Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

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        #541  

Member

Member hat gesagt:
Ich kenne auch niemanden, der sich eine Steuernummer geholt hat, geschweige denn eine Steuererklärung gemacht hat.
Wir werden ja sehen, wer langfristig besser abschneidet...

TIN besorgen hat mich 2x Antreten in Jomtien gekostet, da sie am Anfang überhaupt nicht scharf drauf waren TIN's zu verteilen..
Dann habe ich auch die Steuererklärung gemacht - besser gesagt, die nette Angestellte hat alles ausgefüllt: Steuer 000 Verrechnungssteuer Rückerstattung ca. 3000 THB - wurde aber nie ausbezahlt, da sie wieder irgendwelche Informationen wollten und es mir zu blöd wurde..
Anyway... wenn Du immer in Thailand lebst und in der Schweiz keine Steuer ID hast brauchst Du irgendwo eine TIN, um die Schweizer Bank zufriedenzustellen!
Und ich kenne jede Menge Leute, die sich mindestens eine TIN besorgt haben - nur einer der nichts gemacht hat.
Jeder weiss wie toll es in Thailand zu geht, wenn sie Dich schikanieren wollen oder ausnehmen...
 
        #542  

Member

Member hat gesagt:
Wieder eine neue Steuer in Vorbereitung.....!!!

Die vorgeschlagene neue Ausreisesteuer soll thailändische Urlauber davon abhalten, Geld im Ausland auszugeben. Dies wird von Anfang an klar zum Ausdruck gebracht.

Thailand: Sie können ausreisen, aber Sie müssen ฿1.000 mehr zahlen. Die Ausreisesteuer ist der Kuss des Todes - Thai Examiner

Die Chefs der Tourismusbranche waren diese Woche schockiert, als sie erfuhren, dass das thailändische Finanzministerium eine neue Ausreisegebühr von 1.000 .-THB plant.

Auf dem Landweg NUR 500.-THB...🆒..


www.thaiexaminer.com www

Anhang anzeigen ay-1000-baht-more-to-leave-tourism-kiss-of-death-m.jpg

Thailand: you can leave but you must pay ฿1,000 more. Departures tax is the kiss of death - Thai Examiner

Tourism industry chiefs shocked this week to discover that Thailand's Revenue Department planning a new outbound levy of ฿1,000 to leave.
Anhang anzeigen cropped-favicon-100-2-32x32.png www.thaiexaminer.com
Warum nennen Sie sie nicht CO2-Steuer? Dann ist die Diskussion beendet und alle sind zufrieden 🤣
 
        #543  

Member

Member hat gesagt:
Warum nennen Sie sie nicht CO2-Steuer? Dann ist die Diskussion beendet und alle sind zufrieden 🤣
Die kommt bestimmt auch noch, aber zusaetzlich!
 
        #544  

Member

Member hat gesagt:
Wir werden ja sehen, wer langfristig besser abschneidet..wenn Du immer in Thailand lebst und in der Schweiz keine Steuer ID hast brauchst Du irgendwo eine TIN, um die Schweizer Bank zufriedenzustellen! Jeder weiss wie toll es in Thailand zu geht, wenn sie Dich schikanieren wollen oder ausnehmen...
u. deshalb ist es überhaupt nicht schlecht, dem vorzubeugen u. ein paar THB Steuern zu zahlen - vor allem, wenn Du hier tief verwurzelt bist u. nicht flappsig tönen kannst (willst ) "sollen sie mich doch 'rauswerfen, dann gehe ich eben nach Vietnam"
 
        #545  

Member

Member hat gesagt:
Du bist der erste Mensch den ich kenne, der so geil darauf ist Steuern zu zahlen.
Das ist einfach eine vollkommen dämliche Aussage...Sorry für die Deutlichkeit!

Erstens kennst Du mich ja garnicht!

Worauf ich Geil bin,kannst Du auch nicht wissen,da wir uns ja nicht persönlich kennen!

Wenn Jemand in Thailand alsTourist unterwegs ist,oder nur für ein paar Monate im Land ist,ist Er perse ja nicht Einkommenssteuerpflichtig!

Ich aber habe seit 35 Jahren meinen permanenten Aufenthalt in Thailand,also ich lebe hier!

Also wenn ein Farang,hie im Land Immobilien hat, Autos, Bankguthaben und feste Überweisungen seit35 Jahren,hat er eben etwas zu verlieren,

wenn man Ihn der Steuerhinterziehung beschuldigt!

Hat also mit Geilheit relativ wenig zu tun,eher mit dem Gefühl besser nicht in die Hände der Justitz zu kommen!

Aber LedZeppelin ist zumindest ja auch Deiner Meinung,hat also auch nichts zu verlieren.. ;-)
 
        #546  

Member

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Geplante Änderungen im thailändischen Steuerrecht


Aufgrund teils widersprüchlicher Berichte über geplante Änderungen im Steuerrecht gab es in den letzten Tagen erneut Unruhe und Diskussionen in der Expat-Community. Wir möchten die debattierten Vorschläge daher besser einordnen und erklären. Richtig ist, dass das thailändische Finanzamt (Revenue Department) derzeit neue Gesetzesentwürfe vorbereitet, um bestimmte Steuerregeln für ausländische Einkünfte zu lockern. Dies könnte Steuerinländern Erleichterungen bringen.

Wichtiger Hinweis
Die Gesetzesänderung befindet sich noch in einem frühen Stadium und erfordert die Zustimmung des thailändischen Kabinetts und Parlaments. Die Umsetzung könnte daher einige Zeit dauern.

Hintergrund des thailändischen Steuersystems

Das derzeitige thailändische Steuersystem regelt grundsätzlich die Versteuerung von ausländischen Einkünften, die nach Thailand überwiesen werden. Personen, die als Steuerinländer gelten – also mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringen –, zahlen nur dann Persönliche Einkommenssteuer (PIT) auf ausländische Einkünfte, wenn diese nach Thailand überwiesen werden. Einkünfte, die im Ausland bleiben, sind derzeit aus thailändischer Sicht steuerfrei, was zu fehlenden Steuereinnahmen für Thailand führt.

Seit dem 1. Januar 2024 hat das Finanzamt durch Erlass Nr. Paw 161/2566 strengere Regeln eingeführt. Diese heben eine frühere Regelung auf, wonach Einkünfte, die nach dem Erzielungsjahr überwiesen wurden, steuerfrei waren. Nun müssen Steuerinländer PIT auf alle ausländischen Einkünfte zahlen, die nach Thailand überwiesen werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs.

Vorgeschlagene Änderungen
Gegenwärtig plant die thailändische Regierung, diese Regeln zu lockern, um die Rückführung ausländischer Einkünfte von Thailändern und Expats zu fördern und inländische Investitionen anzukurbeln. Hier beginnt jedoch die Verwirrung. Schauen wir uns die vorgeschlagenen Änderungen und ihre potenziellen Auswirkungen genauer an.

Laut übereinstimmenden Medienberichten vom Mai 2025 arbeitet das thailändische Finanzamt an einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden. Der zentrale Vorschlag besagt, dass ausländische Einkünfte von thailändischen Steuerinländern (einschließlich Expats) keiner PIT unterliegen, wenn sie im laufenden Jahr oder im Folgejahr nach Thailand überwiesen werden.

Folgendes soll in Zukunft gelten:
- Einkünfte, die 2025 erzielt und 2025 oder 2026 nach Thailand überwiesen werden, bleiben steuerfrei.
- Werden dieselben Einkünfte nach 2026 überwiesen, unterliegen sie den üblichen PIT-Sätzen, die je nach Thailands progressiver Steuerstruktur zwischen 5 % und 35 % liegen.

Dieser Vorschlag zielt darauf ab, thailändische Staatsbürger und Expats, die ihre Gelder im Ausland investieren oder verwalten, dazu zu ermutigen, ihre Einkünfte schneller nach Thailand zurückzubringen, um das inländische Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Über Sinn und Zweck dieser geplanten Änderung darf sich jeder ein eigenes Urteil bilden.

Auswirkungen auf verschiedene Gruppen
Die vorgeschlagene Steuererleichterung könnte weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Gruppen in Thailand haben:

1. Expatriates und digitale Nomaden
Expats und digitale Nomaden, die Einkünfte aus ausländischen Quellen wie Fernarbeit oder Übersee-Investitionen erzielen, könnten von den vorgeschlagenen Regeln profitieren. Durch strategische Planung der Überweisung ihrer Einkünfte innerhalb des laufenden Jahres oder des Folgejahres könnten sie die PIT auf diese Gelder vermeiden. Dies ist besonders attraktiv für Personen, die globale Einkommensströme verwalten, da es Thailands Attraktivität als steuerfreundliches Ziel erhält.

2. Thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen
Thailändische Staatsbürger, die im Ausland investieren, standen bisher vor steuerlichen Hürden bei der Rückführung ihrer Einkünfte. Der neue Vorschlag könnte sie dazu ermutigen, Gelder nach Thailand zurückzubringen, was Branchen wie Immobilien, Tourismus und lokale Unternehmen ankurbeln könnte.

3. Inhaber eines Long-Term Resident (LTR) Visums
Das Long-Term Resident (LTR) Visumprogramm, das 2022 eingeführt wurde, bietet Steuerbefreiungen für ausländische Einkünfte für bestimmte Kategorien hochqualifizierter Ausländer, wie etwa „Wealthy Global Citizens“ und „Work-from-Thailand Professionals“. Während die vorgeschlagene Erleichterung diese Befreiungen möglicherweise nicht direkt betrifft, ergänzt sie die Bemühungen der Regierung, hochqualifizierte Residenten anzuziehen und zu halten. Änderungen am Steuergesetzbuch könnten Anpassungen des Königlichen Dekrets, das die LTR-Vorteile regelt, erforderlich machen. LTR-Inhaber sollten daher wachsam bleiben.

4. Rentner und Pensionäre
Rentner, die Pensionszahlungen nach Thailand überweisen, sollten beachten, dass die Erleichterung für Einkünfte gilt, die ab 2025 erzielt werden. Renten, die vor 2024 erzielt wurden, bleiben gemäß der Anordnung Por. 162/2566 bei Überweisung von der PIT befreit. Zudem können Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit 61 Ländern, einschließlich Deutschland, eine doppelte Besteuerung von Renten verhindern, wobei derzeit erhebliche Interpretationsstreitigkeiten bestehen. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist ratsam, da wir als gemeinnütziger Verein keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

Internationaler Kontext
Die vorgeschlagene Erleichterung erfolgt vor dem Hintergrund von Thailands Bemühungen, sein Steuersystem an internationale Standards anzupassen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Mitgliedschaft in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Regeländerung von 2024, die alle überwiesenen ausländischen Einkünfte besteuert, war ein Schritt zur Schließung von Steuerschlupflöchern und zur Erhöhung der Transparenz, unterstützt durch Thailands Einführung des Common Reporting Standard (CRS) für den Austausch von Finanzinformationen.

Die Regierung ist jedoch auch darauf bedacht, Thailands Attraktivität für ausländische Expats zu bewahren. Die vorgeschlagene Steuererleichterung spiegelt einen ausgewogenen Ansatz wider: Sie fördert die Rückführung von Geldern, während sie Anreize für Expats und Investoren erhält.

Es gilt folgende Punkte zu beachten
Obwohl die vorgeschlagene Erleichterung vielversprechend ist, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen:

- Legislative Unsicherheit: Die Änderungen sind noch nicht finalisiert, und der mehrstufige Gesetzgebungsprozess könnte die Vorschläge verzögern oder verändern. Expats und Residenten sollten offizielle Updates des Finanzamts verfolgen.

- Komplexität der Steuerplanung: Die zeitliche Planung von Überweisungen, um für die Befreiung in Frage zu kommen, erfordert sorgfältige finanzielle Planung. Personen mit mehreren Einkommensquellen benötigen möglicherweise professionelle Unterstützung, um die Einhaltung und Optimierung der Steuerergebnisse sicherzustellen.

- Auswirkungen auf Thailands Attraktivität: Während die Erleichterung die Rückführung fördern könnte, könnte die breitere Entwicklung hin zur Besteuerung weltweiter Einkünfte Thailand für einige Expats weniger attraktiv machen, falls sie eingeführt wird. Branchen wie Immobilien und Tourismus, die auf langfristige ausländische Residenten angewiesen sind, könnten Herausforderungen begegnen.

- Risiken der Doppelbesteuerung: Für im Ausland besteuerte Einkünfte können Thailands DBAs eine Doppelbesteuerung abmildern, aber der Prozess kann komplex sein. Wenn Einkünfte beispielsweise im Ausland mit 30 % besteuert werden, aber in Thailand nur mit 20 %, fällt keine zusätzliche Steuer an, aber Rückerstattungen für überzahlte Steuern sind nicht verfügbar.

Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Steuergesetze können sich ändern, und die bereitgestellten Informationen basieren auf aktuellen Berichten vom 24. Mai 2025. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten, in Thailand zugelassenen Steuerberater für individuelle Beratung.

 
        #548  

Member

Also ich habe als deutscher Staatsbürger eine deutsche steuerliche Identifikationsnummer. Die bleibt auch wenn ich in Thailand lebe bestehen.


Und in Thailand habe ich eine TIN....Also eine thailändische Steuernummer...
 
        #549  

Member

Member hat gesagt:
Also ich habe als deutscher Staatsbürger eine deutsche steuerliche Identifikationsnummer. Die bleibt auch wenn ich in Thailand lebe bestehen.


Und in Thailand habe ich eine TIN....Also eine thailändische Steuernummer...
Man kann auch Steuernummern sammeln. Ich habe eine in Deutschland, der Schweiz und Portugal. In Thailand hole ich mir auch eine, falls das möglich ist.
Mit der Frage, ob man dann dort auch Steuern zahlt, hat das ja erstmal nichts zu tun.
 
        #550  

Member

Member hat gesagt:
Laut übereinstimmenden Medienberichten vom Mai 2025 arbeitet das thailändische Finanzamt an einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden. Der zentrale Vorschlag besagt, dass ausländische Einkünfte von thailändischen Steuerinländern (einschließlich Expats) keiner PIT unterliegen, wenn sie im laufenden Jahr oder im Folgejahr nach Thailand überwiesen werden.

Danke @Brain für die Übersicht.

Ich frag mich allerdings, wie die feststellen wollen, ob das Geld einer Überweisung aus Einkommen aus 2024, 2025 oder 2026 stammt. Insbesondere, wenn das Geld nicht direkt von einer Renten- oder Versorgungsanstalt nach Thailand überwiesen wird (da wäre das vielleicht ja noch zu erkennen), sondern über ein Zwischenkonto läuft. Da schreibt ja keiner in den Überweisungszweck: "Achtung, das Geld stammt aus dem letzten Jahr" oder sowas.
 
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