Was Du in der Schweiz steuern kannst ist der Ehegüterstand, für den reicheren Partner ist die Gütertrennung das Beste, muss vor der Ehe notariell festgelegt werden. Der Ehe- vertrag ist nützlich bei sehr hohen Einkommen und/oder Vermögen, da nur der gewohnte Lebensstandard mittels Einkommensausgleich zu finanzieren ist. Der Ueberschuss verbleibt dann beim reicheren Partner. Die neuste Rechtssprechung vom Bundesgericht hat aber die Ansprüche der Ehefrau massiv eingeschränkt, d. h. dass sie innert kurzer Zeit nach der Scheidung arbeitspflichtig wird. Andererseits ist die zweijährige Wartefrist, im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung Pflicht, und da gilt der Einkommensausgleich, und bei Bedürftigkeit geht das bei kleinen und mittleren Einkommen ins grosse Tuch.
Das worst case Szenario will ich hier nicht erwähnen, weil er in diesem Fall unwahrscheinlich ist, und er eigentlich auf jede Ehe anwendbar ist. Wenn man auf den abstellt, dann heiratet ja niemand mehr. Aber wir in Dach im eigenen Land müssen gar nicht sofort heiraten, man kann zusammenleben, die Heirat ist nicht notwendig aus Gründen der Aufenthaltsbewilligung.