Thailändisch lernen

TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

        #121  

Member

Member hat gesagt:
Damit könnt Ihr dann in Dänemark heiraten.
Hat folgende Vorteile:
muss in D anerkannt werden (EU Recht)
sie braucht kein A1 Test
Richtig, aber ohne A1 bekommt sie dann auch keinen Aufenthaltstitel und muss Deutschland nach der Heirat in DK verlassen.
 
        #122  

Member

Member hat gesagt:
Richtig, aber ohne A1 bekommt sie dann auch keinen Aufenthaltstitel und muss Deutschland nach der Heirat in DK verlassen.
Nein.
Es kommt darauf an, wie lange das Schengen Visum gültig ist.


Außerdem:
was würde die Ausländerbehörde machen ?
Ziemlich sicher einen Aufenthaltstitel ausstellen.
Viel Asylbewerber haben einen Aufenthaltstitel zu Unrecht, warum nicht eine
rechtmäßig angetraute eines Deutschen Staatsbürgers

ausprobieren ;-)
 
        #123  

Member

Member hat gesagt:
Nein.
Es kommt darauf an, wie lange das Schengen Visum gültig ist.


Außerdem:
was würde die Ausländerbehörde machen ?
Ziemlich sicher einen Aufenthaltstitel ausstellen.
Viel Asylbewerber haben einen Aufenthaltstitel zu Unrecht, warum nicht eine
rechtmäßig angetraute eines Deutschen Staatsbürgers

ausprobieren ;-)
Au weia, schade das hier so etwas verbreitet wird.
Hoffentlich liest das kein Ratsuchender.
 
        #124  

Member

Member hat gesagt:
Nein.
Es kommt darauf an, wie lange das Schengen Visum gültig ist.
....schlicht FALSCH, wenn es abgelaufen ist, dann ist auch der rechtmäßige Aufentalt zu ENDE !

Member hat gesagt:
Außerdem:
was würde die Ausländerbehörde machen ?
Ziemlich sicher einen Aufenthaltstitel ausstellen.
Viel Asylbewerber haben einen Aufenthaltstitel zu Unrecht, warum nicht eine
rechtmäßig angetraute eines Deutschen Staatsbürgers
ausprobieren ;-)
.... nein BITTE, BITTE nicht so eine Schwachsinn glauben oder gar ausprobieren, die Folgen sind teuer und dank VE ist auch klar wer die Rechnung bezahlt.
Die Rechnung für die Abschiebung etc. meine ich!
 
        #125  

Member

@Stuart
Warum stellst Du mit Deinem vermeintlichen Wissen alles in Abrede ??

Ich habe am 25.5.2016 eine antwort von der leiterin der visaabteilung
für auslandvisa der ausländerbehörde in berlin bekommen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Hr.XXXXXX,

ich habe die zuständige Vertretung in Bangkok davon in Kenntnis gesetzt, dass die
Berliner Ausländerbehörde bei Akademikern
grundsätzlich von einer günstigen Integrationsprognose ausgeht und
in diesen Fällen kein gesondertes Sprachzertifikat verlangt.

Die Entscheidung hierüber trifft jedoch die Auslandsvertretung.
Sofern Sie mit der Vorgehensweise mit der Visastelle nicht einverstanden sind, können Sie sich ggf.
an das Auswärtige Amt wenden.

Mit freundlichen Grüßen
YYYYYY ZZZZZ

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. IV - Ausländerbehörde
Einreiseangelegenheiten (Visaverfahren aus dem Ausland)
XXX
YY Z 1
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
---------------------------------------------------------------

Von daher gehe ich davon aus, dass die Berliner Ausländerbehörde vort Ort einen
Aufenthaltstitel ausgestellt hätte.

Diese Einschätzung befand sich auch in der Akte der deutschen Botschaft in Thailand,
die mein RA nach Einreichung der Klage einsehen durfte.

Die Göttin in Bangkok hat sich aber darüber hinweg gesetzt.
Ich hoffe, die ist inzwischen nach Kabul versetzt worden ;-)

@FHAC

Noch so ein Komiker. Den Schwachsinn (wie du schreibst) verbreitest Du.
Ich habe nichts anderes geschrieben, als "wenn es abgelaufen ist, dann ist auch der rechtmäßige Aufentalt zu ENDE !"
Es kommt darauf an, wie lange das Schengen Visum gültig ist.
Das sollte ja wohl das selbe bedeuten ;-)

Es ist mir egal, was andere meinen, zu wissen
Ich habe das so gemacht und würde es (fast) wieder so handhaben.
Ich habe fertig.
 
        #126  

Member

Member hat gesagt:
Diese Einschätzung befand sich auch in der Akte der deutschen Botschaft in Thailand,
die mein RA nach Einreichung der Klage einsehen durfte.
Hättest Du dich an die Vorschriften gehalten hättest Du keinen RA gebraucht, oder?
 
        #127  

Member

@miller_bln ich will dich nicht angreifen oder als dumm darstellen das liegt mir wirklich fern.

Aber nicht jede gute Idee aus dem Netz ist auch wirklich gut.

Ich glaube in eurem Fall wäre es auch besser gewesen den offiziellen Weg zu gehen.
Das hätte viel Ärger und sicher auch Geld gespart.

Wie schon bereits erwähnt ist das nicht als Angriff auf deine Person zu sehen.
 
        #128  

Member

Member hat gesagt:
Wie schon bereits erwähnt ist das nicht als Angriff auf deine Person zu sehen.
Angreifen wollte ich den Kollegen auch nicht.
Aber er schlägt illegale Vorgehensweisen vor und das geht nunmal nicht.
 
        #129  

Member

Member hat gesagt:
Angreifen wollte ich den Kollegen auch nicht.
Aber er schlägt illegale Vorgehensweisen vor und das geht nunmal nicht.

Ich hatte den Text schon vorhin auf der Arbeit geschrieben aber jetzt erst abgeschickt ohne zu lesen was in der Zwischenzeit gepostet wurde.
 
        #130  

Member

Member hat gesagt:
ohne zu lesen was in der Zwischenzeit gepostet wurde.

Member hat gesagt:
Nein.
Es kommt darauf an, wie lange das Schengen Visum gültig ist.


Außerdem:
was würde die Ausländerbehörde machen ?
Ziemlich sicher einen Aufenthaltstitel ausstellen.
Viel Asylbewerber haben einen Aufenthaltstitel zu Unrecht, warum nicht eine
rechtmäßig angetraute eines Deutschen Staatsbürgers

ausprobieren ;-)
Damit du nicht suchen musst @kelle
 
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