Stellungnahme der Bundesregierung zur Vollstreckung der Todesstrafe in Thailand:
Stellungnahme zur Exekution der Todesstrafe in Thailand am 18. Juni 2018
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler, MdB, erklärte zur am 18. Juni 2018 erfolgten Vollstreckung des Todesstrafe in Thailand:
„Mit großer Bestürzung habe ich von der Hinrichtung des 26-jährigen Theerasak Longji in Thailand erfahren. Erst kürzlich hatte die thailändische Regierung versichert, dass das seit August 2009 bestehende de-facto-Moratorium für die Todesstrafe aufrechterhalten bleibt. Die Entscheidung der thailändischen Regierung, nach fast neun Jahren das de-facto-Moratorium plötzlich auszusetzen und die Todesstrafe zu vollziehen, ist ein bedauerlicher Rückschritt und ein schreckliches Signal.
Im Hinblick auf die insgesamt 516 zum Tode Verurteilten in Thailand appelliere ich an die Verantwortlichen, von weiteren Exekutionen abzusehen. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Strafe. Studien zeigen, dass sie keine abschreckende Wirkung hat. Zudem sind Fehlurteile nie ganz auszuschließen – mit irreparablen Folgen im Fall einer Hinrichtung.
Die Todesstrafe ist mit der Menschenwürde unvereinbar.“
Berlin, den 19. Juni 2018