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Es gibt verschiedene internationale Abkommen, wie z.B. das "Haager Übereinkommen über Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen", sowie zwischenstaatliche Verträge. Die Geltendmachung internationaler Unterhaltsansprüche erfolgt hier in Deutschland über das Bundesamt für Justiz.Member hat gesagt:Auf welcher Grundlage/Rechtssprechung?