Thailändisch lernen

DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

        #151  

Member

ich finde dieses OA Visa nirgends..weder auf der Website der Thai Botschaft noch beim Konsulat.
Ist fast so wie die "Bielefeld Verschwörung". :~popcorn~:
 
        #153  

Member

ja, sehe ich. aber demnach kann man eben nur 90 Tage bleiben.
 
        #154  

Member

Was ist an 365 Aufenthaltstagen missverständlich?
 
        #156  

Member

FAQs

Ich bin Rentner und möchte gerne meinen Lebensabend in Thailand verbringen. Wie habe ich vorzugehen?

Sie haben vorab nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum O/M oder O/A zu beantragen. Für Ihr Anliegen, nach Thailand auszuwandern, ist ausschließlich das Immigrationsbüro in Thailand zuständig: www.immigration.go.th

Und das..also da steht nun was wir alle wissen. Eine Jahresaufenthaltsbewilligung kriegt man nur in Thailand.
 
        #157  

Member

Sind jetzt 365 Tage ein Jahr oder nicht? Ein Visa non-OA bekommt man nur im Heimatland bzw. Wohnsitzland.
 
        #158  

Member

Moin,

Member hat gesagt:
FAQs

Ich bin Rentner und möchte gerne meinen Lebensabend in Thailand verbringen. Wie habe ich vorzugehen?

Sie haben vorab nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum O/M oder O/A zu beantragen. Für Ihr Anliegen, nach Thailand auszuwandern, ist ausschließlich das Immigrationsbüro in Thailand zuständig: www.immigration.go.th

Und das..also da steht nun was wir alle wissen. Eine Jahresaufenthaltsbewilligung kriegt man nur in Thailand.

In Deinem Zitat ist von "auswandern" die Rede, also "Lebensabend in Thailand verbringen" und ggf. (dazu finde ich jedoch keine Angaben) die thailändische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Für 2016 wurde das Kontingent auf 100 Personen festgesetzt. Die Regelung dazu findest Du hier ungültiger Link entfernt (PDF-Dokument). Das hat nichts mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung zu tun.

Schau Dir noch einmal den Scan meines Reisepasses an. Das ist ein Non Immigrant O A. Und auch den Einreisestempel mit Datum 01.11.2016 und "Admitted until 31.10.2017". Inzwischen habe ich zweimal die Prozedur ungültiger Link entfernt überstanden. Wäre mein Visum nur 30, 60 oder 90 Tage gültig, säße ich heute wahrscheinlich in Abschiebehaft ;)

Wie ich unter Deinem Avatar sehe, hast Du einen schweizerischen Pass? Dann haben wir schon den gordischen Knoten durchschlagen: in der Schweiz hat Thailand nur ein Honorarkonsulat. Ein Honorarkonsulat ist jedoch nicht berechtigt, ein Non Immigrant O A auszustellen, ein Schweizer kann also nur ein Visum für bis zu 90 Tage bekommen.

Für Deutschland gilt: Wie man ein Visum beantragt

Hier der relevante Teil:
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"LONGSTAY": Jahresvisum ausschließlich für Rentner

NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich

Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Rentner:

  • 1 vollständig ausgefüllter Visaantrag + 2 Kopien (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
  • Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
  • 3 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
  • 3 Passbilder
  • Kopie der Flugbestätigung
  • 3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro (65.000,- Baht)
  • falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht:( 3 Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
  • Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien) Bitte nutzen Sie dieses Formular
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
  • Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
  • der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
  • Visagebühr
--------------
Falls es jetzt immer noch "Missverständnisse" gibt: ich bin raus.

LG
 
        #159  

Member

Member hat gesagt:
Den Unterschied zwischen non-O und non-OA immer noch nicht verstanden?
Na dann klaere mich mal auf und gib mir den Link für das Formblatt 0A, ich kenne nur das Non -O- auf dessen Grundlage das Reteriment (Rentner Visum Aufenthaltsberechtigung) erteilt wird!
Das war jetzt wirklich mein letzter Beitrag zu diesen Thema!!!!
 
        #160  

Member

Member hat gesagt:
Schau Dir noch einmal den Scan meines Reisepasses an. Das ist ein Non Immigrant O A. Und auch den Einreisestempel mit Datum 01.11.2016 und "Admitted until 31.10.2017".
Das habe ich auch gesehen,,deswegen sage ich ja auch nicht, dass deine Angeben nicht stimmen. Ich finde einfach nirgends etwas.
Die Schweiz hat eine Thailändische Botschaft. In Bern. Zudem ein Konsulat in Zürich und in Basel.
 
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