DACH --> TH Jahresaufenthalt beantragen bei Immi

@mabuhaytom so weit so gut. jedoch trotzdem nicht richtig.

@Liggi macht es auf der Basis Einkommen, somit sind Punkt 1 und 2 nicht notwendig.
 

fuer alle "unglaeubigen": die seite der immigration... unter punkt 22...
war selbst erst gerade wieder da...
 

fuer alle "unglaeubigen": die seite der immigration... unter punkt 22...
war selbst erst gerade wieder da...

Ich bin mal wieder ein „Ungläubiger“ … :p

Und meine Ketzerei geht schon über etliche Jahre:
- zum deutschen Konsul mit Einkommens-/Renten-Nachweis und schriftlich bestätigen lassen
- damit dann zur Immi
- zusätzlich TM 6, TM 7, Pass, Einreisestempel, Mietvertrag, Passbilder, ausgefülltes Formular

(Einkommensanforderung ist 66.000 Baht, was ungefähr den 800k / 12 entspricht )
 
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Somit ist dein zu Grunde liegendes Visum ein Non O S (90 Tage)

Beim O-A bräuchtest du eine Krankenversicherung.

Des weiteren hast du vergessen, dass du 1900 THB mitschleppen musst.

Darüber reden wir hier doch die ganze Zeit:
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Jahresaufenthaltes in Thaiöland benötigt wenn die Einreise mit Non-O Visa (90 Tage) erfolgt.

Einkommensnachweis ist klar und was noch ?

Er reist ein mit einem Non-Immigrant O-S (S = single, berechtigt zum Aufenthalt bis zu 90 Tage.)

… Alternativ hätte er auch mit einem Non-Immigrant O-M einreisen können (M = multiple, berechtigt zum Aufenthalt von jeweils bis zu 90 Tagen über den Zeitraum eines Jahres) …

Sowohl Non-Immigrant O-S, wie auch O-M, erfordern die Beantragung bei Botschaft/Konsulat außerhalb Thailands. Wenn er jetzt nach einem Visum „für die Beantragung eines Jahresaufenthaltes in Thailand“ fragt, nachdem die Einreise erfolgt ist, kann es sich nur um ein Non-Immigrant O-A (volkstümlich Rentnervisum genannt) handeln.

- und dafür fragt die Immigration nicht nach einer Krankenversicherung.
 
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kann es sich nur um ein Non-Immigrant O-A (volkstümlich Rentnervisum genannt) handeln.
Da bringst du etwas durcheinander.
Das OA wird im Heimatland beantragt. Mit allen schon genannten Auflagen.
Beim OA ist immer eine KV vorgeschrieben.
Auch wenn es um die Verlängerung des Jahresaufenthaltes geht.
Ausschlaggebend ist immer das zu Grunde liegende Visum.

Wenn er mit einem OS eingereist ist, OM wird zur Zeit nicht ausgestellt, ändert sich am Visum nichts wenn er die Jahresverlängerung beantragt.
Das zu Grunde liegende Visum bleibt ein OS.
 
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