Krankenhausaufenthalt in Thailand

80.000 Euro, nicht Baht!
Hoffe es ist wieder alles Gut bei Dir. Die 80k€ empfinde ich für 4 Wochen jetzt nicht als zu teuer.

War 2022 für 3 Tage im BKK Bumrungrad und der ADAC hat 10k€ dafür bezahlt inc. OP.

 
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Es wird sich eben nichts belastbares im Internet finden. Keine deutsche GKV wird auch nur einen Cent für eine Arztrechnung aus Thailand erstatten.
Woher willst du das wissen? Bist du vom Fach?
Ich habe auch nichts gefunden und auch der KI findet nichts
KI ist auch nicht die Lösung für alle Probleme.
Hier ist schon mal was:

Es nennt sich zwar nicht Pflichtanteil, aber das dürfte wohl nebensächlich sein.
Momentan habe ich wenig Zeit. Ich erkläre den Vorgang später oder morgen anhand meines Beispiels.
 
Woher willst du das wissen? Bist du vom Fach?
Ich habe bei mehreren deutschen GKVs (u. a. TK) geschaut, und die schreiben in Ihren FAQ einheitlich, dass Behandlungen im aussereuropäischen Ausland nicht übernommen werden.
Von der TK habe ich diese Auskunft auch telefonisch bekommen.
 
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Es gibt Ausnahem das die GKV auch außerhalb der EU zahlt...

Wenn keine private Auslandskrankenversicherung für eine Behandlung außerhalb der EU abgeschlossen werden kann.​


Gesetzliche Krankenkassen können maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Sie können wegen einer Vorerkrankung oder Ihres Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
  • Sie weisen vor dem Reiseantritt Ihrer Kasse nach, dass Sie von der PKV abgelehnt wurden.
  • Ebenfalls vor Reiseantritt sagt Ihre Kasse zu, dass sie den Versicherungsschutz gewährt.
Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland entstanden wären.
 
Es gibt Ausnahem das die GKV auch außerhalb der EU zahlt...

Wenn keine private Auslandskrankenversicherung für eine Behandlung außerhalb der EU abgeschlossen werden kann.​


Gesetzliche Krankenkassen können maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Sie können wegen einer Vorerkrankung oder Ihres Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
  • Sie weisen vor dem Reiseantritt Ihrer Kasse nach, dass Sie von der PKV abgelehnt wurden.
  • Ebenfalls vor Reiseantritt sagt Ihre Kasse zu, dass sie den Versicherungsschutz gewährt.
Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland entstanden wären.
Solche nennen wir Ausnahmen passen aber wohl auch nicht zu dem Statement, auf dass ich mich ursprünglich bezogen hatte:

Auch diese Märchen das eine gesetzliche Versicherung in Thailand nicht greift stimmt nur teilweise. Die Private holt sich einen Pflichtanteil von der gesetzlichen zurück.
 
Sie können wegen einer Vorerkrankung oder Ihres Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Eine Reiseauslandskrankenversicherung interessiert sich nicht für Vorerkrankungen somit kann man auch nicht abgelehnt wetden.
 
Ich habe bei mehreren deutschen GKVs (u. a. TK) geschaut, und die schreiben in Ihren FAQ einheitlich, dass Behandlungen im aussereuropäischen Ausland nicht übernommen werden.
Von der TK habe ich diese Auskunft auch telefonisch bekommen.
Ist schon klar das die das so schreiben. Grundsätzlich ist das ja auch richtig.
Hättest du Artikel den ich verlinkt habe gelesen, dann wüsstest du unter welchen Umständen das trotzdem möglich ist.
In Deutschland wohlgemerkt.
So viel zum Thema " im Netz ist nichts darüber zu finden".
Ich glaube wir sind uns einig darüber das deutsche oder europäische gesetzliche Versicherungen nicht für Länder zuständig sind mit denen kein Ankommen besteht.
Möglich ist es trotzdem. Auch wenn in den AGBs was anderes steht.
 
Ist schon klar das die das so schreiben. Grundsätzlich ist das ja auch richtig.
Hättest du Artikel den ich verlinkt habe gelesen, dann wüsstest du unter welchen Umständen das trotzdem möglich ist.
In Deutschland wohlgemerkt.
So viel zum Thema " im Netz ist nichts darüber zu finden".
Ich glaube wir sind uns einig darüber das deutsche oder europäische gesetzliche Versicherungen nicht für Länder zuständig sind mit denen kein Ankommen besteht.
Möglich ist es trotzdem. Auch wenn in den AGBs was anderes steht.
Selbstverständlich habe ich den Verlinkten Artikel gelesen, also unterstelle mir bitte nichts anderes.

Und zu deinem ursprünglichen Statement, eine Private würde sich einen Pflichtanteil von der GKV zurückholen, passen die dort aufgeführten Sonderfälle, die allesamt im Voraus beantragt werden müssen, nicht, so es sie denn überhaupt bei allen GKVs gibt.
 
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Selbstverständlich habe ich den Verlinkten Artikel gelesen, also unterstelle mir bitte nichts anderes.
Ok, dann sorry.
Und zu deinem ursprünglichen Statement, eine Private würde sich einen Pflichtanteil von der GKV zurückholen, passen die dort aufgeführten Sonderfälle, die allesamt im Voraus beantragt werden müssen, nicht, so es sie denn überhaupt bei allen GKVs gibt.
Dann formuliere ich es mal anders:
Meine Private hat sich einen Anteil zurück geholt. Und natürlich muss sowas beantragt werden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es meines Wissens nach nicht.
Ich hoffe damit ist der allgemeinen Verständlichkeit genüge getan.
Es geht mir nur darum aufzuzeigen das es eben doch Möglich ist die gesetzliche KV mit einzubeziehen. Obwohl ja eigentlich überall das Gegenteil behauptet wird.

Hier mal mein Erlebnis dazu:
Ich bin in der Corvid Zeit nach überstandener Thrombose von Österreich aus nach Phuket geflogen um dort meinen Sohn zu treffen.
Wir haben dort an dem Sandbox Programm teilgenommen. Der sollte dann mit nach Europa fliegen um dort eine Ausbildung zu beginnen.
Der Arzt in Österreich hatte mir Flugtauglichkeit bescheinigt.
Allerdings bekam ich in Thailand einen Thrombose-Rückfall und wurde stationär behandelt.
An einen planmäßigen Rückflug war nicht zu denken.
Versichert war ich über den ÖAMTC, es war der Weltreisekrankenschutz.
Habe es denen in der App mitgeteilt, die wiederum haben die Assistenz Insurance in Thailand informiert ( in dem Fall die April ).
Inzwischen hatte sich auch der deutsche Vertrauensarzt in Bangkok bei mir gemeldet.
Der hat mir dann den Vorgang der verschiedenen Versicherungen untereinander erklärt.
Meine Ansprechpartner waren ab sofort er selbst und die April.
Meine private Reiseversicherung in Österreich würde alles zahlen was er oder die April vorschlagen und dann mit meiner gesetzlichen Kasse abrechnen. Das machte mich stutzig und ließ mir das genauer erklären.
Die Ausgangslage war klar.
Es kamen bei mir mehrere Punkte zusammen die eine Einbeziehung der gesetzlichen KV möglich machten:
Ich hatte die erste Thrombose überstanden und alles was damit zu tun hatte war in Österreich dokumentiert.
Ich war derzeit nicht Flugtauglich.
Der Standard des Krankenhauses muss auf europäischem Niveau sein.
Die Behandlung erfolgt in Absprache mit der gesetzlichen KV in Österreich.
Die Behandlung in Thailand darf nicht mehr kosten als in Österreich.
Letztendlich konnte es mir egal sein wer zahlt, dachte ich mir damals jedenfalls.
Die Versicherung des ÖAMTC hätte mir auch noch ein Upgrade in C bezahlt wenn ich nicht schon ein entsprechendes Ticket gehabt hätte.
Ohne Absprache mit der gesetzlichen KV in Österreich wäre nichts bezahlt worden, auch nicht bei einem Nachträglichem Antrag.
Bei Antritt meiner Reise war meine Arbeitssaison in Österreich beendet und ich hatte noch gut 3 Wochen Urlaubsanspruch.
Im Anschluss daran musste ich mich noch
mal für die gleiche Zeit Arbeitslos melden bevor die Wintersaison beginnt.
Habe den entsprechenden Antrag schon vor meinem Abflug gestellt. Geplant war ja das ich rechtzeitig zurück bin.
War ich aber nicht, sondern erst ein paar Tage danach. Habe den Antrag aber nicht auf das entsprechende Datum ändern lassen.
Ein paar Tage werden schon nicht schlimm sein, außerdem bin ich ja arbeitsunfähig...
War es aber doch. Ich wurde zur AMS Geschäftsstelle zitiert. Sie seien von der gesetzlichen KV darüber informiert das ich mich nach Ende meines Urlaubsanspruchs noch in Thailand aufgehalten hätte und wünschten eine Stellungnahme dazu. Außerdem wollten sie meinen Reisepass sehen.
Ich habe natürlich gleich alles zugegeben und kam darum mit einer saftigen Geldbuße anstelle einer Strafanzeige davon.
Mir wurde noch erklärt daß das AMS gleich darüber informiert wird wenn die gesetzliche Krankenkasse Leistungen für einen Arbeitslosen bezahlt.
 
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