Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

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        #581  

Member

Inzwischen sehe ich das Thema sehr gelassen. Wie wollen die das Kontrollieren? Wieviel tausend Erbsenzähler wollen die dafür einstellen? In Thailand gibt es so vieles was man Abschreiben kann, Krankenversicherung, Spenden z.B. an Tempel usw.
Dazu kommt das man ja erst an Ende des Jahres seine Steuern macht, wollen die dann durch alle Kontobewegungen des ganzen Jahres gehen? Was ist wenn ich 10 Mio überweise um ein Haus zu bauen, Grundstück zu kaufen usw., wollen die dann die 55% Steuern darauf erheben?

Im Moment scheint man ja eher darauf aus zu sein Kapital aus dem Ausland an zu ziehen und nicht Leute vor den Kopf zu stoßen. Inzwischen hat man wohl auch gemerkt das die chinesischen und indischen Touristen nicht viel Kohle ausgeben und man sich die westlichen Touris zurück wünscht, die nun lieber nach Vietnam usw fahren.
 
        #582  

Member

Member hat gesagt:
Inzwischen sehe ich das Thema sehr gelassen. Wie wollen die das Kontrollieren? Wieviel tausend Erbsenzähler wollen die dafür einstellen? In Thailand gibt es so vieles was man Abschreiben kann, Krankenversicherung, Spenden z.B. an Tempel usw.
Dazu kommt das man ja erst an Ende des Jahres seine Steuern macht, wollen die dann durch alle Kontobewegungen des ganzen Jahres gehen? Was ist wenn ich 10 Mio überweise um ein Haus zu bauen, Grundstück zu kaufen usw., wollen die dann die 55% Steuern darauf erheben?

Im Moment scheint man ja eher darauf aus zu sein Kapital aus dem Ausland an zu ziehen und nicht Leute vor den Kopf zu stoßen. Inzwischen hat man wohl auch gemerkt das die chinesischen und indischen Touristen nicht viel Kohle ausgeben und man sich die westlichen Touris zurück wünscht, die nun lieber nach Vietnam usw fahren.
Also, wer keine 180 Tage und mehr in Thailand lebt, kann das alles sehr gelassen sehen, weil es Ihn eben nicht betrifft!

Aus eigener Erfahrung, wie Sie das kontrollieren.

Du musst ein Bankstatement, von Deiner Bank vorlegen, und zwar vom 1 Januar bis 31 Dezember des Vorjahres.

Dort sind eben alle Überweisungen aus dem Ausland ersichtlich, und die werden eben, nach Abzug der Freibeträge, versteuert.

„Wie viel tausend Erbsenzähler wollen die dafür einstellen?“

Auch Thailand hat Computer und auch KI. ;-)

Klar greift auch das DBA, aber nur wenn Du nachweisen kannst, dass die eingeführten Gelder schon in Deutschland versteuert wurden!

Kanns Du das nicht…Zahlen!

Die Abschreibungen halten sich im Rahmen.

Die Steuer macht Du hier bis maximal 3 Monate nach Jahresende, also von Januar bis März des Folgejahres! Also nicht am Jahresende!

Ich hatte ca.375.000.-THB Steuerfrei. Vom Rest bis zu ca.1 Million, waren dann eben Steuern fällig, ca. 45.000.-THB

Geld für den Erwerb von Immobilien anderes Thema, und Land kaufen kannst Du sowie so nicht 😉

Und der maximale Steuersatz ist eben 35% und nicht 55% .. 😉
 
        #583  

Member

Einfach in Thailand soweit wie möglich eine ausländische Kreditkarte einsetzen. Damit sollten auf diese Gelder keine Steuern anfallen.
 
        #584  

Member

Member hat gesagt:
Auch Thailand hat Computer und auch KI. ;-)
Das scheint ja wohl ironisch gemeint zu sein. Die haben noch ganz andere Probleme als Computer oder KI...

Aber wie gesagt, auch wenn ich dann mal für 180 Tage und mehr am Stück in Thailand bin, sehe ich das sehr gelassen. Wer sagt denn das meine Überweisungen ein Einkommen sind, vielleicht brauche ich ja nur das Geld auf was ich geerbt oder gespart habe.
Der Punkt ist das , das Geld was aus dem Ausland aufs Konto kommt eben nicht gleich Einkommen sein muss. Wie soll man da nachweisen das man das Geld was man in den letzten 40 Jahren angespart hat oder weil man sein Haus verkauft hat irgendwo versteuert hat!?

Was du da beschreibst bekommt das Finanzamt nicht mal in Deutschland hin. Sonst würde mann mal nachfragen wie ein H4 Empfänger als Oberhaupt einer Clan Familie in einer Villa leben und dicke Autos fahren kann. Auch wenn da vielleicht Strohmänner im Spiel sind, auch bei denen müsste ja das Einkommen im Verhältnis zu dem Lebensverhältnissen stehen.
 
        #585  

Member

„Die haben noch ganz andere Probleme als Computer oder KI..."

Ich wüsste nicht was ein Finanzamt in Thailand für andere Probleme haben sollte…?

„Das scheint ja wohl ironisch gemeint zu sein.“

Nein ganz bestimmt nicht, das kann ich Dir sehr einfach erklären. Oder lese einfach mal das Gesetz durch ;-)

Dem Finanzamt in Thailand ist es eben völlig egal was das für Geld ist, oder woher das Geld kommt, weil das Finanzamt in Thailand eben ALLE Gelder die nach Thailand überwiesen werden, versteuert! Jedenfalls bis 2024! Was 2026 kommt weiß noch Niemend!

Im Gesetz steht nichts von „Einkommen“, sondern von nach Thailand überwiesenen Geldern! Das ist ein Unterschied!

Ausnahmen sind lediglich die Gelder, bei denen Du eine Versteuerung in Deutschland eben nachweisen kannst!

Also Bestätigung von Deiner Bank, Finanzamt etc. das dieses Geld schon in Deutschland versteuert wurde!

Kein Nachweis = Steuerpflichtig!

Sorry, aber Thailand ist eben nicht Deutschland!

Ausländer, die sich mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten, gelten als steuerlich ansässig und müssen ihr weltweites Einkommen, einschließlich Kapitaleinkünften, versteuern, sofern diese nach Thailand transferiert werden.

In Thailand werden verschiedene Einkommensarten besteuert:

Einkommen aus Arbeit
: Hierunter fallen Gehälter, Löhne, Boni sowie alle anderen Arten von Vergütungen, die eine Person für ihre berufliche Tätigkeit erhält.

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Dazu gehören Gewinne, die durch selbstständige oder freiberufliche Arbeit erzielt werden, einschließlich Einnahmen aus dem Betrieb eines eigenen Unternehmens oder Gewerbes.

Kapitalerträge: Kapitalerträge umfassen Einkünfte aus Investitionen, wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten.

Sonstige Einkünfte: Diese umfassen Einnahmen aus Rechten wie Urheberrechten, Patenten, Franchises oder Lizenzen, die einer Person zustehen.

Auslandseinkommen: Einkommen, das außerhalb Thailands erzielt wird, unterliegt der Steuerpflicht, wenn der Steuerzahler in Thailand als steuerlich ansässig gilt und das Einkommen nach Thailand transferiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #588  

Member

Hinweis

Thema "Scheinbar doch Steuerwende in Thailand ? Alles wieder zurück auf Anfang :)" zusammengeführt mit "Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)"
 
        #589  

Member

Member hat gesagt:
Dem Finanzamt in Thailand ist es eben völlig egal was das für Geld ist, oder woher das Geld kommt, weil das Finanzamt in Thailand eben ALLE Gelder die nach Thailand überwiesen werden, versteuert! Jedenfalls bis 2024!

Das stimmt nach wie vor nicht, egal wie oft du das noch wiederholst.

Member hat gesagt:
Ausländer, die sich mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten, gelten als steuerlich ansässig und müssen ihr weltweites Einkommen, einschließlich Kapitaleinkünften, versteuern, sofern diese nach Thailand transferiert werden.
Das hier stimmt schon eher, außer wenn diese Einkommen unter den Freigrenzen liegen.
So wie bei mir, ich bekomme nicht mal eine Steuernummer zugewiesen weil mein Anteil von Einkommen zu niedrig ist.
Was ich aus Vermögen überweise ist nicht steuerpflichtig.
 
        #590  

Member

Member hat gesagt:
Du meinst 42%? Wo zahlt man 55%?
Nein, ich schreibe nicht was ich meine..:(..

Ich schreibe was ich weiß...;-)..


Der Steuersatz ist progressiv und liegt zwischen 5 % und 35 %

Member hat gesagt:
Das stimmt nach wie vor nicht, egal wie oft du das noch wiederholst.


Das hier stimmt schon eher, außer wenn diese Einkommen unter den Freigrenzen liegen.
So wie bei mir, ich bekomme nicht mal eine Steuernummer zugewiesen weil mein Anteil von Einkommen zu niedrig ist.
Was ich aus Vermögen überweise ist nicht steuerpflichtig.
"Das stimmt nach wie vor nicht, egal wie oft du das noch wiederholst."

Wenn Du schon so schlau bist,dann bitte alles schreiben was ich dazu geschrieben habe,nicht etwas rauspicken,und den Schlauen Max machen!

Das habe ich auch geschrieben...

Im Gesetz steht nichts von „Einkommen“, sondern von nach Thailand überwiesenen Geldern! Das ist ein Unterschied!

Ausnahmen sind lediglich die Gelder, bei denen Du eine Versteuerung in Deutschland eben nachweisen kannst!

Also Bestätigung von Deiner Bank, Finanzamt etc. das dieses Geld schon in Deutschland versteuert wurde!

Kein Nachweis = Steuerpflichtig!

"Was ich aus Vermögen überweise ist nicht steuerpflichtig."

Das habe ich auch dazu geschrieben!

Ausnahmen sind lediglich die Gelder, bei denen Du eine Versteuerung in Deutschland eben nachweisen kannst!

Also Bestätigung von Deiner Bank, Finanzamt etc. das dieses Geld schon in Deutschland versteuert wurde!


Damit auch Du das verstehst: Damit ist bereits versteuertes Vermögen gemeint!

Aber vielleicht gibt es ja für Hua Hin andere Gesetze??
 
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