der Urkundenprüfung, da Spätregistriert.

Alle Unterlagen, die laut Infoblatt gefordert sind hat meine Kleine innerhalb von 3 Wochen alles besorgt, war sehr fleissig.

Mit Standesamt und Ausländerbehörde ist schon alles in trockenen Tüchern.

AB hat nach nem kurzen Interview das i.O. gegeben und SA wartet auf das i.O. der Urkundenprüfung.

Mal schauen, wann die Botschaft sich endlich meldet.
 
        #112  

Member

Member hat gesagt:
Hi Kanario. Vielen Dank für Deine Ausführungen. :)
Wie gesagt, hab ja nix gegen Deutschland ;) würde eventuell auch den normalen Weg gehen falls ich noch mal heiraten würde (was ich ja müsste, wenn ich ne Philipina nehmen würde).

Stimmt Genau!!!

Du wirst vom eigenen Staat dazu gezwungen zu heiraten, da ansonsten ein Zusammenleben mit Deiner Partnerin nicht möglich ist.

Ein Visum für ein Jahr könnte so manchen vor großen Dummheiten bewahren.
 
        #113  

Member

Member hat gesagt:
Du wirst vom eigenen Staat dazu gezwungen zu heiraten, da ansonsten ein Zusammenleben mit Deiner Partnerin nicht möglich ist.
.

Reicht da in D nicht die "eheähnliche Gemeinschaft "?
 
        #115  

Member

Wie etwas weiter oben zu lesen, befinden wir uns gerade in der Phase der Urkundenprüfung. Sie geht jetzt in den 5. Monat.

Am Freitag erhielt ich nun ein Schreiben der Ausländerbehörde mit folgendem Inhalt:

"Von der deutschen Auslandsvertretung wurde mir ein Antrag auf Erteilung eines
Visums der Obengenannten gem. § 31 AufenthV zur Zustimmung übermittelt.

Diese Zustimmung habe ich der Botschaft bereits zukommen lassen.

Bevor die Botschaft jedoch ein Visum ausstellt, besteht sie auf Vorlage einer
Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung.

Reichen Sie diese Bescheinigung bitte kurzfristig direkt bei der Botschaft oder bei mir ein."


Was sagen die Experten dazu?

Man könnte es so interpretieren, dass die Urkundenprüfung vielleicht schon abgeschlossen ist.

Oder weiß die eine Abteilung nicht, was die andere macht?


Beide Anträge (Visum und Urkundenprüfung) wurden am gleichen Tag eingereicht.

Gruß,

Finearts74
 
        #116  

Member

Ja ist doch einfach. Melde die Eheschließung beim Standesamt an und fax die Bescheinigung zur Botschaft.
 
        #117  

Member

Tja, das hätte ich wohl auch gemacht, wenn die Standesbeamtin nicht noch auf den Abschluss der Urkundenprüfung gewartet hätte.

Gestern hat sich aber alles geklärt.

Die Dame von der Ausländerbehördehat die geprüften Unterlagen und das i.O. erhalten, nicht die Standesbeamtin.

Also ist die Dame von der AB mal kurz über den Flur und hat die Unterlagen abgegeben.

Heute ist Termin beim Standesamt, dann dauert es beim OLG wohl noch maximal 10 Tage und ich bekomme die Bescheinigung und meine Kleine
kann das Visum abholen.

Abholung meiner Kleinen in Manila ist für die erste oder zweite Oktoberwoche geplant.

Wir freuen uns schon.
 
        #118  

Member

Heiratsvisum, Urkundenprüfung usw. War bei uns auch so. Den Termin kannst auch nochmal verschieben. Das Visum gildet ja drei Monate.
 
        #119  

Member

Ich lese hier ständig vom Ehevertrag der so dringend nötig wäre bevor man Heiratet weil sonst alles 50::50 wäre.
In Deutschlang gilt aber doch die Regelung der Zugewinngemeinschaft, solange kein anderer Vertrag geschlossen wurde.
Das bedeutet ja, wenn der Mann als Beispiel 100000€ an Bestiz hat und Sie nichts und Sie dann Heiraten, es erstmal alles unverändert ist.
Wenn die Ehe sagen wir mal nach 2 Jahren zerbricht und in diesen 2 Jahren der Besitz auf 110000€ angewachsen ist werden die 10000€ Zugewinn aufgeteilt.
Der Mann ginge dann mit 105000€ aus der Ehe und die Frau mir 5000€.
Welchen Sinn macht denn da der explizite Ehevertrag?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #120  

Member

wenn der mann die 10000 zugewinn alleine verdient hat und nicht unbedingt der meinung ist das geld seiner ex in den allerwertesten schieben zu wollen macht das durchaus sinn!
 
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