Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

  • Ersteller
        #591  

Member

noch einmal meine zarte Frage; sollten wir StErkl. TH für 2025/26 machen, obwohl Besteuerung offiz. für beide Jahre ausgesetzt ist?
 
        #592  

Member

Member hat gesagt:
Aber vielleicht gibt es ja für Hua Hin andere Gesetze??
Da gilt das unten angehängte pdf.
Bestätigung meinerseits war mündlich, habe zwar Kontoauszüge dabei gehabt wo mein Einkommen (unter der Steuergrenze) und Vermögen in 2023 ersichtlich ist,
hat aber keinen interessiert.
Wurde wegeschickt mit dem Hinweis diese Unterlagen 5 Jahre aufzuheben.
 

Anhänge

  • FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf
    1,2 MB · Aufrufe: 19
        #593  

Member

Nichts schriftlich ist wie nichts richtig! Eine TIN ist aber Pflicht wenn länger als 1780 in Thailand! Heißt aber nicht das man Steuerpflichtig ist!

Bekannte von mir hatten das gleiche Provblem,habe sich denn die TIN in Bangkok geholt! Eben auf der sicheren Seite;-)

Nächstes mal anderer Beamter...Andere Regeln!

Aber der letzte hat gesagt...Wieviel das in Thailand gilt...Nichts!

Ist fast so wie auf eine Immigration hier ;-)

Aber eigentich ist es mir auch egal wie andere das handhaben..!
 
        #594  

Member

Member hat gesagt:
Nein, ich schreibe nicht was ich meine..:(..

Ich schreibe was ich weiß...;-)..
Meine Anmerkung bezog sich auf Deutschland, da ist der Steuersatz keine 55%, aber Du weisst es bestimmt besser
 
        #595  

Member

Member hat gesagt:
Meine Anmerkung bezog sich auf Deutschland, da ist der Steuersatz keine 55%, aber Du weisst es bestimmt besser
Nein denn ich schreibe ja über Thailand,oder ?

So war der Thread doch wohl angelegt..

Die 55% Einkommensteuer kamen auch nicht von mir,sondern von Member @
oldsleepi Beitrag 581

****** wollen die dann die 55% Steuern darauf erheben?

Und über Steuern in Deutschland weiss ich nichts,da ich seit 37 Jahren in Thailand lebe,und eben in Deutschland keine Einkommensteuer zahle.
 
        #596  

Member

Leute 55% war ein Tippfehler von mir, ich meinte 35% also kein Grund noch zehn Post zu dem Thema zu machen.
 
        #597  

Member

Member hat gesagt:
Leute 55% war ein Tippfehler von mir, ich meinte 35% also kein Grund noch zehn Post zu dem Thema zu machen.
Nur keine Aufregeung,ich habe das ja nicht für Dich geschrieben,sondern für Microdyne,weil der schrieb...

"Meine Anmerkung bezog sich auf Deutschland, da ist der Steuersatz keine 55%, aber Du weisst es bestimmt besser"

Also einfach cool bleiben...;-)..Es sollten keine 10 Post,s mehr werden,oder ?
 
        #598  

Member

Member hat gesagt:
Also, wer keine 180 Tage und mehr in Thailand lebt, kann das alles sehr gelassen sehen, weil es Ihn eben nicht betrifft!

Aus eigener Erfahrung, wie Sie das kontrollieren.

Du musst ein Bankstatement, von Deiner Bank vorlegen, und zwar vom 1 Januar bis 31 Dezember des Vorjahres.

Dort sind eben alle Überweisungen aus dem Ausland ersichtlich, und die werden eben, nach Abzug der Freibeträge, versteuert.

„Wie viel tausend Erbsenzähler wollen die dafür einstellen?“

Auch Thailand hat Computer und auch KI. ;-)

Klar greift auch das DBA, aber nur wenn Du nachweisen kannst, dass die eingeführten Gelder schon in Deutschland versteuert wurden!

Kanns Du das nicht…Zahlen!

Die Abschreibungen halten sich im Rahmen.

Die Steuer macht Du hier bis maximal 3 Monate nach Jahresende, also von Januar bis März des Folgejahres! Also nicht am Jahresende!

Ich hatte ca.375.000.-THB Steuerfrei. Vom Rest bis zu ca.1 Million, waren dann eben Steuern fällig, ca. 45.000.-THB

Geld für den Erwerb von Immobilien anderes Thema, und Land kaufen kannst Du sowie so nicht 😉

Und der maximale Steuersatz ist eben 35% und nicht 55% .. 😉
Und wenn ich in Deutschland keine Steuern zahle weil die Rente entsprechend niedrig ist dann gilt das auch als bereits versteuert ? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen.

PanTau
 
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