Den Airlines geht es immer nur darum Kreditkartenbetrug zu vermeiden und die Zahlung sicherzustellen. Mit den entsprechenden Bedingungen in den AGB schaffen die Airlines sich nur Rechtsicherheit, wenn sie im Zweifelsfall tatsächlich mal jemanden stehen lassen, weil sie die Ordnungsmäßigkeit der Buchung anzweifeln. Der Check-in wird ja auch häufig gar nicht mehr von Airline-Personal selbst gemacht, sondern von Handling-Agents. Die haben nur eingeschränkten Zugriff auf die Buchungen und können gar nicht alle Details zu den Zahlungen sehen.
Bei denen leuchtet einfach ein Vermerk auf, dass sie die Kreditkarte mit dem Passagier abgleichen sollen, wenn der Airline etwas komisch vorkommt. Dann sollte man die Karte oder einen entsprechenden Nachweis aber besser dabei haben, sonst ziehen sie sich auf die AGB zurück und man riskiert stehenzubleiben.
Die Prüfung der Zahlung durch die Airline erfolgt anhand diverser Kriterien. Da hat jede Airline ihr eigenes System, aber die Übereinstimmung von Passagier und Kreditkarteninhaber ist da nur eines von vielen Kriterien. Die schauen sich auch die Buchungswege an, ob die Karte oder der Passagier bekannt ist, ob der Abflug vor oder nach der Abrechnung und einer evtl. Widerspruchsfrist ist, ob der gebuchte Flug zu den bekannten Informationen, die über den Karteninhaber vorliegen passt oder diesbezüglich sehr ungewöhnlich ist, etc.
Zudem gibt es Agent- und Company-Cards, die auch als solche hinterlegt sind, bzw. wo mit der Buchung eine Referenz und ein Code übermittelt wird. Das sind dann z.B. solche Karten, wie sie Onlineportale und Tickethändler einsetzen. Die 'Karten' existieren physisch gar nicht, sondern sind reine Abrechnungskonten. Bei solchen Karten wird nicht auf Übereinstimmung von Namen und Passagier geachtet. Da wird die Zahlung auf 'bestätigt' gesetzt und kein Handlings-Agent wird nachfragen (wenn er die Zahlungsart überhaupt einsehen kann).