DACH --> TH Jahresaufenthalt beantragen bei Immi

Da bringst du etwas durcheinander.
Das OA wird im Heimatland beantragt. Mit allen schon genannten Auflagen.
Beim OA ist immer eine KV vorgeschrieben.
Auch wenn es um die Verlängerung des Jahresaufenthaltes geht.
Ausschlaggebend ist immer das zu Grunde liegende Visum.

Wenn er mit einem OS eingereist ist, OM wird zur Zeit nicht ausgestellt, ändert sich am Visum nichts wenn er die Jahresverlängerung beantragt.
Das zu Grunde liegende Visum bleibt ein OS.

Sorry, hast recht:

deswegen dann auch „Extension of Stay“

Habe faktisch nie ein neues Visum erhalten, nur die Extension, wenn auch mit den Rechten wie beim OA.
 
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Danke für Eure Infos !

Ich fasse zusammen:

Einkommensnachweise umgerechnet mindestens 65.000 Bht und vom Hofer bestätigen lassen
Nachweis Wohnsituation (Hausbuch z. B.)
Kopien 1. Seite Pass Einreisevisum Einreisestempel TM 6 und TM 7
1900 Baht
1 Passbild

Was vergessen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Einkommensnachweise umgerechnet mindestens 65.000 Bht und vom Hofer bestätigen lassen
Sollte das Einkommen eine Rente sein brauchst du mittlerweile den orginal Rentenbescheid dazu.
Die Bestätigung vom Hofer alleine reicht nicht mehr.
 
Noch eine abschliessende Frage: Muß die D Botschaft den übersetzten Rentenbescheid bestätigen oder genügt es wenn Herr Hofer es macht ?
 
Du musst den nicht übersetzen. Das macht deine Botschaft mit Stempel, Bestätigung für 1500 Baht. Die Schweiz machts für 1320 Baht..
 
Für Deutschland darf es der Hofer machen. Du brauchste als Deutscher jedoch noch den originalen Rentenbescheid.
 
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