@Stuart
Warum stellst Du mit Deinem vermeintlichen Wissen alles in Abrede ??
Ich habe am 25.5.2016 eine antwort von der leiterin der visaabteilung
für auslandvisa der ausländerbehörde in berlin bekommen:
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Sehr geehrter Hr.XXXXXX,
ich habe die zuständige Vertretung in Bangkok davon in Kenntnis gesetzt, dass die
Berliner Ausländerbehörde bei Akademikern
grundsätzlich von einer günstigen Integrationsprognose ausgeht und
in diesen Fällen kein gesondertes Sprachzertifikat verlangt.
Die Entscheidung hierüber trifft jedoch die Auslandsvertretung.
Sofern Sie mit der Vorgehensweise mit der Visastelle nicht einverstanden sind, können Sie sich ggf.
an das Auswärtige Amt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
YYYYYY ZZZZZ
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. IV - Ausländerbehörde
Einreiseangelegenheiten (Visaverfahren aus dem Ausland)
XXX
YY Z 1
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
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Von daher gehe ich davon aus, dass die Berliner Ausländerbehörde vort Ort einen
Aufenthaltstitel ausgestellt hätte.
Diese Einschätzung befand sich auch in der Akte der deutschen Botschaft in Thailand,
die mein RA nach Einreichung der Klage einsehen durfte.
Die Göttin in Bangkok hat sich aber darüber hinweg gesetzt.
Ich hoffe, die ist inzwischen nach Kabul versetzt worden
@FHAC
Noch so ein Komiker. Den Schwachsinn (wie du schreibst) verbreitest Du.
Ich habe nichts anderes geschrieben, als "wenn es abgelaufen ist, dann ist auch der rechtmäßige Aufentalt zu ENDE !"
Es kommt darauf an, wie lange das Schengen Visum gültig ist.
Das sollte ja wohl das selbe bedeuten
Es ist mir egal, was andere meinen, zu wissen
Ich habe das so gemacht und würde es (fast) wieder so handhaben.
Ich habe fertig.