Da bringst du etwas durcheinander.
Das OA wird im Heimatland beantragt. Mit allen schon genannten Auflagen.
Beim OA ist immer eine KV vorgeschrieben.
Auch wenn es um die Verlängerung des Jahresaufenthaltes geht.
Ausschlaggebend ist immer das zu Grunde liegende Visum.
Wenn er mit einem OS eingereist ist, OM wird zur Zeit nicht ausgestellt, ändert sich am Visum nichts wenn er die Jahresverlängerung beantragt.
Das zu Grunde liegende Visum bleibt ein OS.