Member
Sollte Interesse bestehen schreibe ich gern im Visum Bereich eine "Anleitung " wie man in Deutschland eine Thailänderin heiratet.
und das ohne Kenntnis von AufenthG und VV...Member hat gesagt:Sollte Interesse bestehen schreibe ich gern im Visum Bereich eine "Anleitung " wie man in Deutschland eine Thailänderin heiratet.
Hast Du schon mal in Deutschland eine Nicht EU Bürgerin geheiratet?Member hat gesagt:und das ohne Kenntnis von AufenthG und VV...
Sozusagen praktiziertes Stuart-Recht.
Nein Danke.
Ich habe eine Thai in Deutschland geheiratet ohne A 1.Member hat gesagt:Hast Du schon mal in Deutschland eine Nicht EU Bürgerin geheiratet?
Und entscheidest du das?
Aha, jetzt wirds interessant, erzähl doch mal wie.Member hat gesagt:Ich habe eine Thai in Deutschland geheiratet ohne A 1.
Muss ich auch nicht machen. Gibt ja genug Spezialisten wie dich und @KingPingMember hat gesagt:Nein, das entscheide ich leider nicht, ob Du im TAF Deinen vermeintlichen Ratgeber veröffentlichst.
Müssig darauf zu antworten.Member hat gesagt:Alleine wie Du bei der Fragestellung hier schon einknickst spricht Bände.
Bist du in der Lage meine bisherigen Beiträge in diesem Thread zu widerlegen?Member hat gesagt:und das ohne Kenntnis von AufenthG und VV...
Sozusagen praktiziertes Stuart-Recht.
Nein Danke.
Hatte ich ja oben bereits beschrieben. Wäre aber hier OT, da es mit der Problemstellung der Threadstarters nichts zu tun hat.Member hat gesagt:Aha, jetzt wirds interessant, erzähl doch mal wie.
Member hat gesagt:Nochmals: Ein Blick ins Gesetz eröffnet ungeahnte Möglichkeiten.
Member hat gesagt:Bist du in der Lage meine bisherigen Beiträge in diesem Thread zu widerlegen?
Member hat gesagt:Bin dann raus hier