Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

  • Ersteller
        #561  

Member

So nun hab ich zur Steuer etwas gefunden:

Juni 2025: Rücknahme der Reform – vorerst befristet​

Nach zunehmender Kritik und wachsendem wirtschaftlichem Druck nahm die Regierung im Juni 2025 die Verschärfung zurück. Die Regelung wurde für zwei Jahre ausgesetzt – bis Ende 2026. Das bedeutet:

Bis mindestens 31. Dezember 2026 gilt wieder die alte Regelung: Ausländisches Einkommen bleibt auch dann steuerfrei, wenn es nach Thailand überwiesen wird – sofern diese Überweisung nicht im selben Steuerjahr erfolgt, in dem das Einkommen entstanden ist.
Mit anderen Worten:

Einkommen aus dem Ausland, das im Jahr 2024 erzielt wurde und erst 2025 oder später nach Thailand gebracht wird, bleibt steuerfrei.

Diese Rückkehr zur früheren Praxis wurde von vielen als „Verschnaufpause“ begrüßt – ob sie nach 2026 Bestand hat, bleibt offen. Die Regierung nennt die Maßnahme ausdrücklich eine vorübergehende Investitionsförderung.

Quelle: Thailand auswandern 2025 – Steuerfrei leben im tropischen Paradies
 
        #562  

Member

Member hat gesagt:
Gemäß dem Revenue Code werden nach Thailand überwiesene Renten oder andere Einnahmen als zu versteuerndes Einkommen eingestuft und unterliegen der thailändischen Einkommensteuer, sobald sie auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden bzw. "transferiert" werden. Vorrausgesetz natürlich du bist in Thailand aufgrund der 180 Tage regelung Steuerpflichtig. Demnach müstest du also ein Konto in Thailand haben wo Geld hin überwiesen wird um dort besteuert zu werden. Die Immigration dürfte das also weniger interessieren, kann mir aber vorstellen das die den Thailändischen Behörden die Infos weiterreichen und solltest du einen feste Wohnsitz in Thailand haben könnte da nachgefragt werden. Wird dein Einkommen nicht sowieso zur zeit in Deutschland versteuert? Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird nur in einem Land Steuer erhoben.
Dank dir.

Ja, mein Gehalt wird in Deutschland versteuert. Ich kenne mich bzgl. Steuern und DBAs im Grundsatz schon ganz gut aus.
Mir ging es daher auch gar nicht so sehr um eine etwaig zu zahlende Steuer als vielmehr um den zeitlichen Aufwand für die thailändische Steuererklärung, die dann im Zweifel bei 0 landet.

Daher hab ich mich gefragt, wie und wo das dann möglicherweise aufploppt.

Ach und ja, ich habe ein thailändisches Bankkonto. Ich war noch einer der glücklichen die mit dem DTV eins bekommen haben und denen es (noch) nicht zugemacht wurde. Da überweise ich natürlich schon Geld hin.
 
        #563  

Member

Member hat gesagt:
So nun hab ich zur Steuer etwas gefunden:

Juni 2025: Rücknahme der Reform – vorerst befristet​

Nach zunehmender Kritik und wachsendem wirtschaftlichem Druck nahm die Regierung im Juni 2025 die Verschärfung zurück. Die Regelung wurde für zwei Jahre ausgesetzt – bis Ende 2026. Das bedeutet:


Mit anderen Worten:

Einkommen aus dem Ausland, das im Jahr 2024 erzielt wurde und erst 2025 oder später nach Thailand gebracht wird, bleibt steuerfrei.

Diese Rückkehr zur früheren Praxis wurde von vielen als „Verschnaufpause“ begrüßt – ob sie nach 2026 Bestand hat, bleibt offen. Die Regierung nennt die Maßnahme ausdrücklich eine vorübergehende Investitionsförderung.

Quelle: Thailand auswandern 2025 – Steuerfrei leben im tropischen Paradies
Bedeutet das auch das es keine Rolle mehr spielt ob ich mich 179 Tage oder 279 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufgehalten habe ?

Ganz ehrlich, wer soll da noch durchsteigen ?

PanTau
 
        #564  

Member

Member hat gesagt:
Bedeutet das auch das es keine Rolle mehr spielt ob ich mich 179 Tage oder 279 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufgehalten habe ?

Ganz ehrlich, wer soll da noch durchsteigen ?

PanTau
Recht hast du, ist alles recht schwer zu verstehen. Ob das Deutsche Finanzamt sich beschwert wenn man die Steuer dennoch hier macht obwohl man weniger als 180 Tage hier war frag ich mich gerade auch. Steuerrechtlich ist ja wieder in Thailand alles beim alten und ganz klar die Steuerlich günstigere Variante deshalb. Musste man da früher überhaupt eine Steuererklärung machen? Hatte z.B. von jemanden der in Thailand lebt die Auskunft bekommen da er ein Deutsches Konto hat, was sein Ausland Wohnsitz akzeptiert, und er deshab nur Geld am ATM abholt, müsste er keine Steuer machen . Hat sich dort auch beim Finanzamt das bestätigen lassen und das war vor der Rücknahme des Steuerrechts.
 
        #565  

Member

Member hat gesagt:
Bedeutet das auch das es keine Rolle mehr spielt ob ich mich 179 Tage oder 279 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufgehalten habe ?

Ganz ehrlich, wer soll da noch durchsteigen ?

PanTau
Es zählen die 180 Tage!

Ob Du dann 280 Tage hier warst ist nicht von Bedeutung!

Member hat gesagt:
Dank dir.

Ja, mein Gehalt wird in Deutschland versteuert. Ich kenne mich bzgl. Steuern und DBAs im Grundsatz schon ganz gut aus.
Mir ging es daher auch gar nicht so sehr um eine etwaig zu zahlende Steuer als vielmehr um den zeitlichen Aufwand für die thailändische Steuererklärung, die dann im Zweifel bei 0 landet.

Daher hab ich mich gefragt, wie und wo das dann möglicherweise aufploppt.

Ach und ja, ich habe ein thailändisches Bankkonto. Ich war noch einer der glücklichen die mit dem DTV eins bekommen haben und denen es (noch) nicht zugemacht wurde. Da überweise ich natürlich schon Geld hin.
Der zeitliche Aufwand beim Finanzamt hier beträgt ca. 1 Stunde!

Tin holen. Also die Steuernummer,dauert 30 Minuten! Unterlagen sind der Reisepass und eine Wohnsitzbestätigung,oder das "Gelbe Hausbuch"

Mit der TIN zum Finanzamt,das Bankstatment vorlegen aus dem der Beamte die Auslandgeldseingänge addiert und Dir in 10 Minuten sagt was Du zu zahlen hast!

Selber ausfüllen musst Du nichts!

Falls Du in Deutschland schon Einkommenssteuer bezahlt hast,musst Du das hier auf dem Finanzamt nachweisen!

Wenn Du in Thailand lebst, oder eben diese 180 und mehr Tage im Jahr hier verbringst, bist Du nach DBA in Thailand Steuerpflichtig.

Dem Finanzamt hier, ist es egal woher das Geld das überwiesen wird kommt!

Rente / Betriebsrente / Pension etc.

Es werden ALLE Gelder die Du nach Thailand auf Dein Konto überwiesen hast, was aus dem vorzulegendem Bankstatement zu ersehen ist, addiert und danach die Einkommensteuer berechnet!

Nur wenn Du den Nachweis erbringen kannst, dass diese Gelder schon in Deutschland versteuert wurden, greift das DBA hier!

Evtl. sind dann Steuern zu zahlen, wenn die Steuer in Thailand hier höher wäre, was aber sehr unwahrscheinlich ist!

Früher musste man keine Steuererklärung machen, also ich habe hier in den letzten 36 Jahren noch keine gemacht!

Jetzt ist es Pflicht für Jeden der diese 180 Tage hier lebt, sich eine TIN (Steuernummer)zu holen, was aber nicht aussagt das er damit auch Einkommenssteuer zahlen muss!

Geld nur am ATM ziehen, umgeht wie ich informiert bin nicht die Steuerpflicht, weil es ja auch eine Überweisung nach Thailand ist. Lasse mich da gerne eines anderen belehren!

Wenn ein Beamter des Finanzamts sagt das Du nicht Steuerpflichtig bist, bekommst Du darüber aber nichts Schriftliches!

Beim nächsten Mal ein anderer Beamter… Der anderer Meinung ist…???

Evtl. Steuer nachzahlen…???

Ich habe voriges Jahr ca. 1.000.000.-THB von meiner deutschen Bank aus zu meiner Thailändischen Bank überwiesen.

Nachdem ich eine Steuernummer hatte, musste ich eben dieses Bankstatement vorlegen. Da wurden eben alle Geldbeträge addiert die auf diesem Statement ersichtlich aus dem Ausland kommen!

An Einkommenssteuer habe ich dann ca. 45.000.-THB bezahlt.

Natürlich werden viele Denken wieso habe ich das getan?

Für mich eine ganz normale Angelegenheit, wenn ich einiges zu verlieren habe, und keinen Stress wegen Steuerhinterziehung haben will!

Ich lebe eben schon lange hier, und habe auch nicht vor nach Deutschland zurückzukehren.

Erst recht nicht wegen 45.000.- THB Steuern!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #566  

Member

Mal abwarten was sich noch alles ergibt.... Von Keine Steuer bis auch Steuer auf Weltweites Einkommen.

Es ist eben hier vieles möglich...Amazing Thailand eben... Artikel aus der hiesigen Presse ....


Das thailändische Finanzministerium plant, ab 2025 alle im Ausland ansässigen Personen auf ihr weltweites Einkommen zu besteuern.

Dieser Schritt steht im Einklang mit den Zielen der OECD und zielt darauf ab, die Steuerbemessungsgrundlage zu erweitern und Steueroasen zu beseitigen.

Das thailändische Finanzamt plant Gesetzesänderungen, um alle im Land ansässigen Ausländer in Bezug auf die Steuererklärung gleich zu behandeln wie thailändische Staatsbürger.

Ab 2025 sollen ausländische Einwohner gemäß Abschnitt 41 des Steuergesetzes auf alle Einkünfte besteuert werden, unabhängig davon, ob diese nach Thailand überwiesen werden oder nicht.

Dieser Schritt ist eine Reaktion auf die Notwendigkeit der Regierung, ihre Steuerbasis zu erweitern. Darüber hinaus ist er Teil der OECD-Kampagne zur Beseitigung von Steueroasen und Steueroasen weltweit.

Ruhestandseinkommen oder Pensionsfondsübertragungen sind steuerpflichtig, wenn sie im Herkunftsland nicht besteuert wurden und dieses Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand hat.

Darüber hinaus wurde bestätigt, dass dies auch für Einkünfte aus Altersvorsorgefonds gilt.

Entscheidend ist dabei, ob das ausländische Herkunftsland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand hat.

Andernfalls können die entsprechenden Gelder als Einkommen besteuert werden. Besteht ein solches Abkommen, muss geprüft werden, ob die Altersvorsorgefonds nur im Herkunftsland besteuert werden.


Alles noch nicht in trockenen Tüchern.....

 
        #567  

Member

Hier ein Überblick der aktuellen Situation...

Link : Geplante Änderungen im thailändischen Steuerrecht.

Der Gesetzentwurf befindet sich noch in einem frühen Stadium und erfordert die Zustimmung des thailändischen Kabinetts und Parlaments. Die Umsetzung könnte daher einige Zeit dauern.

Hintergrund des thailändischen Steuersystems
Das derzeitige thailändische Steuersystem regelt grundsätzlich die Versteuerung von ausländischen Einkünften, die nach Thailand überwiesen werden. Personen, die als Steuerinländer gelten – also mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringen –, zahlen nur dann Persönliche Einkommenssteuer (PIT) auf ausländische Einkünfte, wenn diese nach Thailand überwiesen werden. Einkünfte, die im Ausland bleiben, sind derzeit aus thailändischer Sicht steuerfrei, was zu fehlenden Steuereinnahmen für Thailand führt.

Seit dem 1. Januar 2024 hat das Finanzamt durch Erlass Nr. Por. 161/2566 strengere Regeln eingeführt. Diese heben eine frühere Regelung auf, wonach Einkünfte, die nach dem Jahr, in dem die Gelder erwirtschaftet und und nach Thailand überwiesen wurden, steuerfrei waren. Nun müssen Steuerinländer PIT auf alle ausländischen Einkünfte zahlen, die nach Thailand überwiesen werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Gelder.

Vorgeschlagene Änderungen
Gegenwärtig plant die thailändische Regierung, diese Regeln zumindest für 2025 zu lockern, um die Rückführung ausländischer Einkünfte von Thailändern und Expats zu fördern und inländische Investitionen anzukurbeln. Hier beginnt jedoch die Verwirrung. Schauen wir uns die vorgeschlagenen Änderungen und ihre potenziellen Auswirkungen genauer an.
Laut übereinstimmenden Medienberichten vom Mai 2025 arbeitet das thailändische Finanzamt an einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden. Der zentrale Vorschlag besagt, dass ausländische Einkünfte von thailändischen Steuerinländern (einschließlich Expats) keiner PIT unterliegen, wenn sie im laufenden Jahr 2025 oder im Folgejahr nach Thailand überwiesen werden.

Folgendes soll in Zukunft gelten:
- Einkünfte, die in 2025 erzielt und 2025 oder 2026 nach Thailand überwiesen werden, bleiben steuerfrei.
- Werden dieselben Einkünfte nach 2026 überwiesen, unterliegen sie den üblichen PIT-Sätzen, die je nach Thailands progressiver Steuerstruktur zwischen 5 % und 35 % liegen. Was allerdings für 2026 und darüberhinaus gilt, ist zur Zeit Teil der Debatte und es liegen in der Originalfassung des Gesetzentwurfs KEINE klaren Regelungen diesbezüglich vor. Einige Medien oder Social-Media Seiten haben behauptet, dass Expats, die bereits für 2024 Einkommenssteuer bezahlt haben, einen Rückerstattungsanspruch geltend machen könnten. Diese Aussage läßt sich aus dem Gesetzentwurf NICHT ableiten und es wurden zum jetzigen Zeitpunkt KEINE offiziellen Aussagen gemacht oder gar Entscheidungen getroffen. Wie gesagt, es handelt sich lediglich um einen Gesetzentwurf.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, thailändische Staatsbürger und Expats, die ihre Gelder im Ausland investieren oder verwalten, dazu zu ermutigen, ihre Einkünfte schneller nach Thailand zurückzubringen, um das inländische Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Über Sinn und Zweck dieser geplanten Änderung darf sich jeder ein eigenes Urteil bilden.

Auswirkungen auf verschiedene Gruppen

Die vorgeschlagene Steuererleichterung könnte weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Gruppen in Thailand haben:

1. Expatriates und digitale Nomaden
Expats und digitale Nomaden, die Einkünfte aus ausländischen Quellen wie Fernarbeit oder Übersee-Investitionen erzielen, könnten von den vorgeschlagenen Regeln profitieren. Durch strategische Planung der Überweisung ihrer Einkünfte innerhalb des laufenden Jahres oder des Folgejahres könnten sie die PIT auf diese Gelder vermeiden. Dies ist besonders attraktiv für Personen, die globale Einkommensströme verwalten, da es Thailands Attraktivität als steuerfreundliches Ziel erhält.

2. Thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen
Thailändische Staatsbürger, die im Ausland investieren, standen bisher vor steuerlichen Hürden bei der Rückführung ihrer Einkünfte. Der neue Vorschlag könnte sie dazu ermutigen, Gelder nach Thailand zurückzubringen, was Branchen wie Immobilien, Tourismus und lokale Unternehmen ankurbeln könnte.

3. Inhaber eines Long-Term Resident (LTR) Visums
Das Long-Term Resident (LTR) Visumprogramm, das 2022 eingeführt wurde, bietet Steuerbefreiungen für ausländische Einkünfte für bestimmte Kategorien hochqualifizierter Ausländer, wie etwa „Wealthy Global Citizens“ und „Work-from-Thailand Professionals“. Während die vorgeschlagene Erleichterung diese Befreiungen möglicherweise nicht direkt betrifft, ergänzt sie die Bemühungen der Regierung, hochqualifizierte Residenten anzuziehen und zu halten. Änderungen am Steuergesetzbuch könnten Anpassungen des Königlichen Dekrets, das die LTR-Vorteile regelt, erforderlich machen. LTR-Inhaber sollten daher wachsam bleiben.

4. Rentner und Pensionäre
Rentner, die Pensionszahlungen nach Thailand überweisen, sollten beachten, dass die Erleichterung für Einkünfte gilt, die ab 2025 erzielt werden. Renten, die vor 2024 erzielt wurden, bleiben gemäß der Anordnung Por. 162/2566 bei Überweisung von der PIT befreit. Zudem können Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit 61 Ländern, einschließlich Deutschland, eine doppelte Besteuerung von Renten verhindern, wobei derzeit erhebliche Interpretationsstreitigkeiten bestehen. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist ratsam, da wir als gemeinnütziger Verein keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

Internationaler Kontext
Die vorgeschlagene Erleichterung erfolgt vor dem Hintergrund von Thailands Bemühungen, sein Steuersystem an internationale Standards anzupassen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Mitgliedschaft in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Regeländerung von 2024, die alle überwiesenen ausländischen Einkünfte besteuert, war ein Schritt zur Schließung von Steuerschlupflöchern und zur Erhöhung der Transparenz, unterstützt durch Thailands Einführung des Common Reporting Standard (CRS) für den Austausch von Finanzinformationen.

Die Regierung ist jedoch auch darauf bedacht, Thailands Attraktivität für ausländische Expats zu bewahren. Die vorgeschlagene Steuererleichterung spiegelt einen ausgewogenen Ansatz wider: Sie fördert die Rückführung von Geldern, während sie Anreize für Expats und Investoren erhält.

Es gilt folgende Punkte zu beachten
Obwohl die vorgeschlagene Erleichterung vielversprechend ist, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen:

- Legislative Unsicherheit: Die Änderungen sind noch nicht finalisiert, und der mehrstufige Gesetzgebungsprozess könnte die Vorschläge verzögern oder verändern. Expats und Residenten sollten offizielle Updates des Finanzamts verfolgen.


- Komplexität der Steuerplanung: Die zeitliche Planung von Überweisungen, um für die Befreiung in Frage zu kommen, erfordert sorgfältige finanzielle Planung. Personen mit mehreren Einkommensquellen benötigen möglicherweise professionelle Unterstützung, um die Einhaltung und Optimierung der Steuerergebnisse sicherzustellen.


- Auswirkungen auf Thailands Attraktivität: Während die Erleichterung die Rückführung fördern könnte, könnte die breitere Entwicklung hin zur Besteuerung weltweiter Einkünfte Thailand für einige Expats weniger attraktiv machen, falls sie eingeführt wird. Branchen wie Immobilien und Tourismus, die auf langfristige ausländische Residenten angewiesen sind, könnten Herausforderungen begegnen.


- Risiken der Doppelbesteuerung: Für im Ausland besteuerte Einkünfte können Thailands DBAs eine Doppelbesteuerung abmildern, aber der Prozess kann komplex sein. Wenn Einkünfte beispielsweise im Ausland mit 30 % besteuert werden, aber in Thailand nur mit 20 %, fällt keine zusätzliche Steuer an, aber Rückerstattungen für überzahlte Steuern sind nicht verfügbar.

 
        #568  

Member

also: sowohl für 2025 als auch 2026 keine StErkl. notwendig? für 2024 hatte ich sie gemacht..
 
        #569  

Member

Bin gespannt was da kommen wird.

Solange man aber etwas unter 10.000€ ohne Deklaration in D ausführen und nach TH einführen kann (und die meisten die dort länger als 180 Tage sind werden sicherlich mal ausreisen etc.) lacht das Bargeld und taucht nirgends auf. Via Überweisung kommt dann nur soviel, wie steuerfrei ist. Auch Bekannte / Verwandte etc. die nach TH reisen, können was mitbringen in Bar.

Denkfehler oder nicht, funktioniert doch oder?
Wird sicherlich in naher Zukunft auch noch eingeschränkt aber so lange es möglich ist kann man es doch nutzen.
 
        #570  

Member

@Buddy zunächst einmal Danke für deine Ausführungen.

Wohnsitzbestätigung und/oder gelbes Buch hätte ich schon einmal nicht. Aber ich plane jetzt dann doch so, dass ich 2025 179 Tage in Thailand verbringen werde. Alles andere ist mir entweder zu aufwendig oder zu "risikoreich".

Übrigens: "Wenn Du in Thailand lebst, oder eben diese 180 und mehr Tage im Jahr hier verbringst, bist Du nach DBA in Thailand Steuerpflichtig."
Die nationale Streupflicht in Thailand richtet sich nicht nach dem DBA.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten