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Member hat gesagt:Mal sehn wie das weiter geht.
Erstmal die Flieger mit dem Kranich in Susibum an die Kette legen Zutrauen würde ich dehen das
Member hat gesagt:Mal sehn wie das weiter geht.
Das würden sie sicher gerne tun, aber auch die Thais wissen, wo ihre Grenzen liegen ... hoffen wir doch malMember hat gesagt:Erstmal die Flieger mit dem Kranich in Susibum an die Kette legen Zutrauen würde ich dehen das
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Sollte tatsächlich der Nachweis erbracht werden, dass die Maschine dem Prinzen und nicht dem Staat gehört, wäre die Pfändung / Beschlagnahme nicht rechtens gewesen. Dann gäbe es vielleich sogart einen Anspruch auf Schadensersatz (Liegegebühren + Nutzungsausfall) zu Gunsten des Prinzen.Member hat gesagt:Wer hat denn von Thailand verlangt, 20 Mio. Kaution zu hinterlegen? Wenn die Maschine dem Prinzen gehört, dann wäre er doch Adressat für die Zahlung einer Sicherheitsleistung.
Das ist doch vollkommen schnuppe, wem die Maschine gehört. Der Zweck einer Sicherheitsleistung ist es, die Ansprüche des Gläubigers zu sichern, falls die Klage abgewiesen wird. Und wenn der Prinz die Maschine wieder haben möchte, bevor ein Urteil gefällt wurde, muss er doch ein Pfand hinterlegen. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang. Das hat mit der Frage, ob die Pfändung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, überhaupt nichts zu tun. Niemand weiß, wie das Urteil ausfällt; deshalb muss der Kläger eine Kaution hinterlegen, wenn er die Maschine bis zum Urteil weiter nutzen möchte. Ansonsten bleibt sie halt jetzt dort stehen wo sie ist.Member hat gesagt:Wenn die Maschine kein Staatseigentum ist, dann war die Pfändung nicht rechtens, und dann braucht der Prinz oder sonst wer auch keine Sicherheitsleistung zu erbringen.