Bin jetzt kein Experte, aber m.W. werden Steuerausländer auf Antrag von der Zahlung der KapSt. auf Dividenden freigestellt.
Ich kenne das z.B. aus Frankreich. Da bezahle ich auf Dividenden französischer Aktien nur 12,8 statt 26,5% französische Quellensteuer, die voll auf die deutsche KapSt. angerechnet wird. Das geht aber nur auf Antrag und gilt immer für jeweils drei Jahre.
Ich wüsste jetzt nicht, warum das umgekehrt nicht genauso gehen sollte, also dass z.B. ein Franzose auf Dividenden von deutschen Aktien keine deutsche KapSt. zahlen muss.