Thailändisch lernen

TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

        #111  

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Member hat gesagt:
@Stuart es geht um die Integration im Deutschen Arbeitsmarkt. Was kann eine Thai Dame hier in D arbeiten? Da kann sie noch so gute Bachelor und Master haben. Die werden hier in D einfach nicht anerkannt.

stimmt nicht

der meiner frau wurde anerkannt sie hatte unbefristetes arbeitsvisum erhalten
 
        #112  

Member

Member hat gesagt:
stimmt nicht

der meiner frau wurde anerkannt sie hatte unbefristetes arbeitsvisum erhalten

Ist Deine Frau nicht von den Phills? Koennte es da auch Unterschiede geben?

Ich denke die Wertigkeit des Bachelor/Master wird daran gemessen wie nuetzlich dieser in der EU sein koennte.

Z.B. ein Master ueber die Schwierigkeiten des Reisanbaus seit 1980 im Isaan ist sicher nuetzlich...in TH, in der EU nicht wirklich
Ein Master in Fremdsprachen doch eher schon, oder einer ueber EU Aussenhandelsrecht fuer Palmoel.

Ich weiss die Themen sind frei erfunden, aber ich denke die Bewertung haengt davon ab ob es fuer die EU nuetzlich ist, bzw. der Antragsteller schnell integriert werden kann, ohne grosse Schwierigkeiten

Ich hoffe das bei der Bewertung faehige Leute daran beteiligt sind....
 
        #113  

Member

Der TO schrub ja das EU nicht Deutsches Recht sei.

"Es geht darum, ob Deutschland die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug bei Bürgern, die aus sogenannten Drittstaaten kommen grundsätzlich an Bedingungen knüpfen darf."


Meines Wissens nach hat der EuGH auch mal dagegen geklagt. Auf jeden Fall ist schon mal VOR dem EuGH geklagt worden. Ist aber schon ne Weile her und ich habe nicht verfolgt wie die ganze Sache ausgegangen ist. Scheinbar, für die Heiratswilligen ohne A1 nicht positiv.
Der A1, ein wenig Deutschkenntnis ist ja auch sinnvoll. Ob das Ganze dann unbedingt über das" Goethe" laufen muss lasse ich mal dahingestellt. Zu diesem "Verein" habe ich eine ziemlich spezielle Meinung.

Meine Erfahrung mit dem Heiratsvisum war durchweg positiv. So man denn alle Papiere, inkl. des A1, zusammen hat dürfte das ganze kein Problem sein.
Da Heiratsvisum war bei uns die hiesige Ausländerbehörde zuständig. Ohne deren positiven Bescheid an die deutsche Botschaft in BKK hätte es gar nichts gegeben. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das der Kontakt mit den Mitarbeitern dieser Behörde durchweg sehr positiv war und immer noch ist. Wir leben aber auf dem Land, in den Großstätten kann das anders aussehen. Morgen müssen wir wegen der Visaverlängerung wieder hin. Terminabsprachen sind sehr unkompliziert, man kümmert sich und hilft. Visaverlängerung weil meine Frau den B1 nicht macht :( ansonsten wäre eine Niederlassungserlaubniss oder sogar ein Deutscher Pass kein Problem.

In diesem Zusammenhang ...weiß jemand von Euch ob Thais ihren Pass behalten können?
 
        #114  

Member

Member hat gesagt:
In diesem Zusammenhang ...weiß jemand von Euch ob Thais ihren Pass behalten können?
Die thailändische Staatsangehörigkeit darf beibehalten werden. Es wird verlangt, mit der deutschen Staatsangehörigkeit in D und der EU aufzutreten um z. B. Rechtsgeschäfte einzugehen. Der Aufenthaltstitel wird bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sofort eingezogen und es gilt keiin Ausländerrecht mehr. In Thailand muss sie bei der Einreise mit beiden Pässen auftreten.

Neben der B1-Hürde und dem Einbürgerungstest gibt es ein wirklich wahnsinniges Sammelsurium an Anforderungen. Vor allen Dingen Anforderungen an den Ehemann und sein finanzielles Umfeld, einwandfreie Leumunde, Wohnraum, Altersabsicherung und und und. Da ist das, was man von der Ausländerbehörde kennt alles Pille-Palle.

Es ist eine Kann-Bestimmung welche in unserem Falle von der Regierung von Oberbayern entschieden werden musste. Leicht ist das nicht und mich wundert nicht, dass keine Thai im Umfeld meiner Ehefrau diesen Schritt vollziehen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #115  

Member

@Bavaria
Vielen Dank für die Info.

Member hat gesagt:
Vor allen Dingen Anforderungen an den Ehemann und sein finanzielles Umfeld, einwandfreie Leumunde, Wohnraum, Altersabsicherung und und und.
Ist für uns kein Problem weil alles gegeben. Einzig der B1 fehlt :mad: ...und da mache ich der Ausländerbehörde absolut keinen Vorwurf. DAS ist Sache meiner Frau.
 
        #116  

Member

Member hat gesagt:
@Bavaria
Vielen Dank für die Info.


Ist für uns kein Problem weil alles gegeben. Einzig der B1 fehlt :mad: ...und da mache ich der Ausländerbehörde absolut keinen Vorwurf. DAS ist Sache meiner Frau.
In unserem Falle hat man schon auch darauf geachtet, dass B1 und I-Test zügig bestanden wurden. Aus dem Stand hatte meine Ehefrau beide bestanden. Es ist m. E. aber auch die Hürde B1 nicht so hoch, wenn man in D lebt, arbeitet, sein soziales Umfeld hat usw. Da ist die Anforderung A 1 in thailändischer Umgebung schwierig, zumal ja hier die absoouten Basics vermittelt werden, die einem in allen weitern Stufen wieder einholen.

Eine persönliche Teilanforderung bestand noch in der Rentenversicherungspflciht. Aber auch hier zeichnete sich ab, dass meine Ehefrau die geforderten fünf Jahre erreichen wird.

Kannst mich ja gerne per PN kontaktieren, da dies hier den A1-Rahmen des Threads sprengt.
 
        #117  

Member

Member hat gesagt:
Der A1, ein wenig Deutschkenntnis ist ja auch sinnvoll.
Sinnvoll ja, aber viel bringt es nicht.
Die meisten Mädels können dann gerade mal "Guten Tag ,Wie geht es Ihnen ",usw..
Richtig deutsch wird in DACH gelernt
Member hat gesagt:
Ob das Ganze dann unbedingt über das" Goethe" laufen muss lasse ich mal dahingestellt
Das Goethe Institut ist eine riesige Geldmaschine, auch die umliegenden Hotels und Übersetzungsbüros verdienen sehr gut daran.
Positiv anzumerken ist dass das Institut einen "Ruf " zu verlieren hat und die Schüler, auch bei schlechten Leistungen, schon mal durchboxt.
 
        #118  

Member

Ich habe das ganze Procedere in den letzten Jahren live erlebt.
Der erste Akt ist das Besuchervisum für Deutschland, welches abgelehnt wird. Danach kommt die Hochzeit in HKG und der anschließende A1-Sprachkurs in Manila.
6 Monate nach der Hochzeit ist endlich das Familienvisum da und es folgt der B1-Sprachkurs in Deutschland. Nach 3 Jahren wird dann die Einbürgerung beantragt.
Das dauert wegen der Überlastung der Behörden fast 2 Jahre. Inzwischen ist meine Frau aber auch Deutsche.

Das Gemeckere vom TO kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man sich nicht an die Regeln hält, gibts halt kein Visum.
 
        #119  

Member

@magicbiker Zwei Jahre für die Einbürgerung. Das ist ja Wahnsinn.

Wir haben diese in unter zwei Monaten durchgezogen, wobei aber auch die Sachbearbeiterin meinte, dass dies extrem schnell gegangen ist.

Von dem Zirkus bis zur ersten Einreise kann ich ebenso ein Lied singen. A1 ja/nein, Verpflichtungserklrung, Rückfragen AB, und und und. Das zog sich ein halbes Jahr.
 
        #120  

Member

@Pumpkin:
Deine Verlobte soll sich ein Schengen Visum besorgen...kein Besuchervisum und nicht von einer deutschen Botschaft.
Gibt genug Thais im Schengenraum die ein Gewerbe haben und ein Arbeitsvisum erwirken können.

Damit könnt Ihr dann in Dänemark heiraten.
Hat folgende Vorteile:
muss in D anerkannt werden (EU Recht)
sie braucht kein A1 Test
sie braucht kein Ehefähigkeitszeugnis (obwohl Ihr das ja schon für sicherlich viel Geld habt)

So haben wir es in 2016 gemacht.

Beim Ehegattennachzug gibt es in der Tat zwei Ausnahmen:
A1 Test wird nicht benötigt, wenn Ihr nicht dauerhaft in D bleiben wollt.
Das wurde bei uns aber als Lüge abgetan.

A1 Test wird nicht bei Akademikern benötigt, da der Integrationsbedarf nicht so hoch ist.

Das wurde bei uns auch abgelehnt.
Remonstration ebenfalls abgelehnt.

Klage vorm Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht, Eilbedürftigkeit erklärt.

Die Eilbedürftigkeit wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt, ein Termin wäre dann vermutlich ein Jahr später gewesen.
Meine Frau hatte dann zwischenzeitlich den A1 Test bestanden, die Klage wurde von uns zurück genommen und das
Visum in 2016 erteilt.
Anhang anzeigen Ehegattennachzugflyer-001.jpgAnhang anzeigen Ehegattennachzugflyer-002.jpg
 
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