Thailändisch lernen

TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

        #91  

Member

Member hat gesagt:
Ich hatte die Hoffnung das deine bessere Hälfte auf genau der Grundlage das Visum bekommen hat und deshalb die Frage gestellt.
Nein, eben nciht. Darum habe ich es ja auch nicht angeführt, weil es eine ganz andere Ausgangslage war. Aber eben trotzdem ohne A 1.
 
        #92  

Member

Member hat gesagt:
Ansonsten hoffe ich darauf das ihr wieder auf einen vernünftigen Weg zurück findet um die Diskussion fort zu führen.
An mir soll es nicht liegen.
Dann lassen wir die Kollegen halt glauben das die Botschaft über ein Heiratsvisum entscheidet.
Abgesehen von dieser Ausnahme Regelung natürlich.
Da wird der TO alles richtig gemacht haben und die deutschen Behörden sind wie immer schuld.
 
        #93  

Member

Member hat gesagt:
Dann lassen wir die Kollegen halt glauben das die Botschaft über ein Heiratsvisum entscheidet.

Paragraph 71 Absatz 2 AufenthG regelt die Zuständigkeit eindeutig

„Im Ausland sind für Pass- und Visaangelegenheiten die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zuständig.“

Falls Dir eine gegenstehende Rechtsnorm geläufig ist, wäre ich dankbar diese zu erfahren

Gruß

Yam
 
        #94  

Member

Die Ausländerbehörde spielt in diesem speziellen Fall wie auch in anderen Fällen schon mit. Das ergibt sich aus den von @Cavigliano zitierten Richtlinien.

Ohne nähere Angaben vom TO - der hoffentlich kein Troll ist... - kommen wir hier nicht weiter. Könnte ja sein, dass sie ihren Master und Barchelor in thailändischer Philosophie gemacht hat. Das erleichtert die Integration wohl kaum im Sinne der Ausnahmeregel. Auch die fehlende Begründung reduziert auf das nicht vorhandene A 1 ist in diesem Fall doch schleierhaft. Vielmehr müsste die Botschaft doch in diesem Fall begründen, dass die begehrte Ausnahmeregel aus diesen und jenen Gründen nicht greift und deswegen nach dem Grundsatz zu verfahren ist.

Vielleicht findet sich ja neben dem TO noch jemand, der dies bereits praktiziert hat. Kann durchaus sein, dass die Botschaft in Bangkok daS strenger handhabt als andere Vertretungen.
 
        #95  

Member

Member hat gesagt:
Die Ausländerbehörde spielt in diesem speziellen Fall wie auch in anderen Fällen schon mit.
Die Ausländerbehörde spielt die wichtigste Rolle beim Heiratsvisum im Gegensatz zum Einladungsvisum.
Member hat gesagt:
Ohne nähere Angaben vom TO - der hoffentlich kein Troll ist... - kommen wir hier nicht weiter.
Das habe ich wiederholt geschrieben in diesem Thread.
Member hat gesagt:
Vielmehr müsste die Botschaft doch in diesem Fall begründen, dass die begehrte Ausnahmeregel aus diesen und jenen Gründen nicht greift und deswegen nach dem Grundsatz zu verfahren ist
Auch das habe ich geschrieben, ohne Begründung wird kein Hochzeitsvisum abgelehnt.
Member hat gesagt:
Vielleicht findet sich ja neben dem TO noch jemand, der dies bereits praktiziert hat.
Wäre zu wünschen, aber sehr unwahrscheinlich.
 
        #96  

Member

Nachtrag:

Zur Klarstellung, die Visaerteilung erfolgt durch die Deutsche Botschaft...
Die Ausländerbehörde wird durch die Botschaft zur Stellungnahme aufgefordert.... das sind 2 ganz unterschiedliche Rechtsakte ...


Die deutsche Auslandsvertretung wird den Visumantrag zur Stellungnahme an die für Ihren deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiterleiten.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.“
 
        #97  

Member

Member hat gesagt:
Nachtrag:

Zur Klarstellung, die Visaerteilung erfolgt durch die Deutsche Botschaft...
Die Ausländerbehörde wird durch die Botschaft zur Stellungnahme aufgefordert.... das sind 2 ganz unterschiedliche Rechtsakte ...
Richtig. Und ohne positive Stellungnahme der Ausländerbehörde kein Visum von der Botschaft.
Versuche ich seit gestern in unzähligen Beiträgen rüberzubringen.

Was ne schwere Geburt :rolleyes:
 
        #98  

Member

Ich denke das ist einfach ein Problem der Begriffe .... ich musste auch erst stutzen @Stuart da ich selbst mit einer nicht EU Bürgerin verheiratet bin ...
Für viel Verwirrung hat bei mir der Begriff „AA“ gesorgt... da ich darunter wie @intruder69 das Auswärtige Amt verstehe

Gruss

Yam
 
        #99  

Member

Member hat gesagt:
Für viel Verwirrung hat bei mir der Begriff „AA“ gesorgt.
Den Begriff hat leider der Kollege @KingPing ins Spiel gebracht.
Hat er sich halt versehen.
 
        #100  

Member

War in keiner Form eine Schuldzuweisung @Stuart ... das Thema ist ja durchaus spannend und ich fand es schade, das eigentlich, hilfreiche zusammen tragen der Informationen, durch alle Member, zu einer recht aggressiven Grundstimmung geführt hat. Zum Teil halt, weil Begrifflichkeiten durcheinander gelaufen sind.

Gruß

Yam
 
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