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DACH --> TH Jahresaufenthalt beantragen bei Immi

  • Ersteller
        #271  

Member

Member hat gesagt:
Wie immer sehr gut beschrieben von Dir!

Wozu muss man den Führerschein vorlegen? Es hat ja nicht jeder einen…
Danke.

Weshalb der FS vorgelegt werden muss, darüber kann ich nur spekulieren. Vielleicht weil da auch die Wohnadresse drauf steht und ein Thai FS manchmal auch als ID akzeptiert wird? Wer jedoch keinen hat, kann natürlich auch keinen vorlegen.
 
        #272  

Member

@jamesbe: gut, daß Du die Nerven behalten hast - kann nicht jeder
 
        #273  

Member

Ich hatte @jamesbe schon gesagt dass ich auch den Führerschein vorlegen musste. Bei mir wollte er sogar eine Kopie. Aber die Adresse die da bei mir draufsteht ist eine andere wie die die ich jetzt habe. Entweder hat er das übersehen oder das hat ihn nicht interessiert.
 
        #275  

Member

Servus,

möchte Anfang Dezember ebenfalls ein Jahresvisum OA / multiply entry in Deutschland beantragen.
Also ein echtes Jahresvisum mit dem man in TH auch als Expat bzw. dort lebender angesehen wird. Ein EOS machen in TH mit 90 Tage Einreise als Grundlage ist mir zu stressig vor Ort, auch wenn man Stand heute dafür keine KV nachweisen muss.

Ich habe mal bei der Visabox in Berlin angefragt und folgende Antworten erhalten was dafür benötigt wird. Man kann das auch alles selbst einreichen denke ich,
ich werde aber vielleicht die Visabox nutzen, kostet nicht die welt und sollte reibungslos laufen hoffe ich.


"Sehr geehrte Damen und Herren,

den Antrag dürfen wir an bzw. nach ihrem 50. Geburtstag einreichen.
folgende Unterlagen benötigen wir um das Thailand Non-Immigrant ( O-A ) Long-Stay Visum ( 365 Tage ) beantragen zu können:


1. Farbscan/Farbkopie vom Reisepass
2. biometrisches Passbild in Farbe, darf nicht älter sein als 6 Monate, ohne Brille
3. Scan/Kopie vom Personalausweis ( beidseitig ) oder Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung
4. Scan/Kopie Ihrer Flugbuchung / Flug-Reservierung
5. Scan/Kopie vom ausgefüllten Visumantrag ( siehe Anhang ) , besonders wichtig sind die Angaben zu Ihrer Unterkunft in Thailand
6. Scan/Kopie von der ausgefüllten "Declaration Form" ( siehe Anhang )
7. Scan/Kopie des ausgefüllten Gesundheitszeugnisses vom deutschen Arzt ( siehe Anhang )
8. Scan/Kopie eines Nachweises einer deutschen Auslandskrankenversicherung, muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein, Mindestdeckung von 100.000 USD + Covid-19 Zusatz
9. Scan/Kopie des "Foreign Insurance Certificates" ( siehe Anhang ), muss von dem Versicherungsunternehmen ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt werden
10. Scan/Kopie vom Rentenbescheid ( mind. 1.700€ ) oder Scan/Kopie der Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit mind. Saldo 800.000 Baht
11. Scan/Kopie vom Führungszeugnis


Die Scans/Kopien müssen in guter Qualität sein.
Einen Nachweis für die Unterkunft müssen wir dem Konsulat nicht schicken. Es genügt die Angabe der Adresse ihres Freundes in Thailand ( Name + Anschrift + Telefonnr. in Thailand ).
Der "Bürge in D" wird im Falle eines Notfalls in Thailand, kontaktiert, also ein reiner Notfallkontakt.

Das Konsulat wird in Ihrem Fall da Sie kein Rentner sind und daher keine Rentennachweise haben, 3 Kontoauszüge (über 3 Monate) mit einem Kontostand von ca. 22.000€ verlangen.
Als Geldnachweis reicht ein deutsches Bankkonto."



Ok, also eigentlich alles easy. Als Krankenversicherung muss ich nun schauen, ich werde mal bei Hanse Merkur oder ADAC anfragen da ich die Jahresversicherung nicht willl bzw. nicht brauche da ich vorerst nur 3 Monate in TH sein werde aber das Jahresvisum als Basis unbedingt haben will. Wenn man sich dann die verbleibenden Tage / Monate in D wieder auszahlen lassen kann, soll mir das recht sein das Visum habe ich ja dann bereits in der Tasche :). Falls ich dann erneut in 2026 nach TH reisen sollte nutze ich meine ohnehin vorhandene AUslandskrankenurlaubsversicherung (bis 56 Tage) oder wenn ich länger bleibe schließe ich halt wieder X-Tage / Wochen etc. ab.

Ich weiss noch nicht was nächstes Jahr sein wird, ob ich mein Betongold verkaufe und dann ohnehin länger in TH sein werde oder ob das vielleicht erst 2027 klappt. Hauptsache ich habe das Visum schon mal.

Eine Frage bleibt dann aber, wie verlängere ich das Jahresvisum dann und in welchem Zeitraum muss das erfolgen. Muss ich dazu unbedingt in TH sein oder geht das von D aus?
Ich vermute mal es geht dann nur in TH und dann ist die Frage was ich an Nachweisen brauche. Aber bis dahin ist dann ja ein Jahr Zeit. Endlich dann auch künftig FS auf 5 Jahre und hoffentlich keine Probleme mit Bankkonten und neu eröffnen von Bankkonten, Kauf von Fahrzeugen usw.

VG
Alex

Anbei noch die Dateien die man mir via Mail schon mal vorab gesendet hat. Könnt ihr euch ja mal anschauen.

VG
Alex
 

Anhänge

  • DeclarationForm.pdf
    13,7 KB · Aufrufe: 6
  • Foreign Insurance Certificate.pdf
    105,4 KB · Aufrufe: 4
  • Gesundheitszeugnis.pdf
    55,4 KB · Aufrufe: 4
  • Thailand Visumantrag.pdf
    40,1 KB · Aufrufe: 3
        #276  

Member

Member hat gesagt:
Eine Frage bleibt dann aber, wie verlängere ich das Jahresvisum dann und in welchem Zeitraum muss das erfolgen.
Meines Wissens kannst du die Gültigkeit des Non-OA Visums auf maximal zwei Jahre ausreizen. Du reist zum Tag x in Thailand ein, von da an startet die Gültigkeit des Visums für 365 Tage. Jetzt reist du z.B. nach 90 Tagen wieder aus. Wichtig ist, das du bei erneuter Einreise nach Thailand vor Ablauf des Visums, also x+365 Tage wieder in Thailand einreist. Dann gilt das Visum wieder für ein Jahr. Nach Ablauf dieser 365 Tage musst du dann je nachdem wo du dich gerade aufhälts, entweder aus Deutschland aus ein neues Non-OA Visum beantragen oder machst in Thailand ein EoS auf Basis des Non-OA Visums.
 
        #277  

Member

Member hat gesagt:
Meines Wissens kannst du die Gültigkeit des Non-OA Visums auf maximal zwei Jahre ausreizen. Du reist zum Tag x in Thailand ein, von da an startet die Gültigkeit des Visums für 365 Tage. Jetzt reist du z.B. nach 90 Tagen wieder aus. Wichtig ist, das du bei erneuter Einreise nach Thailand vor Ablauf des Visums, also x+365 Tage wieder in Thailand einreist. Dann gilt das Visum wieder für ein Jahr. Nach Ablauf dieser 365 Tage musst du dann je nachdem wo du dich gerade aufhälts, entweder aus Deutschland aus ein neues Non-OA Visum beantragen oder machst in Thailand ein EoS auf Basis des Non-OA Visums.
ok verstehe ich nicht ganz...

Ich reise sagen wir 14.01.26 ein (Flug habe ich ja bereits). Dann reise ich am 05.04.26 also nach knapp 3 Monaten wieder aus.
Sagen wir, ich reise dann im Juli 26 wieder ein, das ändert doch dann nichts an der Laufzeit des Visums, das verlängert sich doch dadurch nicht?

Ich ging davon aus, dass ich dann spätestens ein paar Tage vor dem Jahr also 10.01.2026 wieder in TH einreisen muss, um das Visum dann auf der Immigration für ein weiteres Jahr zu verlängern?

Und warum muss man es neu beantragen nach einer ersten Verlängerung und verlängert es nicht immer um 1 weiteres Jahr?

Hmmm...
 
        #278  

Member

Member hat gesagt:
Und warum muss man es neu beantragen nach einer ersten Verlängerung und verlängert es nicht immer um 1 weiteres Jahr?
Das Non-OA Visum berechtigt zu mehreren Einreisen innerhalb eines Jahres, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 365 Tage beträgt.
Sagen wir du reist zum 01.11.2025 ein, dann gilt das Visum bis zum 31.10.2026. Reist du meinetwegen am 01.02.2026 wieder aus, musst du spätestens am 30.10.2026 einreisen damit du wieder 365 Tage bekommst. Danach ist das Visum abgelaufen.
 
        #279  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe mal bei der Visabox in Berlin angefragt und folgende Antworten erhalten was dafür benötigt wird. Man kann das auch alles selbst einreichen denke ich,
ich werde aber vielleicht die Visabox nutzen, kostet nicht die welt und sollte reibungslos laufen hoffe ich.
Die einzige wirkliche Arbeit, die man für dieses Visum aufwenden muss, ist die Beschaffung der genannten Dokumente.
Die muss man halt einscannen und auf der Website des thailändischen Konsulats hochladen.
Wo liegt der Vorteil, wenn Du die Scans an diese Visabox schickst anstatt sie selber hochzuladen? Bei mir lief das ziemlich problemlos. Wenn irgendetwas fehlt, schreibt Dir das Konsulat genau, was sie noch haben wollen, mit einem Link wo Du es hochladen kannst.
 
        #280  

Member

Member hat gesagt:
Das Non-OA Visum berechtigt zu mehreren Einreisen innerhalb eines Jahres, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 365 Tage beträgt.
Sagen wir du reist zum 01.11.2025 ein, dann gilt das Visum bis zum 31.10.2026. Reist du meinetwegen am 01.02.2026 wieder aus, musst du spätestens am 30.10.2026 einreisen damit du wieder 365 Tage bekommst. Danach ist das Visum abgelaufen.
Das Visum hat eine feste Gültigkeit (1 Jahr nach Ausstellung). Das ist wichtig, weil der Ausstellungstermin in der Regel einige Zeit vor dem Einreisetermin liegt. In Deinem Beispiel könnte der Ausstellungstermin zum Beispiel der 15.10.2025 sein. Das heißt, Du kannst nur bis zum 14.10.2026 einreisen (nicht bis zum 30.10.2025) und bekommst dann wieder 365 Tage gestempelt. Innerhalb dieser 365 Tage kannst Du dann nicht erneut einreisen.

Den Fall habe ich gerade. Mein O-A läuft im September aus, ich reise aber nicht vor Oktober ein. Das wäre dann zwar noch weniger als 1 Jahr nach meiner letztjährigen Einreise, klappt aber nicht, weil das Visum dann wie gesagt schon abgelaufen ist.
Deshalb habe ich meinen Plan, das O-A 2 Jahre zu nutzen, aufgegeben. Stattdessen habe ich jetzt ein DT-Visum gemacht.
 
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