Nicht ohne Grund habe ich auf den anderen Thread verwiesen, aber egal, ich lade die Info der Deutschen Rentenversicherung auch gerne hier nochmal hoch.
Siehe im angehängten PDF Absatz 12, insbesondere 12.2 sowie 12.3!
(12.2) Als KVdR-Pflichtversicherter sind beitragspflichtige Einnahmen:
- Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (ab 1.1.2017: außer Waisenrente)
- gesetzliche Rente aus dem Ausland
- mit der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)
- Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit
(12.3) Als freiwillig versicherter Rentner in der KVdR sind alle weiteren Einkünfte (z.B. aus Vermietung/Verpachtung oder Kapitalvermögen) zusätzlich beitragspflichtig!
Somit scheint die Deutsche Rentenversicherung ja (bald) nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch völlig ahnungslos zu sein, wenn sie selbst von "freiwillig versicherter Rentner in der KVdR" spricht!
Ich habe das aber schon einmal aufgedröselt mit entsprechenden Quellenangaben, siehe
dieser Beitrag!