Member
Member hat gesagt:Das zu Grunde liegende Visum bleibt ein OS.
Und ist in meinem Falle auch ein Rentnervisum
Member hat gesagt:Das zu Grunde liegende Visum bleibt ein OS.
Member hat gesagt:Da bringst du etwas durcheinander.
Das OA wird im Heimatland beantragt. Mit allen schon genannten Auflagen.
Beim OA ist immer eine KV vorgeschrieben.
Auch wenn es um die Verlängerung des Jahresaufenthaltes geht.
Ausschlaggebend ist immer das zu Grunde liegende Visum.
Wenn er mit einem OS eingereist ist, OM wird zur Zeit nicht ausgestellt, ändert sich am Visum nichts wenn er die Jahresverlängerung beantragt.
Das zu Grunde liegende Visum bleibt ein OS.
Sollte das Einkommen eine Rente sein brauchst du mittlerweile den orginal Rentenbescheid dazu.Member hat gesagt:Einkommensnachweise umgerechnet mindestens 65.000 Bht und vom Hofer bestätigen lassen
Also nicht mehr Herr Hofer war die Frage ???Member hat gesagt:Du musst den nicht übersetzen. Das macht deine Botschaft mit Stempel, Bestätigung für 1500 Baht. Die Schweiz machts für 1320 Baht..