Und was genau soll er jetzt im Ehevertrag regeln? Ein Ehevertrag kann immer geschlossen werden, auch in 10 Jahren noch..ich nehme nicht an, dass er jetzt mit 34 Jahren über ein riesiges Vermögen, eine eigene gutgehende Firma oder was weiss ich, verfügt. Und wie gesagt, Unterhaltszahlungen sind in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland, nicht verhandelbar.
Allerdings, um auf die Frage des TO zu antworten, macht es eigentlich keinen Sinn eine Frau zu heiraten , die sich nicht sicher ist. Es ist allerdings auch eine schwierige Entscheidung für die Frau. Sie muss ihre Familie und ihre Heimat verlassen..keine guten Voraussetzungen.