Thailändisch lernen

LUFTHANSA ....

        #911  

Member

Member hat gesagt:
Unglaublich was die Rechtsprechung so hergibt.
Man macht nichts falsch und dann muss man dafür auch noch etwas extra zahlen.

Ich weiß schon warum ich seit vielen Jahren den Kranich boykottiere.

Recht haben - und Recht bekommen.....war schon immer ein Unterschied.


Gruss,


Merlin
 
        #912  

Member

Member hat gesagt:
Da müsste man die Details näher kennen, jedoch hat vermutlich auch LH nichts falsch gemacht

Natürlich hat LH nichts falsch gemacht. Diese Umbuchungsregularien sind im Regelfall zum Zeitpunkt der Buchung bekannt und jeder Fluggast muss separat ein Kästchen anklicken, dass er/sie/es davon Kenntnis genommen hat.


Gruss,

Merlin
 
        #913  

Member

Ich habe die Rechtsprechung so wie im Artikel ausgedrückt so verstanden, dass ich nach einer Flugannullierung meinen Flug nicht auf einem komplett anderen Zeitpunkt verschieben kann. Normalerweise handelt es sich um Verschiebungen um einen halben, oder einen Tag. Das kann ich dann nicht zum Anlass nehmen auf einen Flug ein halbes Jahr zu verschieben. Ich gehe aber davon aus, dass LH den Flugpreis komplett zurückerstattet.

Ich glaube, es gibt keine Airline die ihren Fluggästen in den Billigtarifen rechtlich einräumt das Ticket nach Annullierung auf ein beliebiges Datum umbuchen zu lassen. Lufthansa bietet das übrigens ihren Kunden in der Coronazeit an, muss sich da aber rechtlich nicht dran halten. Ich schiebe meine Flüge ständig nach Annullierung um mehrere Wochen, ohne Aufpreis. Ich kann mir aber auch das Ticket erstatten lassen.
 
        #914  

Member

Member hat gesagt:
Ich schiebe meine Flüge ständig nach Annullierung um mehrere Wochen, ohne Aufpreis. Ich kann mir aber auch das Ticket erstatten lassen.

Kann das nur bestätigen. Hier ist LH wirklich kulant. Der Artikel ist auch etwas irreführend. Zumindest im Hinblick auf die Überschrift. Wichtig ist doch vielmehr der Aspekt, dass kein kostenfreies Umbuchungsrecht außerhalb jeglichen Zusammenhangs (Monate später) mit der ursprünglichen Reise besteht. Und das ist meiner Ansicht nach legitim.
 
        #915  

Member

Jedes Gesetz in einem Rechtstaat muss eine Rechtfertigung/Begründung enthalten. Nach 5 Wodka-Tonic...

...
(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

(13) Fluggästen, deren Flüge annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können, und sie sollten angemessen betreut werden, während sie auf einen späteren Flug warten.

EUR-Lex - 32004R0261 - DE (europa.eu)

sehe ich auch eine wesentliche Auslegung und kein "Beförderungsrechtsanspruch nach Ticketerwerb".

Muss man sich natürlich im Einzelfall anschauen...
 
        #917  

Member

Hallo,

habe vor vom 04.06 - 29.07 nach Thailand zu fliegen.
Es gibt einen Flug von Lufthansa in der Premium Eco für 763€
Straßburg nach Bangkok

Eine Frage nun an die Erfahrenen, muss ich in Straßburg in den Zug/Bus steigen? Wenn ich doch online einchecke dürfte das egal sein, kann dann doch direkt nach Frankfurt.
Frage nur, weil Frankfurt und Straßburg der gleiche Weg für mich ist.
Danke

Gruß
Coco
 
        #918  

Member

Member hat gesagt:
Hallo,

habe vor vom 04.06 - 29.07 nach Thailand zu fliegen.
Es gibt einen Flug von Lufthansa in der Premium Eco für 763€
Straßburg nach Bangkok

Eine Frage nun an die Erfahrenen, muss ich in Straßburg in den Zug/Bus steigen? Wenn ich doch online einchecke dürfte das egal sein, kann dann doch direkt nach Frankfurt.
Frage nur, weil Frankfurt und Straßburg der gleiche Weg für mich ist.
Danke

Gruß
Coco
Du bist dann NOW SHOW und dein Flug wird komplett gestrichen. Ex FRA liegt ein anderer Tarif zu Grunde. Funktioniert nur bei der Rueckreise
 
        #919  

Member

Member hat gesagt:
Du bist dann NOW SHOW und dein Flug wird komplett gestrichen. Ex FRA liegt ein anderer Tarif zu Grunde. Funktioniert nur bei der Rueckreise
OK, danke
nehme dann die 2h30min. von Straßburg nach Frankfurt in Kauf. Schließlich spare ich dadurch kanpp 400€
 
        #920  

Member

Hallo Zusammen,

wie ich finde, eine tolle Nachricht:


Lufthansa hatte in der Vergangenheit schon oft ein gutes Händchen in strategischen Entscheidungen.

Interpretiere die Entscheidung so, dass das Management davon überzeugt ist, dass das schlimmste in Sachen COVID 19 überstanden ist.
 
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