Member
Tja,......."Frau" hat doch Master und Bachelor...also wenden Sie die entsprechende Ausnahmeregelung an...Member hat gesagt:Die Ablehnung sagt doch schon alles und hast Dir selber beantwortet.
Mich wundert, dass die deutsche Botschaft den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Eheschliessung überhaupt angenommen hat.
Obwohl die erforderlichen Unterlagen Nicht vollständig waren.
Ja es gibt Ausnahmen , wenn die Dame nicht lesen und schreiben kann
Ja was jetzt? Ausnahmen für Studierte und Qualifizierte? UND für Analphabeten?(Nicht lesen und schreiben?)