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Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

  • Ersteller
        #571  

Member

Member hat gesagt:
Bin gespannt was da kommen wird.

Solange man aber etwas unter 10.000€ ohne Deklaration in D ausführen und nach TH einführen kann (und die meisten die dort länger als 180 Tage sind werden sicherlich mal ausreisen etc.) lacht das Bargeld und taucht nirgends auf. Via Überweisung kommt dann nur soviel, wie steuerfrei ist. Auch Bekannte / Verwandte etc. die nach TH reisen, können was mitbringen in Bar.

Denkfehler oder nicht, funktioniert doch oder?
Wird sicherlich in naher Zukunft auch noch eingeschränkt aber so lange es möglich ist kann man es doch nutzen.

Ja, es scheint so. Allerdings wird hier immer bei jedem Wechselvorgang der Pass eingescant und die Anschrift vermerkt.
Ich rechne daher damit, dass irgendwann durch KI Einsatz auch diese letztlich ja nach Thailand ebenfalls transferierten Gelder hier für das Finanzamt erkennbar sein werden.
Daher lass ich vorsorglich meine Euros grundsätzlich immer durch eine sehr gute Thai Freundin zur Wechselstube bringen.
 
        #572  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens: "Wenn Du in Thailand lebst, oder eben diese 180 und mehr Tage im Jahr hier verbringst, bist Du nach DBA in Thailand Steuerpflichtig."
Das kann man so pauschal nicht sagen ,trifft für Rente zu ,Pensionen werden weiter in D versteuert ,immer am besten nochmal bei der RIA Neubrandenburg nachfragen .
Ich werde mich zumindest das erste Jahr noch nicht hier abmelden ,hat diverse Gründe von Familie bis Autozulassung etc. und
mal sehen was passiert . Geld cash und über Mias Konto .
 
        #573  

Member

Member hat gesagt:
Ja, es scheint so. Allerdings wird hier immer bei jedem Wechselvorgang der Pass eingescant und die Anschrift vermerkt.
Ich rechne daher damit, dass irgendwann durch KI Einsatz auch diese letztlich ja nach Thailand ebenfalls transferierten Gelder hier für das Finanzamt erkennbar sein werden.
Daher lass ich vorsorglich meine Euros grundsätzlich immer durch eine sehr gute Thai Freundin zur Wechselstube bringen.
Eben, Workaround ist immer möglich. :).
Zudem gibts ja andere Nachbarländer...
 
        #574  

Member

Member hat gesagt:
@Buddy zunächst einmal Danke für deine Ausführungen.

Wohnsitzbestätigung und/oder gelbes Buch hätte ich schon einmal nicht. Aber ich plane jetzt dann doch so, dass ich 2025 179 Tage in Thailand verbringen werde. Alles andere ist mir entweder zu aufwendig oder zu "risikoreich".

Übrigens: "Wenn Du in Thailand lebst, oder eben diese 180 und mehr Tage im Jahr hier verbringst, bist Du nach DBA in Thailand Steuerpflichtig."
Die nationale Streupflicht in Thailand richtet sich nicht nach dem DBA.
Ja ich lebe in Thailand,und ds mit den 180 Tagen ist mir bekannt,ebenso das ich hier Einkommenssteuerpflichtig bin!

Habe ja auch schon gezahlt ;-( Das die nationale Steuerpflich nach Ansässigkeit geregelt ist ...Klar ! Hier eben die 180 Tage.

Aber das DBA kommt in Thailand trotzdem zu tragen!

Member hat gesagt:
Das kann man so pauschal nicht sagen ,trifft für Rente zu ,Pensionen werden weiter in D versteuert ,immer am besten nochmal bei der RIA Neubrandenburg nachfragen .
Ich werde mich zumindest das erste Jahr noch nicht hier abmelden ,hat diverse Gründe von Familie bis Autozulassung etc. und
mal sehen was passiert . Geld cash und über Mias Konto .
Das kann man auch so nicht sagen/schreiben ;-)

Das RIA hat nichts mit den Pensionen zu tun! Ich bekomme seit Jahren eine Pension die in Deutschland eben nicht besteuert wird!

Und da ich eine Besteuerung in Deutschland nicht nachweisen kann, wird/ wurde diese eben in Thailand besteuert!

Auch bin ich noch in Deutschland gemeldet,was aber keinen Interessiert! Ausschlaggebend ist der "Lebensmittelpunkt" also die 180 Tage und mehr in Thailand!

Siehe :

Nur wenn Du den Nachweis erbringen kannst, dass diese Gelder schon in Deutschland versteuert wurden, greift das DBA hier in Thailand !
 
Zuletzt bearbeitet:
        #575  

Member

Member hat gesagt:
Ich bekomme seit Jahren eine Pension die in Deutschland eben nicht besteuert wird!
Freu Dich ,kenne in Forum auch noch jemand dem es so geht , lt .DBA liegt für Pensionen das Besteuerungsrecht trotzdem bei Deutschland .
 
        #576  

Member

Member hat gesagt:
Ja ich lebe in Thailand,und ds mit den 180 Tagen ist mir bekannt,ebenso das ich hier Einkommenssteuerpflichtig bin!

Habe ja auch schon gezahlt ;-( Das die nationale Steuerpflich nach Ansässigkeit geregelt ist ...Klar ! Hier eben die 180 Tage.

Aber das DBA kommt in Thailand trotzdem zu tragen!
Ich kann dir nicht ganz folgen. Ich habe weder bestritten, dass du in Thailand lebst, noch behauptet, dass die die 180 Tage Regelung nicht bekannt ist.
Und natürlich greift das DBA Deutschland-Thailand wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Auch das habe ich nicht in Abrede gestellt.

Ich habe lediglich deine Aussage, dass man nach DBA in Thailand steuerpflichtig ist, wenn man sich über 180 Tage in Thailand aufhält, korrigiert. Ein DBA begründet keine persönliche Steuerpflicht nach nationalem Recht, sondern weißt das Besteuerungsrecht einem Staat zu.

Member hat gesagt:
Auch bin ich noch in Deutschland gemeldet,was aber keinen Interessiert! Ausschlaggebend ist der "Lebensmittelpunkt" also die 180 Tage und mehr in Thailand!
Rein "technisch" gesehen, ist das zwar auch nicht richtig formuliert, aber das Ergebnis am Ende zählt

Member hat gesagt:
Siehe :

Nur wenn Du den Nachweis erbringen kannst, dass diese Gelder schon in Deutschland versteuert wurden, greift das DBA hier in Thailand !
Ob ein DBA grundsätzlich anzuwenden ist, hat nichts mit dem Besteuerungsnachweis zu tun.

Vereinfacht gesagt, ist der Besteuerungsnachweis für die Freistellungsmethode (idR unter Progressionsvorbehalt) und die Anrechnungsmethode (idR Tax Credit genannt) wichtig. Fehlt der Besteuerungsnachweis, dann werden die Einkünfte nicht freigestellt bzw. die ausländische Steuer nicht angerechnet.

Member hat gesagt:
Das kann man so pauschal nicht sagen ,trifft für Rente zu ,Pensionen werden weiter in D versteuert ,immer am besten nochmal bei der RIA Neubrandenburg nachfragen .
Ich werde mich zumindest das erste Jahr noch nicht hier abmelden ,hat diverse Gründe von Familie bis Autozulassung etc. und
mal sehen was passiert . Geld cash und über Mias Konto .
Ich habe gar nichts gesagt, sondern die Aussage von Buddy zitiert und korrigiert.
 
        #577  

Member

OK,dann ich noch einmal vereinfacht!

Wenn ich dem thailändischem Finanzamt nicht nachweisen kann,das meine Rente,Pension, in Deutschland bereits versteuert wurde,

und ich diese Zahlungen nach Thailand überweise,werden diese hier auch versteuert!

Sorry, wenn ich nicht "Rein technich" schreibe. Aber im Endeffekt doch eigentlich den Punkt treffe,oder?

Ich bin eben kein Steuerexperte,sondern schreibe nur aus eigenen Erfahrungen und denen einger Bekannten hier vor Ort.

Natürlich kann man es auch nicht so einfach,oder eben mit mehr Hintergrundwissen beschreiben ;-)

"Ein DBA begründet keine persönliche Steuerpflicht nach nationalem Recht, sondern weißt das Besteuerungsrecht einem Staat zu."
 
        #578  

Member

Member hat gesagt:
Es zählen die 180 Tage!

Ob Du dann 280 Tage hier warst ist nicht von Bedeutung!


Der zeitliche Aufwand beim Finanzamt hier beträgt ca. 1 Stunde!

Tin holen. Also die Steuernummer,dauert 30 Minuten! Unterlagen sind der Reisepass und eine Wohnsitzbestätigung,oder das "Gelbe Hausbuch"

Mit der TIN zum Finanzamt,das Bankstatment vorlegen aus dem der Beamte die Auslandgeldseingänge addiert und Dir in 10 Minuten sagt was Du zu zahlen hast!

Selber ausfüllen musst Du nichts!

Falls Du in Deutschland schon Einkommenssteuer bezahlt hast,musst Du das hier auf dem Finanzamt nachweisen!

Wenn Du in Thailand lebst, oder eben diese 180 und mehr Tage im Jahr hier verbringst, bist Du nach DBA in Thailand Steuerpflichtig.

Dem Finanzamt hier, ist es egal woher das Geld das überwiesen wird kommt!

Rente / Betriebsrente / Pension etc.

Es werden ALLE Gelder die Du nach Thailand auf Dein Konto überwiesen hast, was aus dem vorzulegendem Bankstatement zu ersehen ist, addiert und danach die Einkommensteuer berechnet!

Nur wenn Du den Nachweis erbringen kannst, dass diese Gelder schon in Deutschland versteuert wurden, greift das DBA hier!

Evtl. sind dann Steuern zu zahlen, wenn die Steuer in Thailand hier höher wäre, was aber sehr unwahrscheinlich ist!

Früher musste man keine Steuererklärung machen, also ich habe hier in den letzten 36 Jahren noch keine gemacht!

Jetzt ist es Pflicht für Jeden der diese 180 Tage hier lebt, sich eine TIN (Steuernummer)zu holen, was aber nicht aussagt das er damit auch Einkommenssteuer zahlen muss!

Geld nur am ATM ziehen, umgeht wie ich informiert bin nicht die Steuerpflicht, weil es ja auch eine Überweisung nach Thailand ist. Lasse mich da gerne eines anderen belehren!

Wenn ein Beamter des Finanzamts sagt das Du nicht Steuerpflichtig bist, bekommst Du darüber aber nichts Schriftliches!

Beim nächsten Mal ein anderer Beamter… Der anderer Meinung ist…???

Evtl. Steuer nachzahlen…???

Ich habe voriges Jahr ca. 1.000.000.-THB von meiner deutschen Bank aus zu meiner Thailändischen Bank überwiesen.

Nachdem ich eine Steuernummer hatte, musste ich eben dieses Bankstatement vorlegen. Da wurden eben alle Geldbeträge addiert die auf diesem Statement ersichtlich aus dem Ausland kommen!

An Einkommenssteuer habe ich dann ca. 45.000.-THB bezahlt.

Natürlich werden viele Denken wieso habe ich das getan?

Für mich eine ganz normale Angelegenheit, wenn ich einiges zu verlieren habe, und keinen Stress wegen Steuerhinterziehung haben will!

Ich lebe eben schon lange hier, und habe auch nicht vor nach Deutschland zurückzukehren.

Erst recht nicht wegen 45.000.- THB Steuern!
Und wenn ich gar kein Konto in Thailand habe, aber regelmäßig auf das Konto der Ehefrau überweise ?

PanTau
 
        #579  

Member

Dann ist deine Frau verpflichtet das in ihrer Steuererklärung anzugeben (Geschenk, hohe Freibeträge).

Aber: Ich kenne keinen Thai der jemals eine Steuererklärung abgegeben hat, außer die Festangestellten wie der Bruder meiner Freundin.
Ist LKW Fahrer in einem großen Zement/Beton Unternehmen.

Und bevor jetzt wieder von Steuerhinterziehung geredet wird, das interessiert hier keinen privaten Thai.

Erst vor kurzem hat sich hier in Hua Hin eine Bekannte selbständig gemacht mit einem Hausmeisterservice (Neudeutsch: Facilitymanager),
als ich nachfragte wie das hier so läuft mit der Anmeldung und ob man Steuervorauszahlungen hat oder die 7% Steuer abführt sehen mich dann ganz große Augen an :oops:
 
        #580  

Member

Ja, das ist tatsächlich so, der Großteil der Thais,zahlt eben keine Einkommenssteuer!

Wobei ´man beachten muss das ja die ersten 150.000.-THB Steuerfrei sind & diverse andere Freibeträge!

Da werden also auch der Großteil, der nicht versicherungspflichigen Thais unterhalb dieser Einkommensgrenze liegen!

Kann Jeder einfach ausrechnen, 350.- - 400.-THB ist er Tageslohn. Bei 6 Arbeitstagen kommt man da so auf ca. 9.100.- bis ca. 10.500.-THB im Monat!

Also komplett Steuerfrei!

Meine Frau ist angestellt, da zahlt der Arbeitgeber eben die Steuer und Sozialversicherung....
 
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