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Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

  • Ersteller
        #591  

Member

noch einmal meine zarte Frage; sollten wir StErkl. TH für 2025/26 machen, obwohl Besteuerung offiz. für beide Jahre ausgesetzt ist?
 
        #592  

Member

Member hat gesagt:
Aber vielleicht gibt es ja für Hua Hin andere Gesetze??
Da gilt das unten angehängte pdf.
Bestätigung meinerseits war mündlich, habe zwar Kontoauszüge dabei gehabt wo mein Einkommen (unter der Steuergrenze) und Vermögen in 2023 ersichtlich ist,
hat aber keinen interessiert.
Wurde wegeschickt mit dem Hinweis diese Unterlagen 5 Jahre aufzuheben.
 

Anhänge

  • FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf
    1,2 MB · Aufrufe: 20
        #593  

Member

Nichts schriftlich ist wie nichts richtig! Eine TIN ist aber Pflicht wenn länger als 1780 in Thailand! Heißt aber nicht das man Steuerpflichtig ist!

Bekannte von mir hatten das gleiche Provblem,habe sich denn die TIN in Bangkok geholt! Eben auf der sicheren Seite;-)

Nächstes mal anderer Beamter...Andere Regeln!

Aber der letzte hat gesagt...Wieviel das in Thailand gilt...Nichts!

Ist fast so wie auf eine Immigration hier ;-)

Aber eigentich ist es mir auch egal wie andere das handhaben..!
 
        #594  

Member

Member hat gesagt:
Nein, ich schreibe nicht was ich meine..:(..

Ich schreibe was ich weiß...;-)..
Meine Anmerkung bezog sich auf Deutschland, da ist der Steuersatz keine 55%, aber Du weisst es bestimmt besser
 
        #595  

Member

Member hat gesagt:
Meine Anmerkung bezog sich auf Deutschland, da ist der Steuersatz keine 55%, aber Du weisst es bestimmt besser
Nein denn ich schreibe ja über Thailand,oder ?

So war der Thread doch wohl angelegt..

Die 55% Einkommensteuer kamen auch nicht von mir,sondern von Member @
oldsleepi Beitrag 581

****** wollen die dann die 55% Steuern darauf erheben?

Und über Steuern in Deutschland weiss ich nichts,da ich seit 37 Jahren in Thailand lebe,und eben in Deutschland keine Einkommensteuer zahle.
 
        #596  

Member

Leute 55% war ein Tippfehler von mir, ich meinte 35% also kein Grund noch zehn Post zu dem Thema zu machen.
 
        #597  

Member

Member hat gesagt:
Leute 55% war ein Tippfehler von mir, ich meinte 35% also kein Grund noch zehn Post zu dem Thema zu machen.
Nur keine Aufregeung,ich habe das ja nicht für Dich geschrieben,sondern für Microdyne,weil der schrieb...

"Meine Anmerkung bezog sich auf Deutschland, da ist der Steuersatz keine 55%, aber Du weisst es bestimmt besser"

Also einfach cool bleiben...;-)..Es sollten keine 10 Post,s mehr werden,oder ?
 
        #598  

Member

Member hat gesagt:
Also, wer keine 180 Tage und mehr in Thailand lebt, kann das alles sehr gelassen sehen, weil es Ihn eben nicht betrifft!

Aus eigener Erfahrung, wie Sie das kontrollieren.

Du musst ein Bankstatement, von Deiner Bank vorlegen, und zwar vom 1 Januar bis 31 Dezember des Vorjahres.

Dort sind eben alle Überweisungen aus dem Ausland ersichtlich, und die werden eben, nach Abzug der Freibeträge, versteuert.

„Wie viel tausend Erbsenzähler wollen die dafür einstellen?“

Auch Thailand hat Computer und auch KI. ;-)

Klar greift auch das DBA, aber nur wenn Du nachweisen kannst, dass die eingeführten Gelder schon in Deutschland versteuert wurden!

Kanns Du das nicht…Zahlen!

Die Abschreibungen halten sich im Rahmen.

Die Steuer macht Du hier bis maximal 3 Monate nach Jahresende, also von Januar bis März des Folgejahres! Also nicht am Jahresende!

Ich hatte ca.375.000.-THB Steuerfrei. Vom Rest bis zu ca.1 Million, waren dann eben Steuern fällig, ca. 45.000.-THB

Geld für den Erwerb von Immobilien anderes Thema, und Land kaufen kannst Du sowie so nicht 😉

Und der maximale Steuersatz ist eben 35% und nicht 55% .. 😉
Und wenn ich in Deutschland keine Steuern zahle weil die Rente entsprechend niedrig ist dann gilt das auch als bereits versteuert ? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen.

PanTau
 
        #599  

Member

Ein sehr einfaches Model der Steueroptimierung wäre doch im ersten Jahr der Auswanderung gleich alle (fuer mehrere Jahre) benötigen Finanzmittel nach Thailand legal einzuführen- sagen wir mal Anfang July eines Jahres falls jemand im ersten Jahr in TH durchgehend bleiben moechte. Wenn dann spaeter irgendwann die Liquidität zur Neige geht, einfach aus TH ausreisen, halbes Jahr woanders leben und dann zurückkommen und dasselbe Spiel von vorne machen c.p.

Da die TH Regierung mittlerweile gemerkt hat, dass man arm wird wenn man die OECD Regeln umsetzt, bin ich wie alle anderen neugierig was sie in Zukunft gedenken zu tun.
Der Unterschied zwischen wohlhabenden und arme Ländern besteht darin, dass erstere auf Kontinuität setzen und grössere Änderungen im Steuerbereich sehr behutsam und bedacht vornehmen um Investoren nicht zu verunsichern, die Planungssicherheit und langfristige Stabilität wünschen. Gravierende spontane Aenderungen im Steuerbereich zerstören immer das vorher mühsam aufgebaute Vertrauen, das hat die TH Regierung mittlerweile hoffentlich erkannt (auch wenn die es nicht öffentlich zugeben würden).
Ich war z.B. nie so negativ wie viele andere gegenüber der damaligen Militärregierung eingestellt, denn die haben im Steuerbereich alles mehr oder weniger gelassen wie es war.
 
        #600  

Member

Member hat gesagt:
Und wenn ich in Deutschland keine Steuern zahle weil die Rente entsprechend niedrig ist dann gilt das auch als bereits versteuert ? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen.

PanTau
Auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst,wurde es genau so gehandhabt! Ich schreibe jetzt nicht über die Ausnahmen,das wäre zuviel!

Alle Überweisungen aus Deutschland ,Rente & Pension wurden versteuert,weil ich in Deutschland keine Steuern zahle und somit auch keinen Nachweis hatte!

Meine Rente ist in Deutschland Steuerfrei weil sie eben unter dem Grundfreibetrag liegt! Das aber interessiert Thailand nicht!

Es werden alle Überweisungen addiert und dann die Steuer berechnet! DBA wird anerkannt, aber dann bitte alle Nachweise über bereits gezahlte Steuern in Deutschland vorlegen!

2024 konnten Rentner, die neu in Rente gingen, 16.243 Euro Jahresbruttorente beziehen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.

Ältere Rentner, die bereits 2005 in Rente gingen, konnten sogar noch etwas mehr einstreichen, nämlich bis zu 19.758 Euro, ohne steuerfällig zu werden.
 
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