Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

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        #551  

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Member hat gesagt:
Danke @Brain für die Übersicht.

Ich frag mich allerdings, wie die feststellen wollen, ob das Geld einer Überweisung aus Einkommen aus 2024, 2025 oder 2026 stammt. Insbesondere, wenn das Geld nicht direkt von einer Renten- oder Versorgungsanstalt nach Thailand überwiesen wird (da wäre das vielleicht ja noch zu erkennen), sondern über ein Zwischenkonto läuft. Da schreibt ja keiner in den Überweisungszweck: "Achtung, das Geld stammt aus dem letzten Jahr" oder sowas.
Im Zweifel musst Du halt belegen, dass Du im letzten Jahr mehr Einkünfte hattest, als Du dieses Jahr überweist.

Bei der momentanen Regelung müsste man zeigen, dass man vor 2024 schon mehr auf dem Konto hatte, als man später nach Thailand transferiert.

Beides sollte nicht schwer zu belegen sein, falls es vorhanden ist.
 
        #552  

Member

Member hat gesagt:
Man kann auch Steuernummern sammeln. Ich habe eine in Deutschland, der Schweiz und Portugal. In Thailand hole ich mir auch eine, falls das möglich ist.
Mit der Frage, ob man dann dort auch Steuern zahlt, hat das ja erstmal nichts zu tun.
Habe ich das denn behauptet???
 
        #554  

Member

Gute Nachrichten für Expats und Steueransässige:

Das Finanzamt gibt ein Update zum neuen Gesetz zur Besteuerung von Auslandsüberweisungen bekannt.

Thailands Finanzministerium plant eine deutliche Steuererleichterung für Expats: Ausländische Einkünfte, die innerhalb von zwei Jahren überwiesen werden, werden nicht besteuert.

Die neue Regelung soll Investitionen fördern, die Steuerlast senken und die OECD-Standards einhalten.

Die endgültige Genehmigung wird bis Jahresende erwartet.

 
        #556  

Member

offiz. hört man nix mehr - auch die V-Blogger sind zum Thema eingeschlafen
 
        #557  

Member

Also jeden Cent den man nach Thailand bringt um in nicht auch dort aus zu geben ist raus geworfenes Geld. Wer wirklich viel Geld hat, der hat es spätestens nach den SteuerCDs aus der Schweiz nach Singapur verbracht und für den Otto Normalo mit regelmäßigem Einkommen gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen.
Trotzdem glauben immer noch Leute das sie ihr Geld in Thailand in "Sicherheit bringen" könnten(wovor denn bitte) oder dort irgendwie ein Geschäft aufziehen bzw. mit Gewinn Investieren können.

Der Spruch verliert leider nie sein Gültigkeit:
Wer in Thailand ein kleines Vermögen machen möchte, der muss erst mal ein großes Mitbringen.
 
        #558  

Member

Ich denke es geht um die Besteuerung von Einnahmen die ein Farang in Thailand erzielt / erhält (Renten, Mieteinnahmen etc, die nach Tailand überwiesen werden). Also länger als 180 Tage sich da aufhält und daher in Thaiand besteuert wird .Das wäre auf meiner vorraussichtlicher Rente von 2350,-€ eine Steuer von zur zeit ca. 250,-€, nicht wenig und damit sind die zurück gerudert. Kennt sich da wer besser aus?
 
        #559  

Member

Hey liebe Gemeinde,

vielleicht hat diesbezüglich ja jemand schon mal was gehört oder erlebt.

Nehmen wir mal an, dass vor Weihnachten wieder nach Thailand mache, aber eigentlich nur noch 6 Tage hab, um <180 Tagen zu bleiben und folglich am Ende irgendwas um die 185 Tage hab. Passiert dann bei der Ausreise im Februar 2026 etwas oder bei einer späteren Wiedereinreise in 2026?

Mir ist klar, dass die Steuerpflicht ab 180 in Thailand beginnt und grundsätzlich sind mir auch die dann nötigen Schritte klar. 183 Tage und DBA kenne ich auch. Also diesbezüglich alles geschenkt. Ich frag mich nur, ob die Immigration mitbekommt, dass ich meiner steuerlichen Verpflichtung nicht nachgekommen bin.

Vermutlich fehlen aber Erfahrungswerte und empfehlenswert ist es sicherlich auch nicht.
 
        #560  

Member

Member hat gesagt:
Hey liebe Gemeinde,

vielleicht hat diesbezüglich ja jemand schon mal was gehört oder erlebt.

Nehmen wir mal an, dass vor Weihnachten wieder nach Thailand mache, aber eigentlich nur noch 6 Tage hab, um <180 Tagen zu bleiben und folglich am Ende irgendwas um die 185 Tage hab. Passiert dann bei der Ausreise im Februar 2026 etwas oder bei einer späteren Wiedereinreise in 2026?

Mir ist klar, dass die Steuerpflicht ab 180 in Thailand beginnt und grundsätzlich sind mir auch die dann nötigen Schritte klar. 183 Tage und DBA kenne ich auch. Also diesbezüglich alles geschenkt. Ich frag mich nur, ob die Immigration mitbekommt, dass ich meiner steuerlichen Verpflichtung nicht nachgekommen bin.

Vermutlich fehlen aber Erfahrungswerte und empfehlenswert ist es sicherlich auch nicht.
Gemäß dem Revenue Code werden nach Thailand überwiesene Renten oder andere Einnahmen als zu versteuerndes Einkommen eingestuft und unterliegen der thailändischen Einkommensteuer, sobald sie auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden bzw. "transferiert" werden. Vorrausgesetz natürlich du bist in Thailand aufgrund der 180 Tage regelung Steuerpflichtig. Demnach müstest du also ein Konto in Thailand haben wo Geld hin überwiesen wird um dort besteuert zu werden. Die Immigration dürfte das also weniger interessieren, kann mir aber vorstellen das die den Thailändischen Behörden die Infos weiterreichen und solltest du einen feste Wohnsitz in Thailand haben könnte da nachgefragt werden. Wird dein Einkommen nicht sowieso zur zeit in Deutschland versteuert? Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird nur in einem Land Steuer erhoben.
 
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