Member
Dann hat er Pech gehabt und es geht halt irgentwann für immer raus. Ilegal ist nicht immer scheiss egal.
Doch, das wurde meinem Bekannten ausgehändigt. Hat er heute noch. Ist aber zu alt und kann nicht reaktiviert werden. Und auf der ersten Seite steht nur sein Name. Und wie es aussieht ist es nicht umgeschrieben worden sondern es sind Ein- und Auszahlungen verbucht. Der Bekannte hatte das Kontobuch vorher nicht. Er hat es mit dem Visum am gleichen Tag bekommen. Und das Geld lag auch nicht schon 2 Monate vorher drauf.Member hat gesagt:Falscher Anhaltspunkt, da das Kapital bei der Beantragung des EoS 2 Monate vorher auf dem Konto sein muss, ist es nicht DEIN Bankbuch (nicht jeder ahnt, was deine Wünsche in 2 Monaten sind.
Deswegen wird ein bestehendes Bankbuch auf deinen Namen "umgeschrieben". Dieses wird dir nie ausgehändigt.
Member hat gesagt:Doch, das wurde meinem Bekannten ausgehändigt. Hat er heute noch. Ist aber zu alt und kann nicht reaktiviert werden. Und auf der ersten Seite steht nur sein Name. Und wie es aussieht ist es nicht umgeschrieben worden sondern es sind Ein- und Auszahlungen verbucht. Der Bekannte hatte das Kontobuch vorher nicht. Er hat es mit dem Visum am gleichen Tag bekommen. Und das Geld lag auch nicht schon 2 Monate vorher drauf.
Anhang anzeigen Kontobuch.jpg
Wollte ich eigentlich nicht, deshalb war meine Idee mit der beglaubigung durch die deutsche Botschaft. Aber machen die ja nicht. Also muss ich raus und ein E Visa beantragen. Dazu brauche ich wohl keinen richtigen Wohnsitz, sondern nur einen Hotelnachweis von dem Land von dem aus ich das E Visum beantrage. ist für mich ein Graus, mit dem digitalen Scheiss. Und muss ich im Ausland warten bis das Visa erteilt wird. Ich habe da was von 5-15 Tagen gehört. Und das beste ist, bei der Antragstellung muss ich den gewünschten Einreisetag angeben und die Flugnummer. Und ich habe gehört, dass die das Visum ohne Begründung ablehnen können. Dann kann ich einen neuen Antrag stellen, aber ich weiss dann nicht was ich dabei anders machen soll.Member hat gesagt:Weil er dazu Wohnsitz im Ausland bräuchte und das will er nicht.
Ist doch Wurscht, das Buch wurde ausgehändigt. Und die 2 Monatsregel gab es damals auch schon.Member hat gesagt:Das ist 9 Jahre her und kann wohl kaum als Beispiel für aktuelle Regelungen gelten ....
Ja, das ist Bangkok. Da muss man aus einer Landesliste auswählen und da kommt auch Thailand vor. Da habe ich Mietvertrag für 1 Jahr und Internetvertrag und Elektorechnung und Wasserrechnung und sogar ein Certificate of Residens von der Immi Bangkok. Aber im E Visaantrag muss ich einen Aufenhaltsnachweis im Ausland für Hotel hochladen. Und damit ich den Antrag nicht schon online von Bangkok aus stellen kann, muss ich den Einreisestempel für z.B. Malaysia hochladen. Und ausserdem muss man ein Land aus einer Liste auswählen, und da fehlt Thailand.Member hat gesagt:Du musst einen Wohnsitznachweis beim E-Visa hochladen. Entweder Meldebescheinigung,ID Card etc. Ein Hotelnachweis wird da nicht ausreichen.
Für das Non-Immigrant O E-Visa musst du ein Dokument hochladen, das deinen aktuellen Aufenthaltsort bestätigt. Laut offiziellen Quellen können folgende Dokumente akzeptiert werdenMember hat gesagt:Ein Visum kann man nur aus dem Ausland beantragen. Deshalb fehlt ja Thailand. Ein Wohnsitznachweis in BKK ist damit natürlich nicht gemeint.
Das sieht doch da so aus wie im Screenshot ,dann deine "Fake" Adresse in Malaysia oder sonst auf der Welt.
Da willst Du dann ein Hotel eingeben und welches Dokument dann als Wohnsitznachweis auf der nächsten Seite ?
Der Stempel der Einreise ist damit ganz sicher nicht gemeint.
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Anhang anzeigen Screenshot 2025-06-02 163019.jpg
Was willst du den bei Punkt drei für ein Dokument hochladen ?