Thailändisch lernen

TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

        #82  

Member

Member hat gesagt:
Bei Beantragung des Visums in der Botschaft der BR Deutschland in Bangkok hat man uns erklärt, es gibt eine Ausnahmeregelung
Hier liegt der entscheidene Fehler der uns zeigt das der TO uns verarscht hat.
Wer findet ihn?
 
        #83  

Member

Member hat gesagt:
@Stuart hat nicht behauptet das man ohne A1 nicht heiraten kann bzw das Visum nicht erteilt wird.
Genau das tat er bereits bei Post #3 und es zieht sich wie ein roter Faden durch den ganzen Thread.
Er macht sich nicht einmal die Mühe die Vorschriften anzusehen.

Member hat gesagt:
@Bavaria du könntest doch auch mal darlegen wie du ohne A1 das Hochzeitsvisum erhalten hast.

Der Familiennachzug zu Deutschen ist anders geregelt als der Ehegattennachzug.
In den Verwaltungsvorschriften zu § 28 AufenthG ist ist in Tz. 1.4 eine solche Ausnahme beschrieben.
Mit diesem Visum darf man auch heiraten. Man beantragt aber vom Grundsatz her den Familiennachzug und erst in zweiter Linie die beabsichtigte Heirat.
 
        #84  

Member

Member hat gesagt:
Völlig zu Recht abgelehnt, auch wenn es hart klingt.

Viel zu spät, aber ein A1 ist schnell gemacht.

Gut möglich, greift bei euch aber nicht.

Die Hochzeitsfähigkeitbescheinigung ist kein "GO".
Letztendlich entscheidet nur die Ausländerbehörde ob ihr heiraten dürft.
Klingt doof ist aber so.

Nein, klingt aber auch blauäugig wie du an die Sache herangegangen bist.

Tipps kann euch hier niemand geben.

Schick dein Mädel zum A1 Kurs. Bei ihrer Qualifikation sollte das kein Problem sein.

Viel Glück
Wo liest du das @Bavaria?
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Der Familiennachzug zu Deutschen ist anders geregelt als der Ehegattennachzug.
In den Verwaltungsvorschriften zu § 28 AufenthG ist ist in Tz. 1.4 eine solche Ausnahme beschrieben.
Denkst du wirklich die Mehrheit der Member kann mit diesen Paragraphen etwas anfangen?
Der Familiennachzug zu Deutschen ist anders geregelt als der Ehegattennachzug?
Was verstehst der gemeine User darunter?

Und eine Antwort auf @kelle Frage bist du noch schuldig.
 
        #86  

Member

Kann es sein dass hier zwei (oder mehr )aneinander vorbei reden?
Wenn vom "AA" geschrieben wird, meint einer das "Auswärtige Amt"..in Berlin
und ein anderer meint das "AusländerAmt" am Wohnort das Antragstellers.

Im übrigen zeigt mein Trollimeter hier schon jenseits 75% an....
nix für Ungut aber an dem Kürbis ist was faul.
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Genau das tat er bereits bei Post #3 und es zieht sich wie ein roter Faden durch den ganzen Thread.
Er macht sich nicht einmal die Mühe die Vorschriften anzusehen.



Der Familiennachzug zu Deutschen ist anders geregelt als der Ehegattennachzug.
In den Verwaltungsvorschriften zu § 28 AufenthG ist ist in Tz. 1.4 eine solche Ausnahme beschrieben.
Mit diesem Visum darf man auch heiraten. Man beantragt aber vom Grundsatz her den Familiennachzug und erst in zweiter Linie die beabsichtigte Heirat.
Bitte bringe doch hier die entsprechende Passage, ich kann im §28 nichts entsprechendes darüber finden.
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Und eine Antwort auf @kelle Frage bist du noch schuldig.
Ich schulde ihm keine Antwort. Mal ganz davon abgesehen, dass @kelle die detaillierte Antwort hierauf findet, da er nicht zu einem Personenkreis gehört, der nur texten sondern auch lesen kann. Offenbar gehörst Du zu diesem Personenkreis nicht und damit erschiesst sich diese sehr private Antwort auch nicht. Gut so!

@intruder69 Da muss Dein Trollmeter nicht groß nachgeeicht werden.

Aber unabhängig davon finde ich die Fragestellung sehr interessant, ab wann denn eine Schul- und/oder Berufsausbildung dazu befähigt, sich ohne den A1-Nachweis beruflich und gesellschaftlich zu integrieren. Leider lässt sich der TO nicht darüber aus, welchen Barchelor bzw. Master seine Verlobte hat. Somit erscheint auf den ersten Blick das Verhalten der AB und der Botschaft nicht gerade als wohlwollend.

Klassisch für sog. Sachthemen im TAF ist der Ablauf. Protagonisten mit absolut selbstsicherem Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ergreifen federführend das Wort. Sie brauchen das Gesetz nicht und selbst wenn man es ihnen unter die Nase hält, verstehen sie es nicht. Vielmehr gehen sie noch davon aus, dass andere Member dieses ebenso nicht erschliessen können. Selbst hier im Thread haben sich einige davon zu Wort gemeldet, die es gescheckt haben.

Nun kann ich mir von einem Forum - gerade einem Qualitätstouristenforum - keine Rechtsberatung erwarten. In dem Zusammenhang stellt sich mir jedenfalls die Frage, ob man Anfragen und Antworten mit Rechtsauskunftscharakter denn nicht generell via Forenregel ausschließen sollte.

Der jetzige Fall spiegelt es stellvertetend für so viele im TAF behandelte Sachthemen klassich wieder. Ernstgemeinte und zielführende Antworten werden überlesen und niedergebügelt. Sachlichkeit bleibt ebenso auf der Strecke wie ein problemlösungsorientiertes Posten.

Fazit: auf Sachfragen oder gar Rechtsfragen kann man im TAF keine vernünftige Antwort erhalten.
Schade.
 
        #90  

Member

Member hat gesagt:
Aber unabhängig davon finde ich die Fragestellung sehr interessant, ab wann denn eine Schul- und/oder Berufsausbildung dazu befähigt, sich ohne den A1-Nachweis beruflich und gesellschaftlich zu integrieren. Leider lässt sich der TO nicht darüber aus, welchen Barchelor bzw. Master seine Verlobte hat. Somit erscheint auf den ersten Blick das Verhalten der AB und der Botschaft nicht gerade als wohlwollend.

Ja genau.
Ich hatte die Hoffnung das deine bessere Hälfte auf genau der Grundlage das Visum bekommen hat und deshalb die Frage gestellt.

Ansonsten hoffe ich darauf das ihr wieder auf einen vernünftigen Weg zurück findet um die Diskussion fort zu führen.
 
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