Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

  • Ersteller
        #171  

Member

@gabbiano den musst du dann aber alle paar Jahre verlängern lassen.

Gültigkeit des Führerscheins
Der thailändische Führerschein und der umgeschriebene sind zunächst für 1 Jahr gültig, die nächste Verlängerung ist dann für 5 Jahre (NI Visum)! Mit Touristen Visum (TR) gibt es leider nur 2 Jahre (neu 2015, vorher 1 Jahr!) Verlängerung.
 
        #172  

Member

Member hat gesagt:
@gabbiano den musst du dann aber alle paar Jahre verlängern lassen.

Gültigkeit des Führerscheins
Der thailändische Führerschein und der umgeschriebene sind zunächst für 1 Jahr gültig, die nächste Verlängerung ist dann für 5 Jahre (NI Visum)! Mit Touristen Visum (TR) gibt es leider nur 2 Jahre (neu 2015, vorher 1 Jahr!) Verlängerung.


Mein thailändischer FS war gleich zunächst 2 Jahre gültig, nicht wie erwähnt 1 Jahr ....
 
        #173  

Member

Member hat gesagt:
:bravo::bravo::bravo::bravo::bravo:Führerschein in Thailand:efant::efant::efant::efant::efant:

Nun erscheint auf der Website des AA:
Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Führerschein in Thailand - Reisenews Thailand Thailand

hört sich doch gut an:deutschland::thailand:

das ist ja ein hin und her. Also wird der internationale Führerschein in Thailand jetzt doch anerkannt? wenn ja, würde ich den mal beantragen müssen.
 
        #174  

Member

Member hat gesagt:
das ist ja ein hin und her. Also wird der internationale Führerschein in Thailand jetzt doch anerkannt? wenn ja, würde ich den mal beantragen müssen.

gehe mal davon aus, das die thailändischen behörden das vom AA auch gelesen haben:)
 
        #176  

Member

Ohne euch jetzt die Freude nehmen zu wollen und das ist auch eher als Frage gedacht.
Ich finde im Internet nur Bilder zum Internationalen Führerschein zum Ubereinkommen vom 8. November 1968. Beim Auswärtigen Amt ist aber die Rede vom

Zitat:
Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.


Wo bekommt ihr den jetzt her?
 
        #177  

Member

@kelle ich lese auf den Seiten des AA - da steht nix von 1926

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein, der nur in
Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische
Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand
offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis
erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand
beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim
Department of Land Transport erfragt werden.
Quelle: Auswärtiges Amt - Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
 
        #179  

Member

Member hat gesagt:
Wo bekommt ihr den jetzt her?

Ganz normal bei der Führerscheinstelle:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

(1) Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 nachweisen. § 29 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Ein internationaler Führerschein nach § 25b Absatz 3 darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat hat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist.
(2) Dem Antrag sind ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, und der Führerschein beizufügen.


Ich denke, dass die Damen und Herren bei der Führerscheinstelle dabei gern behilflich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #180  

Member

Member hat gesagt:
Ganz normal bei der Führerscheinstelle:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

(1) Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 nachweisen. § 29 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Ein internationaler Führerschein nach § 25b Absatz 3 darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat hat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist.
(2) Dem Antrag sind ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, und der Führerschein beizufügen.

Den bekommst du wahrscheinlich aber auch nur dann wenn du in Thailand einen Wohnsitz hast, wenn ich das richtig interpretiere...:shock:

Ich denke, dass die Damen und Herren bei der Führerscheinstelle dabei gern behilflich sind.
Sieht wirklich so aus @kelle ...ob es dann auch so umgesetzt wird seitens der Braunen bleibt nach wie vor die Frage
 
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