Thailändisch lernen

Insolvenzverwalter in München nimmt königliche B737 in Pfand

        #82  

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Ich finde eher, dass sie "unser (bewusst habe ich das "e" weggelassen) Angie" beim nächsten Staatsbesuch in Thailand pfänden und mit nem Kuckuck auf der Stirn in den Hangar schieben sollten.:hehe:
 
        #83  

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Member hat gesagt:
Erstmal die Flieger mit dem Kranich in Susibum an die Kette legen:hehe: Zutrauen würde ich dehen das :wink0:
Das würden sie sicher gerne tun, aber auch die Thais wissen, wo ihre Grenzen liegen ... hoffen wir doch mal :wink0:
Aber wenn sie sich vollkommen in die Scheiße reinreiten wollen ... so würde es bestimmt funktionieren :hehe:
 
        #84  

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Member hat gesagt:
Wer hat denn von Thailand verlangt, 20 Mio. Kaution zu hinterlegen? Wenn die Maschine dem Prinzen gehört, dann wäre er doch Adressat für die Zahlung einer Sicherheitsleistung.
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Sollte tatsächlich der Nachweis erbracht werden, dass die Maschine dem Prinzen und nicht dem Staat gehört, wäre die Pfändung / Beschlagnahme nicht rechtens gewesen. Dann gäbe es vielleich sogart einen Anspruch auf Schadensersatz (Liegegebühren + Nutzungsausfall) zu Gunsten des Prinzen.

Was ich an der Geschichte nicht begreife, ist die Tatsache, dass eine Bauleistung von thailändischen Staat nicht bezahlt wird. Zumal das keine Summe ist, die denen schmerzen dürfte. Auch wenn die Beschlagnahme sich als nicht rechtens herausstellen sollte, so wurde der Fall damit richtig öffentlich gemacht, was ich voll korrekt finde.
 
        #85  

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@ Sanug,

das die Thais nun alles anstellen um beweisen zu können das die Kiste dem Junior gehört war ja zu erwarten, u.a. auch das da schnell einige Dokumente geschönt werden war doch klar:roll:

Nun Fakt ist, die HS-CMV/ 90401 so ihre amtliche Kennung wird von der Royal Thai Airforce in ihrem Besitz gelistet , merkwürdig ist hingegen das aus der EX HS-RTA eine HS-CMV wurde, ganz blicke ich da nicht durch 2005 bez. 2009

ungültiger Link entfernt , Seite 65

RTA= Royal Thai Airforce ?

CMV= C....majestic vehicle ?

Zumindest ist sie nun nicht mehr einsam in Minga...Thai rak Thai:mrgreen: um die erstmal richtig auf 180 zu bringen würde ich die 2. auch gleich "versiegeln":lach:

Anhang anzeigen image.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
        #86  

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Ich verstehe jetzt nicht, was du sagen willst. Der Prinz kann doch die Sicherheitsleistung
hinterlegen, wenn es seine Maschine ist. Er bekommt dann das Flugzeug wieder frei und
nach dem entgültigen Urteil auch sein Geld zurück. Warum soll der thailändische Staat
eine Sicherleistung für eine Maschine stellen, die ihm nicht gehört? Mehr habe ich nicht
gesagt. Was daran ist "zu einfach" gesehen?

PS: Und wenn die Pfändung zu Unrecht erfolgte, bekommt der Prinz nicht nur
seine Kaution zurück, sondern selbstverständlich auch Schadensersatz. Das
ist aber doch gar nicht die Frage gewesen.
 
        #87  

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@ Onkel,

bin voll und ganz bei dir.

Es scheint so das man bei der 90401 etwas getrickst hat um sie als "privat" darstehen zu lassen Änderung der RTA auf CMV. Wäre ja mal interessant zu wissen wer die Wartung bezahlt bez. anfallenden Kosten für die Kiste.

Auf jeden Fall ist das ein Armutszeugnis ein Gesichtsverlust für die Thais , Rechnungen nicht zu bezahlen und die ganze Welt bekommt es nun auch noch mit und das für solch lächerlichen Summen.

Deutsche Gerichte sind ja bekannt das sie schnell arbeiten:hehe:, könnte also noch ein Sommermärchen werden:wink0:
 
        #88  

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Ich persönlich finde die Pfändungsaktion toll. Was hier noch so gar nicht richtig beleuchtet wurde: Warum ging Walter-Bau pleite? Weil vielleicht viele Auslandsrechnungen nicht bezahlt wurden? Wieviele Arbeitsplätze gingen durch die Pleite in Deutschland verloren? Wieso nimmt sich ein Staat das Recht, Schulden nicht zu bezahlen und damit die Existenz vieler zu gefährten?

Zudem gönne ich dem Thaimilitär den Verlust. Diese Drecksäcke ignorien einfach die Anordnung der thailänischen Regierung, das umstrittene Gebiet an der kambodschanischen Grenze (Preah Vihear) zu entmilitarisien, so wie es der Internationale Gerichtshof angeordnet hat. Sie wollen einfach nicht und die thailändische Regierung hat nicht die Macht etwas dagegen zu tun...

In Deutschland liegt das Recht zum großen Teil auch beim Glück und in Gottes Hand - aber hier in der Ecke gilt ja noch nicht mal das...

Also war in meinen Augen die Pfändung der einzige richtige Weg. Dem Söhnchen hatte man gleich auch noch einen Kuckuck auf seinen Allerwertesten kleben können - er ist schließlich auch thailänisches Staatseigentum - oder sehe ich das in diem Punkt falsch?
 
        #89  

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@Onkel: Ich glaube, wir haben gerade aneinander vorbeigeredet, vielleicht habe ich mir aber auch missverständlich ausgedrückt. Was ich sagen wollte: Das mit den Besitzverhältnissen ist ein ganz entscheidender Punkt. Wenn die Maschine kein Staatseigentum ist, dann war die Pfändung nicht rechtens, und dann braucht der Prinz oder sonst wer auch keine Sicherheitsleistung zu erbringen. Und dann wird es für die deutsche Seite teuer werden - trotzdem eine coole Aktion, um an das Geld zu kommen und die Sache öffentlich zu machen. Wenn die Forderung rechtens ist, sollten die Thais sie auch bezahlen!
 
        #90  

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Member hat gesagt:
Wenn die Maschine kein Staatseigentum ist, dann war die Pfändung nicht rechtens, und dann braucht der Prinz oder sonst wer auch keine Sicherheitsleistung zu erbringen.
Das ist doch vollkommen schnuppe, wem die Maschine gehört. Der Zweck einer Sicherheitsleistung ist es, die Ansprüche des Gläubigers zu sichern, falls die Klage abgewiesen wird. Und wenn der Prinz die Maschine wieder haben möchte, bevor ein Urteil gefällt wurde, muss er doch ein Pfand hinterlegen. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang. Das hat mit der Frage, ob die Pfändung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, überhaupt nichts zu tun. Niemand weiß, wie das Urteil ausfällt; deshalb muss der Kläger eine Kaution hinterlegen, wenn er die Maschine bis zum Urteil weiter nutzen möchte. Ansonsten bleibt sie halt jetzt dort stehen wo sie ist.

Ich glaube, du verwechselst "Beschluss" und "Urteil". Wenn fest gestellt wird, dass die Maschine kein Staatseigentum ist, dann war die Pfändung nicht rechtens. Soweit korrekt. Aber dann ist die Frage der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung sowieso nicht mehr aktuell. Die Sicherheitsleistung ist nur für die Zeit zwischen "Beschluss" und "Urteil" relevant.
 
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