Thailand Meine Auswanderungspläne mit 2 Condos in Thailand (Pattaya)

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        #611  

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Ok dort steht aber auch, wer zur Antragsstellung einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.

Hier die Definition eines anderen Anbieters:
Was ist mit einem ständigen Wohnsitz gemeint?
In unseren Produkten/Tarifen schließen wir eine Versicherungsfähigkeit dann aus, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht. Das liegt daran, dass wir in den Produkten, in denen der Begriff auftaucht, Auslandsreisekrankenversicherungen anbieten und somit Versicherungsschutz beim vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gewährleisten. Ein vorübergehender Aufenthalt ist jedoch nicht mehr gegeben, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht.

Meine Interpretation. Wohnst du dauerhaft in Thailand, hast du einen ständigen Wohnitz in in Thailand und somit keinen Versicherungsschutz.
Lebst du als digitaler Nomade mal hier mal dort, dann hast du keinen neuen ständigen Wohnsitz und könntest Versicherungsschutz haben.

Also nachdem ich das gelesen habe, würde ich mich auf keinen Fall darauf verlassen. Dann mache es lieber ordentlich mit einer richtigen int. Versicherung oder lass es ganz.
 
        #612  

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Member hat gesagt:
Was steht denn genau in den Versicherungsbedingungen? Bei Abschluss einen Wohnsitz in DE oder ein Wohnsitz in DE.
Bei letzterem hätte ich echt Bauchschmerzen. Wenn du mal nen Schnupfen hast, juckt das vermutlich keinen. Wenn mal kosten in 100000te € anfallen (das wünsche ich natürlich niemanden) da werden die sich das schon nochmal genau anschauen. Dann heißt es sorry war ne Falschauskunft von einem Praktikanten. Ich persönlich würde mich wirklich nur darauf verlassen was exakt in den Versicherungsbedingungen steht.
EDIT: Hab mal nachgeschaut, bei HM steht tatsächlich drin, dass man den Wohnsitz nur bei Antragsstellung haben muss. Sehr interessant, wusste ich nicht.
Bei einer unklaren Formulierung würde ich mich auch niemals auf die Versicherung verlassen, was man teilweise liest wie sich Versicherungen aus der Verantwortung stehlen wollen ist schon erschreckend. Aber meiner nichtjuristischen Laienmeinung sind die Geschäftsbedingungen sowohl beim ADAC als auch bei der Hansemerkur eindeutig was den Wohnsitz betrifft. Andernfalls würde die Versicherung für viele Leute wenig Sinn machen glaube ich.
 
        #613  

Member

Member hat gesagt:
Bei einer unklaren Formulierung würde ich mich auch niemals auf die Versicherung verlassen, was man teilweise liest wie sich Versicherungen aus der Verantwortung stehlen wollen ist schon erschreckend. Aber meiner nichtjuristischen Laienmeinung sind die Geschäftsbedingungen sowohl beim ADAC als auch bei der Hansemerkur eindeutig was den Wohnsitz betrifft. Andernfalls würde die Versicherung für viele Leute wenig Sinn machen glaube ich.
Lies mal noch meinen anderen Beitrag zum Begriff ständiger Wohnsitz. Ich habe Zweifel. :) Das Ding ist dann halt auch die sagen erstmal Nein. Und dann kannst du klagen. Ich würde es lieber rechtlich sauber machen. Melde dich doch einfach auf Angehörige an. Fertig aus. Kostet kein Geld.
 
        #614  

Member

Member hat gesagt:
Ok dort steht aber auch, wer zur Antragsstellung einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.

Hier die Definition eines anderen Anbieters:
Was ist mit einem ständigen Wohnsitz gemeint?
In unseren Produkten/Tarifen schließen wir eine Versicherungsfähigkeit dann aus, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht. Das liegt daran, dass wir in den Produkten, in denen der Begriff auftaucht, Auslandsreisekrankenversicherungen anbieten und somit Versicherungsschutz beim vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gewährleisten. Ein vorübergehender Aufenthalt ist jedoch nicht mehr gegeben, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht.

Meine Interpretation. Wohnst du dauerhaft in Thailand, hast du einen ständigen Wohnitz in in Thailand und somit keinen Versicherungsschutz.
Lebst du als digitaler Nomade mal hier mal dort, dann hast du keinen neuen ständigen Wohnsitz und könntest Versicherungsschutz haben.

Also nachdem ich das gelesen habe, würde ich mich auf keinen Fall darauf verlassen. Dann mache es lieber ordentlich mit einer richtigen int. Versicherung oder lass es ganz.
Ok das klingt wieder kritisch ich werde nochmal nachlesen. Aber die Formulierung würde mich definitiv ausschließen von der Versicherung.
Für alle anderen bleibt zumindestens die Information das kein Wohnsitz in Deutschland bestehen muss aber auch kein dauerhafter Wohnsitz im Land bestehen darf in dem man sich versichert
 
        #615  

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Member hat gesagt:
Lies mal noch meinen anderen Beitrag zum Begriff ständiger Wohnsitz. Ich habe Zweifel. :)
Gerade gesehen ich muss mir das Original nochmal anschauen aber die Formulierung sehe ich ebenfalls aus Ausschlusskriterium für meinen individuellen Fall
 
        #616  

Member

Member hat gesagt:
Lies mal noch meinen anderen Beitrag zum Begriff ständiger Wohnsitz. Ich habe Zweifel. :) Das Ding ist dann halt auch die sagen erstmal Nein. Und dann kannst du klagen. Ich würde es lieber rechtlich sauber machen. Melde dich doch einfach auf Angehörige an. Fertig aus. Kostet kein Geld.
Ich habe jetzt 5 Minuten nach der von dir zitierten Stelle in den Hansemerkur Geschäftsbedingungen gesucht bis ich begriffen hab das du ja geschrieben hast das das die Definition eines anderen Anbieters ist. 😀
Wenn ich mich auf Angehörige anmelde muss ich ja meine deutsche Krankenversicherung weiter bezahlen das kann ich mir nicht leisten. Und wenn ich trotzdem die Krankenversicherung abmelde muss ich bei Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung meines begrenzten Wissens nach alle Beiträge nachzahlen aus der Zeit in der ich nicht bezahlt hab. Kann aber auch sein das ich hier falsch liege hab das nur Mal kurz gegoogelt
 
        #617  

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Member hat gesagt:
Ok. Ich bin auf das eingegangen:



Ich hab mein Bankkonto mit 30 Tage on arrival bekommen und andere scheinbar auch.
Wann war das und bei welcher Bankfiliale wenn ich fragen darf?
 
        #619  

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Member hat gesagt:
Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung meines begrenzten Wissens nach alle Beiträge nachzahlen aus der Zeit in der ich nicht bezahlt hab.
Nein, musst du nicht. Dazu und zu den möglichen darausfolgenden Nachteilen am besten mal von deiner KK ordentlich beraten lassen falls du es durchziehst.
 
        #620  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe jetzt 5 Minuten nach der von dir zitierten Stelle in den Hansemerkur Geschäftsbedingungen gesucht bis ich begriffen hab das du ja geschrieben hast das das die Definition eines anderen Anbieters ist. 😀
Wenn ich mich auf Angehörige anmelde muss ich ja meine deutsche Krankenversicherung weiter bezahlen das kann ich mir nicht leisten. Und wenn ich trotzdem die Krankenversicherung abmelde muss ich bei Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung meines begrenzten Wissens nach alle Beiträge nachzahlen aus der Zeit in der ich nicht bezahlt hab. Kann aber auch sein das ich hier falsch liege hab das nur Mal kurz gegoogelt
Was habt ihr denn alle immer mit ADAC und Hansemerkur? Als ob es keine anderen guten Versicherer gäbe...
Falls der Threateröffner eine massgeschneiderte echte AuslandsKV sucht, die einen niemals rausschmeissen kann und noch so einige andere Vorteile hat, kann es sich ja mal den Makler grenzenlos.sicher anschauen. Der Robin hat auch einige Videos auf YT dazu eingestellt.
Und nein, ich bekomme weder Provision noch sonst irgendwas für diese Information ( zu einer Einladung zu einem Kaltgetränk irgendwann in Patty würde ich als Dank allerdings nicht nein sagen).
Wenn ich auswandere (bin aktuell noch in D) dann werde ich definitiv mit Robin abschliessen.
 
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