TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

  • Ersteller
        #61  

Member

Member hat gesagt:
Die Ablehnung sagt doch schon alles und hast Dir selber beantwortet.

Mich wundert, dass die deutsche Botschaft den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Eheschliessung überhaupt angenommen hat.

Obwohl die erforderlichen Unterlagen Nicht vollständig waren.

Ja es gibt Ausnahmen , wenn die Dame nicht lesen und schreiben kann
Tja,......."Frau" hat doch Master und Bachelor...also wenden Sie die entsprechende Ausnahmeregelung an...
Ja was jetzt? Ausnahmen für Studierte und Qualifizierte? UND für Analphabeten?(Nicht lesen und schreiben?)
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Tja,......."Frau" hat doch Master und Bachelor...also wenden Sie die entsprechende Ausnahmeregelung an...
Ja was jetzt? Ausnahmen für Studierte und Qualifizierte? UND für Analphabeten?(Nicht lesen und schreiben?)
Warum sollten Sie eine Ausnahme machen wegen Master und Bachelor ????

Ja was es gibt die Ausnahmen gerade dann wenn die Dame oder Herr nicht lesen gelernt hat oder nicht kann ja das gib es tatsächlich und ich selber kenne ein Paar wo die Dame nicht lesen konnte und nach langen hin und her eine Visum bekommen hat .
 
        #63  

Member

Wie sieht es mit seiner finanzielle Situation aus? Mit einem dicken Sparbuch ist ein Heiratsvisa sicher kein Problem.
 
        #64  

Member

Member hat gesagt:
Und ob das eine Rolle spielt, aber du bist von deiner Meinung ja nicht abzubringen.

Möglicherweise hast du mich falsch verstanden oder ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt.

Ich bezog mich darauf, dass das AA eine Abteilung für Visa-Angelegenheit hat. Generell hatte ich die Empfehlung das AA zu kontaktieren weitergegeben. Das dort natürlich in Bezug auf die Unterschiede (Heirat, Touri, etc.) fallbezogen gehandelt wird, dürfte klar sein.
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Ich bezog mich darauf, dass das AA eine Abteilung für Visa-Angelegenheit hat. Generell hatte ich die Empfehlung das AA zu kontaktieren weitergegeben
Was soll das bringen? Das AA hat doch schon zu seinen Ungunsten entschieden.

Kennst du überhaupt das aktuelle Procedere wie ein Heiratsvisum beantragt wird?
 
        #66  

Member

A1 Deutschkurs ist leicht zu bestehen, kein Problem.
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Das AA hat doch schon zu seinen Ungunsten entschieden.

Keine Ahnung, was du da hineininterpretierst. Der TO hat das AA mit keinem Wort erwähnt, sondern lediglich die Botschaft. Alle Botschaften arbeiten in erster Linie autark und das AA mischt sich da in der Regel nicht ein. also hat das AA auch nicht zu seinen Ungunsten entschieden. Das AA wird in solchen Fällen nur dann aktiv, wenn eine entsprechende Intervention beim AA erfolgt. Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass das AA für jeden Visaantrag sein Okay geben muss?

Member hat gesagt:
Kennst du überhaupt das aktuelle Procedere wie ein Heiratsvisum beantragt wird?

Das hat mit dem Thema nichts zu tun, zumal der TO hat dieses Thema abgearbeitet und die Botschaft den Antrag abgewiesen hat.

Ansonsten warte ich jetzt erst mal ab, was der TO sagen wird.
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Keine Ahnung, was du da hineininterpretierst. Der TO hat das AA mit keinem Wort erwähnt, sondern lediglich die Botschaft. Alle Botschaften arbeiten in erster Linie autark und das AA mischt sich da in der Regel nicht ein. also hat das AA auch nicht zu seinen Ungunsten entschieden.
Das zeigt leider das du von der Materie überhaupt keine Ahnung hast.

Solange das AA der Botschaft in Bangkok kein grünes Licht gibt wird kein Visum erteilt.
In Deutschland entscheidet allein das AA ob man eine Thai heiraten darf.

Tut mir leid dir das so deutlich schreiben zu müssen.
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Das zeigt leider das du von der Materie überhaupt keine Ahnung hast.

Solange das AA der Botschaft in Bangkok kein grünes Licht gibt wird kein Visum erteilt.
In Deutschland entscheidet allein das AA ob man eine Thai heiraten darf.

Tut mir leid dir das so deutlich schreiben zu müssen.
So schaut es aus nicht umsonst wird nach Beantragung die zuständige Ausländer Behörde in Deutschland invollviert.
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
So schaut es aus nicht umsonst wird nach Beantragung die zuständige Ausländer Behörde in Deutschland invollviert.
Das ist richtig, wenn die Ausländerbehörde das "GO " nach Prüfung der Unterlagen, an die Botschaft sendet, gibt es den ersehnten Stempel.
 
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