Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

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        #182  

Member

Meiner ist erst wenige Tage alt, gegen Zahlung von 16 EURO.
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Interessanterweise trägt dieser den Verweis auf das "Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8.November 1968".
Thailand hat dieses wohl unterschrieben, aber nie ratifiziert. Ebenso ist Thailand nicht Vertragspartner des Internationalen Abkommens von 1926.
Demzufolge sind dann wohl "offiziell" beide Varianten nicht gültig...
Habe dazu beim gockeln einen interessanten und aktuellen Beitrag gefunden: Internationaler Führerschein Thailand
Was mich zu der Annahme führt, daß es nicht verkehrt sein könnte, immer eine entsprechende THB-Reserve IM umstrittenen Dokument aufzubewahren. Ob das im Ernstfall dann aber auch weiterhilft, wage ich zu bezweifeln...
 
        #183  

Member

Member hat gesagt:
Interessanterweise trägt dieser den Verweis auf das "Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8.November 1968"



Was ist daran Interessant ?

Du bist auf deine Führerscheinstelle und hast einfach den Int .Führerausweis bestellt . Da wird dir natürlich der Neuste nach dem 68er Abkommen ausgestellt . Der Uralte von 1926 wird nur auf ausdrücklichen Wunsch von dir ausgestellt . Da kannst gleich noch mal hin .....:rolleyes:


Außerdem wäre es schön würden nicht ständig wieder und wieder falsche Aussagen getätigt .

Deutschland , Österreich , die Schweiz und Siam haben diesen 1926 Vertrag unterzeichnet und ratifiziert . Er ist damit die einzige Möglichkeit für legales führen eines Fahrzeuges in Thailand für D und CH ohne das erwerben der Thai Licence .


Österreicher sind in der komfortablen Situation zusätzlich den Genfer von 1949 beantragen zu können . Dieser wurde bisher von Thailand als einziger anerkannt . D und CH haben diesen Vertrag leider nicht unterschrieben . Wohl auf Druck der Konsulate hat sich Thailand bereit erklärt den 1926 anzuerkennen . Leider steht eine offizielle Stellungnahme von Seiten Thailands dazu aus .

Den 68er akzeptieren die Braunen und die Vermieter . Offiziell ist er aber in Thailand nicht gültig ! Ein Unfall und du bist auf das Gutwill der Versicherung angewiesen .
 
        #184  

Member

Member hat gesagt:
Was ist daran Interessant ?
Interessant daran ist, daß anscheinend ein abgeschlossenes Studium in wasweißich nötig ist, um so einen (eigentlich) simplen Vorgang abzuschließen. :iro1: Hatte mich zwar etwas mit diesem Thema beschäftigt, war aber wohl die falsche Lektüre und zu oberflächlich.
Jede offizielle und inoffizielle Quelle sagt was anderes und wirkliche Rechtssicherheit besteht anscheinend auch beim 1926er nicht...
Ich persönlich lasse es nicht drauf ankommen, erspare mir halt den nochmaligen Aufwand für den "richtigen" Schein und lasse mich dann lieber fahren. War eh nur als rein prophylaktische Maßnahme gedacht.
Für den weiteren Verlauf der Führerscheindiskussion beziehe ich daher folgendes auf MICH: :ahnung:
 
        #185  

Member

Member hat gesagt:
Ebenso ist Thailand nicht Vertragspartner des Internationalen Abkommens von 1926.

in der Liste steht noch Siam als Vertragspartner, ist also drin. Ich hatte vor längerer Zeit mal einen Link dazu gepostet in dem FS Threat. Soweit ich mich erinnere ist dieser FS jedoch nur 2 Jahre gültig.

Ich hatte diesbezüglich vor etwa 1 Jahr eine Anfrage an das Auswärtige Amt gestellt, da die damalige Aussage auf deren Homepage falsch war. Natürlich keine Antwort. Telefonische Rückfrage ergab, man hätte es an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die sich bei mir melden würde. Bisher weiter nichts gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #186  

Member

Member hat gesagt:
Und ich möchte mir ja unten im Winter auch ein Auto kaufen..
Denk bitte an die Winterreifen...die brauchst du in Thailand:D

Sorry...den konnte ich mir nicht verkneifen;)
 
        #187  

Member

hier mal der ganze mist vom AA zusammengestellt:
Führerschein Stand 10.09.2019

Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden

Und schon 2 Tage später hat das Auswärtige Amt den Führerscheinpassus wiederum geändert. Nun gilt scheinbar nur der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1926, welcher ein spezielles Formular benötigt.

Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Man sei allerding daran, weitere Verhandlungen zu führen, damit auch der von 1968 anerkannt wird. Ihr müsstet also rechtzeitig auf Eure Führerscheinstellen oder Landratsämter, denn die Vordrucke für den IFS von 1926 sind meist nicht vorrätig und müssen oft erst mal bestellt werden. Falls Eure ausstellende Behörde nicht weiss, woher sie den Vordruck bekommen, dann könnt ihr ihnen den folgenden Link empfehlen:

Internationaler Führerschein (24.4.1926), Heft, neobond grau, 42-seitig

Das internationale Abkommen wurde am 24.10.1929 von Thailand ratifiziert und das Abkommen ist am 24.10.1930 in Kraft getreten.
Allerdings hiess Thailand zu diesem Zeitpunkt noch Siam, was wohl viele Leute zu dem Glauben bringt, dass Thailand dieses Abkommen nicht ratifiziert hätte.

quelle:thailandsun
 
        #189  

Member

Jetzt würde sich ja die Frage anbieten, nachdem der Int. FS nach 1926 wieder anerkannt wird, ob dieser auch wieder bei der Umschreibung in den Thai-FS anerkannt werden wird. Dann fiele der ganze Übersetzungs- und Beglaubigungsquatsch wieder weg.
 
        #190  

Member

Member hat gesagt:
Dann fiele der ganze Übersetzungs- und Beglaubigungsquatsch wieder weg.
Wenn ich das nächste mal rüberfliege, schaue ich dass ich einen Flug buche, der am frühen morgen landet. Dann fahre ich direkt auf die Botschaft und lasse mir den Schein übersetzen.
 
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