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Fragen und Antworten zu den Thailändischen Visa
Frage: Ich würde gerne zwei Wochen auf Urlaub nach Thailand fahren. Ich bin Inhaber eines
österreichischen Passes. Brauche ich ein Visum?
Antwort: Österreicher benötigen, wie die Staatsbürger von 41 anderen Staaten, KEIN
Touristenvisum, wenn sie für höchstens 30 Tage nach Thailand reisen.
Um Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu vermeiden, achten Sie aber darauf, dass Ihr Pass
noch mindestens 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Einreise gültig ist und dass Sie über ein
Flugticket für die Hin,‐ und Rückreise verfügen sowie genügend Geld mitnehmen (mindestens
10.000 Baht pro Person bzw. 20.000 Baht pro Familie).
Zudem dürfen Ausländer, die das Königreich Thailand unter dieser Visabefreiung besuchen,
nochmals nach Thailand einreisen und dort für eine Gesamtdauer von höchstens 90 Tagen
verweilen. Dies gilt sechs Monate ab dem Datum der ersten Einreise.
Sie finden die Liste der 42 Staaten, für die eine solche Visabefreiung gilt, auf der Homepage des
Thailändischen Außenministeriums: www.mfa.go.th
Thailändische Botschaft 02.08.2017
Frage: Ich würde gerne zwei Wochen auf Urlaub nach Thailand fahren. Ich bin Inhaber eines
österreichischen Passes. Brauche ich ein Visum?
Antwort: Österreicher benötigen, wie die Staatsbürger von 41 anderen Staaten, KEIN
Touristenvisum, wenn sie für höchstens 30 Tage nach Thailand reisen.
Um Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu vermeiden, achten Sie aber darauf, dass Ihr Pass
noch mindestens 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Einreise gültig ist und dass Sie über ein
Flugticket für die Hin,‐ und Rückreise verfügen sowie genügend Geld mitnehmen (mindestens
10.000 Baht pro Person bzw. 20.000 Baht pro Familie).
Zudem dürfen Ausländer, die das Königreich Thailand unter dieser Visabefreiung besuchen,
nochmals nach Thailand einreisen und dort für eine Gesamtdauer von höchstens 90 Tagen
verweilen. Dies gilt sechs Monate ab dem Datum der ersten Einreise.
Sie finden die Liste der 42 Staaten, für die eine solche Visabefreiung gilt, auf der Homepage des
Thailändischen Außenministeriums: www.mfa.go.th
Thailändische Botschaft 02.08.2017