Selbstverständlich habe ich den Verlinkten Artikel gelesen, also unterstelle mir bitte nichts anderes.
Ok, dann sorry.
Und zu deinem ursprünglichen Statement, eine Private würde sich einen Pflichtanteil von der GKV zurückholen, passen die dort aufgeführten Sonderfälle, die allesamt im Voraus beantragt werden müssen, nicht, so es sie denn überhaupt bei allen GKVs gibt.
Dann formuliere ich es mal anders:
Meine Private hat sich einen Anteil zurück geholt. Und natürlich muss sowas beantragt werden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es meines Wissens nach nicht.
Ich hoffe damit ist der allgemeinen Verständlichkeit genüge getan.
Es geht mir nur darum aufzuzeigen das es eben doch Möglich ist die gesetzliche KV mit einzubeziehen. Obwohl ja eigentlich überall das Gegenteil behauptet wird.
Hier mal mein Erlebnis dazu:
Ich bin in der Corvid Zeit nach überstandener Thrombose von Österreich aus nach Phuket geflogen um dort meinen Sohn zu treffen.
Wir haben dort an dem Sandbox Programm teilgenommen. Der sollte dann mit nach Europa fliegen um dort eine Ausbildung zu beginnen.
Der Arzt in Österreich hatte mir Flugtauglichkeit bescheinigt.
Allerdings bekam ich in Thailand einen Thrombose-Rückfall und wurde stationär behandelt.
An einen planmäßigen Rückflug war nicht zu denken.
Versichert war ich über den ÖAMTC, es war der Weltreisekrankenschutz.
Habe es denen in der App mitgeteilt, die wiederum haben die Assistenz Insurance in Thailand informiert ( in dem Fall die April ).
Inzwischen hatte sich auch der deutsche Vertrauensarzt in Bangkok bei mir gemeldet.
Der hat mir dann den Vorgang der verschiedenen Versicherungen untereinander erklärt.
Meine Ansprechpartner waren ab sofort er selbst und die April.
Meine private Reiseversicherung in Österreich würde alles zahlen was er oder die April vorschlagen und dann mit meiner gesetzlichen Kasse abrechnen. Das machte mich stutzig und ließ mir das genauer erklären.
Die Ausgangslage war klar.
Es kamen bei mir mehrere Punkte zusammen die eine Einbeziehung der gesetzlichen KV möglich machten:
Ich hatte die erste Thrombose überstanden und alles was damit zu tun hatte war in Österreich dokumentiert.
Ich war derzeit nicht Flugtauglich.
Der Standard des Krankenhauses muss auf europäischem Niveau sein.
Die Behandlung erfolgt in Absprache mit der gesetzlichen KV in Österreich.
Die Behandlung in Thailand darf nicht mehr kosten als in Österreich.
Letztendlich konnte es mir egal sein wer zahlt, dachte ich mir damals jedenfalls.
Die Versicherung des ÖAMTC hätte mir auch noch ein Upgrade in C bezahlt wenn ich nicht schon ein entsprechendes Ticket gehabt hätte.
Ohne Absprache mit der gesetzlichen KV in Österreich wäre nichts bezahlt worden, auch nicht bei einem Nachträglichem Antrag.
Bei Antritt meiner Reise war meine Arbeitssaison in Österreich beendet und ich hatte noch gut 3 Wochen Urlaubsanspruch.
Im Anschluss daran musste ich mich noch
mal für die gleiche Zeit Arbeitslos melden bevor die Wintersaison beginnt.
Habe den entsprechenden Antrag schon vor meinem Abflug gestellt. Geplant war ja das ich rechtzeitig zurück bin.
War ich aber nicht, sondern erst ein paar Tage danach. Habe den Antrag aber nicht auf das entsprechende Datum ändern lassen.
Ein paar Tage werden schon nicht schlimm sein, außerdem bin ich ja arbeitsunfähig...
War es aber doch. Ich wurde zur AMS Geschäftsstelle zitiert. Sie seien von der gesetzlichen KV darüber informiert das ich mich nach Ende meines Urlaubsanspruchs noch in Thailand aufgehalten hätte und wünschten eine Stellungnahme dazu. Außerdem wollten sie meinen Reisepass sehen.
Ich habe natürlich gleich alles zugegeben und kam darum mit einer saftigen Geldbuße anstelle einer Strafanzeige davon.
Mir wurde noch erklärt daß das AMS gleich darüber informiert wird wenn die gesetzliche Krankenkasse Leistungen für einen Arbeitslosen bezahlt.