Info Heiraten / Deutschkurs / Bestimmungen und Auflagen

  • Ersteller
        #31  

Member

Member hat gesagt:
Wäre schön, wenn Du das mit Fakten oder einem Link hinterlegen könntest - möglicherweise hätte ich es dann überlesen bzw. könnte diese Info meiner Verlobten weiteres "nosebleeding" im Zusammenhang mit ihrem A1 ersparen :wink0:



Auf den A1 kann in bestimmten Fällen sogar ganz verzichtet werden.


NACHWEIS ÜBER EINFACHE KENNTNISSE DER DEUTSCHEN SPRACHE
(Niveau „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER)
Der Nachweis über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache ist durch das Sprachprüfungszertifikat „Start Deutsch 1“
zu erbringen. Dieses kann auf den Philippinen über das Goethe-Institut Manila erworben werden. Informationen zu den
Prüfungsterminen und zur Prüfung finden Sie auf der Webseite des
Goethe-Instituts
. Die Teilnahme an der Prüfung ist
auch für externe Schüler möglich, die ihre Sprachkenntnisse an einer anderen Sprachschule erworben haben.
Eine weitere Möglichkeit des Nachweises der Sprachkenntnisse ist durch die Vorlage von Zeugnissen von Oberschulen
mit deutschem Abitur und durch Sprachzeugnisse der Stufe „A1“der Kulturinstitute von Österreich und der Schweiz
gegeben. Anerkannt wird auch jegliches Sprachzeugnis eines nach den Standards der
Association of Language Testers
in Europe
(ALTE)
zertifizierten Prüfungsanbieters. Auf den Philippinen ist derzeit kein ALTE zertifizierter
Prüfungsanbieter ansässig.
Kein Nachweis ist erforderlich, wenn bei Antragstellung bei der Botschaft ausreichende Deutschkenntnisse offenkundig
vorliegen (dies bedeutet, dass die Antragstellung in deutscher Sprache sowie das damit verbundene Interview in
deutscher Sprache ohne die Hilfe eines Dritten möglich sein muss)


Aus dem
Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung ---> Hier.
 
        #32  

Member

Naja... also habe ich mich zu früh gefreut - aber Danke für die Infos...

Fraglich wäre, wie der College-Abschluss in InfoTec gemäß der VwV betrachtet würde - und ein deutsches Abitur liegt aus nachvollziehbaren Gründen nicht vor.

Sei es drum... die 10 verbleibenden Wochen gehen auch rum - und Hasi hat was zu tun :wink0:
 
        #33  

Member

Hallo "der Neue" hat einen sehr interessanten Beitrag verfasst, leider geht das mit der "Checkliste" irgend wie nicht! Schade!!
Vielleicht könntest Du sie mir senden! Ich schreibe Dir!
Mit den zwei Zeugen hätte ich auch noch eine Frage: Müssen das Bekannte oder Familienmitglieder sein, oder könnte ich Sie mir übertrieben gesagt, auf der Straße in Hong Kong für wenig Money aufgabeln? Denn wenn ich rechne den Transfer von den Phils. mit 4 Personen insgesamt + Hotel und Essen geht auch ganz schön ins Geld!
Gruß
Spalter Bub:bye:
 
        #34  

Member

Halo Spalter!

Ich bin zwar nicht der Neue, kann glaube ich deine Frage aber trotzdem beantworten:

Zeuge kann jede vollgährige Person sein, mit gültigen Personaldokumenten. die sich legal in Hongkong auhält z.B. der Hochtzeitsfotograf oder jemand vom Hotel.

LG Jack
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
... Was man aber auf alle Fälle machen muss ist eine Apostile auf der Heiratsurkunde und auch auf die Kopie anbringen zu lassen. Diese gibts beim High Court. Mit der Heiratsurkunde und der Apostille drauf konnt ihr eure Heirat in Deutschland eintragen lassen.

Hallo!
Läuft die Apostille noch auf "Kronkolonie Hongkong" oder ist das inzwischen geändert?
Und Vorsicht beim Umzug nach :kotz:NRW, dort werden bereits von anderen Bundesländern (Niedersachsen) eingetragene, im Ausland geschlossene Ehen nicht mehr anerkannt :ah:....
MfG
Rainchild
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Hallo!
Läuft die Apostille noch auf "Kronkolonie Hongkong" oder ist das inzwischen geändert?


Bei Country ist ganz einfach Hong Kong eingetragen, ohne Kronkolonie.


Member hat gesagt:
Und Vorsicht beim Umzug nach :kotz:NRW, dort werden bereits von anderen Bundesländern (Niedersachsen) eingetragene, im Ausland geschlossene Ehen nicht mehr anerkannt :ah:....
MfG
Rainchild

Hää, wie soll das denn gehen?? Wenn die Ehe in meinem Bundesland anerkannt ist kann ein anderes Bundesland es doch nicht als nichtig erklären??? Oder wie ist der Fall abgelaufen?






Member hat gesagt:
Hallo "der Neue" hat einen sehr interessanten Beitrag verfasst, leider geht das mit der "Checkliste" irgend wie nicht! Schade!!
Vielleicht könntest Du sie mir senden! Ich schreibe Dir!
Mit den zwei Zeugen hätte ich auch noch eine Frage: Müssen das Bekannte oder Familienmitglieder sein, oder könnte ich Sie mir übertrieben gesagt, auf der Straße in Hong Kong für wenig Money aufgabeln? Denn wenn ich rechne den Transfer von den Phils. mit 4 Personen insgesamt + Hotel und Essen geht auch ganz schön ins Geld!
Gruß
Spalter Bub:bye:



Die Trauzeugen müssen keine Verwandten sein.

Also hier dann nochmal paar links.

HighCourt ----> Hier

Diverse Fargen ----> Hier

Terminvereinbarung für die Notice of intended marriage ----> Hier

MR21b ----> Hier


 
        #37  

Member

Member hat gesagt:
Bei Country ist ganz einfach Hong Kong eingetragen, ohne Kronkolonie.

Hää, wie soll das denn gehen?? Wenn die Ehe in meinem Bundesland anerkannt ist kann ein anderes Bundesland es doch nicht als nichtig erklären??? Oder wie ist der Fall abgelaufen?


Hallo!
Naja, im schönen Niedersachsen war ich wegen meiner geplanten Hochzeit im Standesamt. Dort hat mir die freundliche Mitarbeiterin mitgeteilt, dass ich es nie schaffen werde, alle Unterlagen für ein Heiratvisum für meine Verlobte zu bekommen und hat mir geraten, in Dänemark zu heiraten. Mit der apostilierten Heiratsurkunde wäre die Anerkennung kein Problem.
Haben wir dann auch (fast) so gemacht, nur haben wir in Australien geheiratet.
Das Standesamt in Niedersachsen hat unsere Ehe sofort eingetragen, notwendig war nur ihr Reisepass und eben die apostilierte Heiratsurkunde.
Leider ist mein Arbeitgeber kurz darauf Konkurs gegangen und ich habe leider einen Job in NRW angenommen. Die Meldebehörde hier hat zwar mich als verheiratet eingetragen, aber ohne Ehefrau. Das Ausländeramt hat sich ein paar Tage später bei uns gemeldet, das Ehen aus der 3. Welt (Australien) generell nicht so einfach anzuerkennen sind, da es dort ja möglich ist, mehrere Frauen/Männer zu heiraten. Zusätzlich hat das Ausländeramt von uns eine Liste von apostilierten Dokumenten verlangt, die man aber außerhalb Mitteleuropas nicht bekommt, z:B. eine Meldebestätigung aus Hongkong.
Somit bei ich zwar verheiratet, aber mit niemanden....
Meine Frau ist zurück nach Hongkong und mein Rechtsanwalt verdient sich dumm und dämlich!
Fazit: Lieber Arbeitslos in Niedersachsen als einen Job in :kotz:NRW!
MfG
Rainchild
 
        #38  

Member

Hmm... ich glaube ich heirate doch in den Phils.....?! Trotzdem meinen Dank, an alle Member für die guten Ratschläge hier!
Aber, wie mache ich das wenn ich Gütertrennung will am besten? (Habe nämlich hier ein kleines Schloß) Hahahahah und will nicht nochmal dafür zahlen!
Ich vertraue eigentlich mehr einen deutschen Notar oder Anwalt, als einen in den Phils ernannten Notar????
Was meint Ihr dazu?
 
        #39  

Member

@Rainchild.
Wow, das ist echt krass. Aber für solche Fälle gibt es ja das Abkommen mit der Apostille, eigentlich....... So das die Behörde solche Dokumente doch anerkennt. Wenn die es in einem Bundesland machen können die in einem anderen das doch nicht kippen. Das muss doch Bundesweit gleich sein????
Oh man.
 
        #40  

Member

hi, ich bim jetzt seit 4 Jahren mit einer Chinesin verheirated. In China war es einfach in Deutschland weitaus schwieriger. Solltest du Fragen haben kannst du mich gerne kontaktieren. Da ich nicht so oft in diesem Forum bin, per Email. =
christele@kabelmail.de
 
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