Member
Member hat gesagt:Wäre schön, wenn Du das mit Fakten oder einem Link hinterlegen könntest - möglicherweise hätte ich es dann überlesen bzw. könnte diese Info meiner Verlobten weiteres "nosebleeding" im Zusammenhang mit ihrem A1 ersparen
Auf den A1 kann in bestimmten Fällen sogar ganz verzichtet werden.
NACHWEIS ÜBER EINFACHE KENNTNISSE DER DEUTSCHEN SPRACHE
(Niveau „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER)
Der Nachweis über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache ist durch das Sprachprüfungszertifikat „Start Deutsch 1“
zu erbringen. Dieses kann auf den Philippinen über das Goethe-Institut Manila erworben werden. Informationen zu den
Prüfungsterminen und zur Prüfung finden Sie auf der Webseite des
Goethe-Instituts
. Die Teilnahme an der Prüfung ist
auch für externe Schüler möglich, die ihre Sprachkenntnisse an einer anderen Sprachschule erworben haben.
Eine weitere Möglichkeit des Nachweises der Sprachkenntnisse ist durch die Vorlage von Zeugnissen von Oberschulen
mit deutschem Abitur und durch Sprachzeugnisse der Stufe „A1“der Kulturinstitute von Österreich und der Schweiz
gegeben. Anerkannt wird auch jegliches Sprachzeugnis eines nach den Standards der
Association of Language Testers
in Europe
(ALTE)
zertifizierten Prüfungsanbieters. Auf den Philippinen ist derzeit kein ALTE zertifizierter
Prüfungsanbieter ansässig.
Kein Nachweis ist erforderlich, wenn bei Antragstellung bei der Botschaft ausreichende Deutschkenntnisse offenkundig
vorliegen (dies bedeutet, dass die Antragstellung in deutscher Sprache sowie das damit verbundene Interview in
deutscher Sprache ohne die Hilfe eines Dritten möglich sein muss)
Aus dem
Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung ---> Hier.