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Investments nach dem Crash

  • Ersteller
        #1.861  

Member

sicher dass du keine Quellensteuer zahlst?
 
        #1.862  

Member

Da reden 2 Leute aneinander vorbei. Der eine redet von Steuern auf Kursgewinne die man als Steuerausländer nicht zahlt, der andere redet von der Besteuerung von Dividenden der man auch als Steuerausländer erstmal unterliegt, sprich 25% bleiben erstmal in Merkelland.
 
        #1.863  

Member

Bin jetzt kein Experte, aber m.W. werden Steuerausländer auf Antrag von der Zahlung der KapSt. auf Dividenden freigestellt.

Ich kenne das z.B. aus Frankreich. Da bezahle ich auf Dividenden französischer Aktien nur 12,8 statt 26,5% französische Quellensteuer, die voll auf die deutsche KapSt. angerechnet wird. Das geht aber nur auf Antrag und gilt immer für jeweils drei Jahre.

Ich wüsste jetzt nicht, warum das umgekehrt nicht genauso gehen sollte, also dass z.B. ein Franzose auf Dividenden von deutschen Aktien keine deutsche KapSt. zahlen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.864  

Member

Die Abgeltungssteuer von 25% auf Dividenden fällt auch für Steuerausländer, d.h. Deutsche die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind an.
Steuern auf Kursgewinne bei Aktien und Optionen fallen dagegen nicht an.
 
        #1.865  

Member

Und du bekommst keine NV-Bescheinigung, um den Abzug der Abgeltungssteuer zu umgehen?

Ihr scheint euch alle sicher zu sein, dass man die KapSt. auf Dividenden nicht verhindern kann. Ihr seid auch sicher besser in dem Thema drin als ich. Totzdem will ich noch einmal nachfragen: Kann man wirklich nicht beantragen, vom Abzug freigestellt zu werden? Denn Rückerstattung wäre auf jeden Fall möglich, das weiß ich (ziemlich) sicher.

Ich habe mich da jetzt nicht weiter reinvertieft, aber was da gleich ganz oben unter "Kapitalertragsteuerentlastung" steht, klingt zumindest so, als sei eine Freistellung möglich: Kapitalertragsteuerentlastung
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.866  

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Das wäre zu schön. Wäre mir auch neu wenn man den Abzug umgehen oder reduzieren kann, weil dann könnte ich auch davon profitieren. Aber welcher Staat sollte Interesse daran haben? Die wären ja schön blöd wenn sie es einem so leicht machen. Würde mich nicht wundern wenn man in Zukunft die Rückerstattung noch verkompliziert oder gleich ganz abschafft.
 
        #1.867  

Member

Soweit ich das hier


verstanden habe, wird bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung auch bei Dividenden keine KapSt. abgezogen. Eine NV-Bescheinigung bekommt man, wenn klar ist, dass man nicht zur ESt. veranlagt wird, was doch bei einem Steuerausländer eindeutig der Fall ist, oder?

Oder stellt ein deutsches FA einem Steuerausländer gar keine NV-Bescheinigung aus, weil ein Steuerausländer dort gar nicht aktenkundig ist?

Ist wirklich harte Kost. Ich kann mich auch irren.

PS: Nach meinem Verständnis ist die deutsche KapSt. gar keine "echte Quellensteuer", wie sie in anderen Staaten existiert, sondern eine vorweggenommene ESt. (mit Abgeltungswirkung, aber das spielt jetzt hier keine Rolle). Deshalb sollte es möglich sein, von dieser Steuer freigestellt zu werden, wenn doch klar ist, dass man gar nicht der deutschen ESt. unterliegt. Insoweit fände ich das Prozedere logisch.
 
        #1.868  

Member

Member hat gesagt:
Und du bekommst keine NV-Bescheinigung, um den Abzug der Abgeltungssteuer zu umgehen?

Was genau ist eine NV Bescheinigung? Bin zu lange auf Deutschland weg, um die ganze Begriffe noch zu kennen. 😁

Meines Wissens nach kommt man um die Abgeltungssteuer bei Dividendenerzahlungen auch als Steuerausländer nicht herum. Habe mich die letzten Jahre allerdings auch nicht mehr mit dem Thema beschäftigt
Allerdings habe ich hier genug Kumpels, die im gleichen Boot sitzen und keiner kann bislang mit guten Neuigkeiten, daß sich diesbezüglich etwas geändert hätte.
Meines Wissens nach kann man nur auf Aktien aus Singapur und dem UK die Dividende ohne Abzüge erhalten. USA zieht auch Steuern ab. China Aktien, zumindest die ich besitze, zahlen keine großen Dividenden.
 
        #1.869  

Member

Ja, die Quellensteuer aus anderen Ländern kannst du nicht (bzw. nur sehr eingeschränkt oder kompliziert oder kostenintensiv) umgehen; ich beziehe mich nur auf die KapSt. bei Dividenden deutscher Unternehmen. Eine NV-Bescheinigung ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die besagt, dass du in Deutschland nicht zur ESt. veranlagt wirst.
 
        #1.870  

Member

Wie gesagt ich bin seit über 20 Jahren in Deutschland abgemeldet. Daher kenne ich mich mit komplizierten Steuersystem dort nicht wirklich aus.
Bei mir werden pauschal 25% bei der Dividende abgezogen. Dachte es die Abgeltungssteuer, aber kann mich auch irren.
Rückerstattung ist für Steuerausländer praktisch unmöglich. Ich hatte dies mit meinem Bankberater mehrmals diskutiert und er meinte dass bestünde keine Chance, zumindest in meinem Fall. Ist allerdings jetzt auch schon wieder 5 bis 6 Jahre her.
 
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