Pattaya Hilfe, ich glaube ich bin Opfer eines Scams geworden

  • Ersteller
        #41  

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D gilt für andere Länder als S-Touri-Paradies. In D ist es, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern nicht verboten die Dienste einer Professionellen in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen.

Von daher sehe ich da eher kein Erpressungspotential. Dem Text aus Deinem Eingangsbeitrag nach, wussten die mutmaßlichen Scamer erst mal nicht, dass Du ein Dler bist.
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
D gilt für andere Länder als S-Touri-Paradies. In D ist es, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern nicht verboten die Dienste einer Professionellen in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen.

Von daher sehe ich da eher kein Erpressungspotential. Dem Text aus Deinem Eingangsbeitrag nach, wussten die mutmaßlichen Scamer erst mal nicht, dass Du ein Dler bist.
Es geht doch nicht darum ob das Verhalten legal ist. Er wird mit sozialen, arbeitsrechtlichen und familiärer Denunziation erpresst.

Wenn seine Frau seine Chatverläufe mit Prostituierten liest lässt sie sich scheiden und er ist ruiniert.

Wenn sein Arbeitgeber erfährt wie und wann er seinen Urlaub verbringt kann er fristlos entlassen werden und ist ruiniert.

Wenn seine Familie, sein Freundes- und Bekanntenkreis erfährt, dass er zBsp. zierlichen Thaimädchen, die seine Tochter sein könnten, gerne die Zunge in den Popo schiebt und die Toblerone kostet - ist er sozial geächtet, isoliert und als Perverser verschrieen. Die Frau lässt sich scheiden, der Arbeitgeber kündigt ihm und er ist ruiniert.

Ich nenne es den Drachenlord Effekt!
 
        #43  

Member

@Bigbambi was für ein Arbeitgeber soll das denn sein dass diesen sowas interessiert was man im Urlaub macht ?
 
        #44  

Member

Es sind mir jedenfalls noch keine Paragraphen in deutschen Gesetzbüchern untergekommen, die eine Kündigung aufgrund sexueller Aktivitäten im Urlaub rechtfertigen würden.
Aber Bambis Beitrag war eher so halbironisch denke ich.
Ein Problem kann es natürlich im privaten Umfeld werden, wie es bereits geschrieben wurde.
 
        #45  

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Nur wenn der Arbeitgeber ein kirchlicher Träger ist, dann geht das perverserweise…
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
@Bigbambi was für ein Arbeitgeber soll das denn sein dass diesen sowas interessiert was man im Urlaub macht ?
Wenn man zum Beispiel während der Krankschreibung Urlaub macht, ist das ein fristloser Kündigungsgrund. Wenn man für einen Amtsträger, Würdenträger oder einen Politiker arbeitet ebenso, wenn durch das Verhalten das Ansehen Schaden nehmen kann.

Member hat gesagt:
Es sind mir jedenfalls noch keine Paragraphen in deutschen Gesetzbüchern untergekommen, die eine Kündigung aufgrund sexueller Aktivitäten im Urlaub rechtfertigen würden.
Aber Bambis Beitrag war eher so halbironisch denke ich.
Ein Problem kann es natürlich im privaten Umfeld werden, wie es bereits geschrieben wurde.

Nein ist es nicht. Amtsträger, Polizei, Sicherheitsdienste, Behörden, Politiker, Stiftungen haben alle ein berechtigtes Interesse daran, dass das Ansehen nicht durch perverse Mitarbeiter beschmutzt wird.

Member hat gesagt:
Nur wenn der Arbeitgeber ein kirchlicher Träger ist, dann geht das perverserweise…
Nicht nur, und auch nicht perverserweise sondern berechtigterweise.

Stellt euch vor, es werden Chatprotokolle eines perversen Büroleiters, der für einen Politiker tätig ist, veröffentlicht - ein gefundenes Fressen der Opposition und Presse.
 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
Wenn man zum Beispiel während der Krankschreibung Urlaub macht, ist das ein fristloser Kündigungsgrund. Wenn man für einen Amtsträger, Würdenträger oder einen Politiker arbeitet ebenso, wenn durch das Verhalten das Ansehen Schaden nehmen kann.



Nein ist es nicht. Amtsträger, Polizei, Sicherheitsdienste, Behörden, Politiker, Stiftungen haben alle ein berechtigtes Interesse daran, dass das Ansehen nicht durch perverse Mitarbeiter beschmutzt wird.
Von pervers kann hier ja gar nicht die Rede sein. Das geht jedenfalls aus dem Verlauf hier nicht hervor.
Spitzenpolitiker scheint er auch nicht zu sein. Aber auch für die ist Pattaya nicht verboten.😅
Oder glaubst du, Polizisten in Deutschland gehen nicht mal in den Puff?
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Von pervers kann hier ja gar nicht die Rede sein. Das geht jedenfalls aus dem Verlauf hier nicht hervor.
Spitzenpolitiker scheint er auch nicht zu sein. Aber auch für die ist Pattaya nicht verboten.😅
Oder glaubst du, Polizisten in Deutschland gehen nicht mal in den Puff?

Wir wissen ja nicht, was er verabredet, eingefordert, um was er gebeten hat. Gehen wir mal vom Schlimmsten aus und es könnte strafrechtlich relevant sein.

Nur wenn der Vorgesetzte mit geht. Ansonsten können derartige Vorwürfe eine Karriere kicken - wenn nicht gleich, dann landen sie in der Schublade und werden wieder hoch geholt wenns erforderlich wird. Und wir reden hier vom liberalen Deutschland. Stellt euch vor in der konservativen Schweiz würden solche Vorwürfe erhoben werden.
Da wird nicht lange gefackelt.
 
        #49  

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Member hat gesagt:
Nicht nur, und auch nicht perverserweise sondern berechtigterweise.

Stellt euch vor, es werden Chatprotokolle eines perversen Büroleiters, der für einen Politiker tätig ist, veröffentlicht - ein gefundenes Fressen der Opposition und Presse.

Ist arbeitsrechtlich kein Kündigungsgrund solange keine strafbare Handlung vorliegt. Ob man sich dann aus politischen Gründen in beiderseitigem Einvernehmen trennt ist eine andere Frage. Die Eingangsfrage war ob der vorliegende Sachverhalt eine Kündigung rechtfertigt. Und da ist die Antwort nein. Außer eventuell bei kirchlichen Trägern weil die Sonderrechte im Arbeitsrecht haben und diesen Umstand finde ich pervers.
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
Ist arbeitsrechtlich kein Kündigungsgrund solange keine strafbare Handlung vorliegt. Ob man sich dann aus politischen Gründen in beiderseitigem Einvernehmen trennt ist eine andere Frage. Die Eingangsfrage war ob der vorliegende Sachverhalt eine Kündigung rechtfertigt. Und da ist die Antwort nein. Außer eventuell bei kirchlichen Trägern weil die Sonderrechte im Arbeitsrecht haben und diesen Umstand finde ich pervers.
Das ist so nicht richtig

"Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder wer sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen".

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe, zBsp.

  1. Alkohol- und Drogenmissbrauch (nicht bei Abhängigkeit)
  2. Grundlose Strafanzeigen oder Anzeigen zu Lasten des Arbeitgebers -
  3. Arbeitsverweigerung
  4. Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers
  5. Beleidigungen, rassistische Äußerungen
  6. Verstöße gegen die betriebliche Ordnung
  7. Vortäuschen eines Krankheitsfalls
  8. Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankungen -
  9. Private ungenehmigte Internetnutzung
  10. Sexuelle Belästigung
  11. Zahlreiche Pfändungen, wenn sie einen erheblichen Arbeitsaufwand für den Arbeitgeber hervorrufen
Punkte 2, 5, 7 und 10 sind dabei besonders interessant und könnten die Panik des TO erklären. - Wir wissen nicht was er geschrieben hat, wie er sich ausgedrückt hat, was er gesucht und vereinbart hat.

In Zeiten, in denen immer mehr Arbeitsplätze wegfallen sollen und man Kündigungsgründe gerade bei älteren AN regelrecht sucht, da sie im Vergleich zu KI und Robotern viel teuer sind, sollte man schon aufpassen, was man wo wem wie schreibt.

Aber das schnallen viele Boomer nicht und laden zBsp ihre FKK Bilder auf FB hoch.

"Happy New World" 😉

Es kann sich eigentlich nur noch so ein Lotterleben leisten, wer finanziell, sozial und familiär unabhängig ist.
 
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