Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

Hallo alle zusammen,
mir liegt da etwas auf dem Magen was ich trotz studieren vieler Berichte hier im
Forum nicht lösen konnte.
Ich habe am 2.8.26 ein Non-O beantragt und warte nun schon 16 Tage darauf.
Mein Plan ist jetzt über die Jahreswende von Mitte Oktober bis Januar in Thailand zu sein
und ein Konto zu eröffnen mit Adresse des Hotels, hab ja keine Wohnung.
Wenn ich wieder n Deutschland bin, wird mein Festgeld fällig und ich kann wenn der Kurs gut
sein sollte die 800K auf das Konto schaufeln.
Danach wäre mein Plan Ende 2027 ein neues Non-O zu beantragen und dann EOS zu machen,
da ja dann die Kohle lange genug auf dem Konto ist.
Nun würde ich gerne mit Non-O sowie EOS Thailand bereisen, wenn es
denn klappt mit dem Visa 555
Mein Plan wäre irgendwie im Norden anzufangen und dann runterwärts und überall wo
es mir gefällt bleibe ich ne Zeit lang.
Wenn dies nun 8 Monate oder mehr andauern würde, müsste ich ne Steuernummer beantragen
und eventuelle Gelder die ich für meine Reise benötige und somit überweise, diese dann versteuern???
Das EOS könnte ich ja auch nur mit einer Hoteladresse anfordern, hätte ja keinen festen Wohnsitz.
Irgendwie kann ich lesen und machen was ich will, werde nicht schlauer.
Wie lange hat bei euch das Non-O von Deutschland aus gedauert, kann ja sein das momentan es
länger geht da August Schulferien usw. sind.
Irgendwie ist es ja schwachsinnig das ich steuerpflichtig werde, obwohl ich nur verschiedene Ecken
von Thailand bereisen will.
Bin ja leider oder vielleicht auch zum Glück kein Chinese und werde mit Bus und Führer in kürzester
Zeit von einem Ort zum anderen gebracht.

Bin dankbar für Tips
Zwecks Visa gibts schon einige Threats.
Ich würde von Deutschland aus das Jahresvisum machen, ist viel stressfreier. Dann in TH Thai FS besorgen und mit dem Jahresvisa und Thai FS ein oder mehrere Konten eröffnen.
So habe ich es heuer gemacht. Das EOS kannst dann im dritten Jahr machen in Thailand und immer um ein Jahr verlängern dort.
 
Also falls jemand grundsätzlich steuerliche Fragen hat, in Bezug auf Wegzug, Doppelbesteuerung etc., kann er sich gerne bei mir melden. Wenn es allerdings um die Deklaration etwaiger Steuern in Thailand geht, kann ich nur bedingt helfen.
 
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na ich werde es sehen was geht.
im oktober mal Konto eröffnen und urlauben
 
Ich habe am 2.8.26 ein Non-O beantragt und warte nun schon 16 Tage darauf.
Offiziell heißt es "bis zu 15 Konsularstage" - also 3 Kalenderwochen. Die Botschaft hat also noch ein paar Tage Zeit...

Mein Plan ist jetzt über die Jahreswende von Mitte Oktober bis Januar in Thailand zu sein
Danach wäre mein Plan Ende 2027 ein neues Non-O zu beantragen und dann EOS zu machen,

Du wärst also in 2027 deutlich weniger als 180 Tage in Thailand - und damit nicht steuerpflichtig. Damit kannst Du alles Geld, das Du für den Langzeitaufenthalt 2028 benötigst, bis Ende 2027 nach Thailand bringen, ohne dass dafür Steuerpflicht anfällt.
 
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Offiziell heißt es "bis zu 15 Konsularstage" - also 3 Kalenderwochen. Die Botschaft hat also noch ein paar Tage Zeit...




Du wärst also in 2027 deutlich weniger als 180 Tage in Thailand - und damit nicht steuerpflichtig. Damit kannst Du alles Geld, das Du für den Langzeitaufenthalt 2028 benötigst, bis Ende 2027 nach Thailand bringen, ohne dass dafür Steuerpflicht anfällt.
Geiler Tip, war mir so noch nicht klar, Dankeschön
 
Ich weiß nicht, ob es hier schon inhaltlich aufgebarbeitet wurde auf einer der 62 Seiten, aber es kommt nicht immer auf die 180 Tage an. In Deutschland ist entscheidend, wo der Wohnsitz ODER der gewöhnliche Aufenthalt ist. In Thailand gilt grundsätzlich nur die 180 Tage-Regelung. Es kann also steuerlich zu einer Doppelansässigkeit kommen. Genau hierfür ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dann relevant.

Art. 4 Abs. 2 DBA Deutschland–Thailand enthält die sogenannte Tie-Breaker-Rule. Die Prüfung erfolgt hierarchisch, nicht alternativ nach freier Wahl:
  1. Ständige Wohnstätte
  2. wenn in beiden Staaten eine ständige Wohnstätte besteht: Mittelpunkt der Lebensinteressen
  3. wenn dieser nicht bestimmbar ist: gewöhnlicher Aufenthalt
  4. danach: Staatsangehörigkeit
  5. letztlich: Verständigungsverfahren der Behörden.
Gerade bei einer Wohnung in beiden Ländern kommt also der Lebensmittelpunkt ins Spiel.

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen orientiert sich insbesondere an den engeren
- persönlichen Beziehungen: Ehepartner, Kinder, Familie, Freundeskreis, gesellschaftliche Aktivitäten etc.
- wirtschaftlichen Beziehungen: berufliche Tätigkeit, Unternehmen, wesentliche Vermögensinteressen etc.

Beispiel: 200 Tage Thailand, 165 Tage Deutschland​


Nehmen wir an:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnung in Deutschland bleibt vollständig verfügbar
  • Wohnung/Haus in Thailand
  • 200 Tage Aufenthalt in Thailand
  • 165 Tage Deutschland.

Dann besteht zunächst:

Deutschland: unbeschränkte Steuerpflicht wegen des deutschen Wohnsitzes (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 AO).
Thailand: steuerliche Ansässigkeit aufgrund der ≥180 Tage.
Also zunächst Doppelansässigkeit.


Jetzt Art. 4 DBA:
Hat er in beiden Ländern eine ständige Wohnstätte, wird geprüft, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.
Wenn beispielsweise Ehefrau, Kinder, eigentliche berufliche Tätigkeit und gesellschaftliches Leben weiterhin in Deutschland liegen, kann der DBA-Mittelpunkt trotz 200 Tagen Thailand weiterhin in Deutschland liegen.

Umgekehrt kann bei tatsächlicher Verlagerung von Familie, Alltag und wirtschaftlicher Tätigkeit nach Thailand Thailand DBA-Ansässigkeitsstaat werden.
 
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Ich lebe permanent in Thailand,also hier ist mein Lebensmittelpunkt.

Habe aber auch noch einen Wohnsitz in Köln,bin also nicht abgemeldet.

Meine Rente wird direkt auf mein thailändisches Bankkonto überwiesen.

Meine Pension geht an Wise (Belgien) und davon überweise ich nach Thailand nach Bedarf.

Einkommensteuer zahle ich in Deutschland keine.

Aber eben seit 2024 in Thailand.
 
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Sehe ich das richtig?
  • - Du bist in Deutschland voll steuerpflichtig (da Wohnsitz in Köln), zahlst aber keine Einkommensteuer.
  • - Die Rente wird in Thailand versteuert, da laut Doppelbesteuerungsabkommen das Recht zur Besteuerung für eine staatliche Rente beim Land des Lebensmittelpunktes liegt.
  • - Die Pension musst Du auch in Thailand für den Teil versteuern, den Du nach Thailand überweist.
Zwei Fragen:
- Warum musst Du die Pension nicht in Deutschland versteuern? Ich dachte, das Recht bei einer Rente für Dienst für eines der Vertragsländer (also klassisch Pension für Beamte oder Militärangehörige) läge bei dem Land, das diese Pension zahlt (?)
- Wie hoch ist denn (ganz grob) Dein persönlicher Steuersatz in Thailand (unter Beachtung der Freibeträge, etc) für das, was Du in Thailand versteuerst? Gerne auch im Vergleich zum deutschen Steuersatz ("15% weniger, als wenn ich den Betrag in D versteuern würde").

Danke.
 
Sehe ich das richtig?
  • - Du bist in Deutschland voll steuerpflichtig (da Wohnsitz in Köln), zahlst aber keine Einkommensteuer.
  • - Die Rente wird in Thailand versteuert, da laut Doppelbesteuerungsabkommen das Recht zur Besteuerung für eine staatliche Rente beim Land des Lebensmittelpunktes liegt.
  • - Die Pension musst Du auch in Thailand für den Teil versteuern, den Du nach Thailand überweist.
Zwei Fragen:
- Warum musst Du die Pension nicht in Deutschland versteuern? Ich dachte, das Recht bei einer Rente für Dienst für eines der Vertragsländer (also klassisch Pension für Beamte oder Militärangehörige) läge bei dem Land, das diese Pension zahlt (?)
- Wie hoch ist denn (ganz grob) Dein persönlicher Steuersatz in Thailand (unter Beachtung der Freibeträge, etc) für das, was Du in Thailand versteuerst? Gerne auch im Vergleich zum deutschen Steuersatz ("15% weniger, als wenn ich den Betrag in D versteuern würde").

Danke.
Ja, das habe ich auch so gesehen!

Ich besitze in Deutschland ein Haus, wohne aber nicht dort, bin aber weiterhin in Köln gemeldet.

Da ich große Teile meiner Pension nach Thailand überweise, und das thailändische Finanzamt alle Auslandsüberweisungen auf mein Konto von dem ich ein „Bankstatement“

vom 1.1 – 31.12 vorlegen muss addiert, und eben daraus meine Einkommenssteuer berechnet!

Auf meinen Hinweis, dass meine Pension steuerfrei ist, wurde mir erklärt, dass Thailand eben alle Einkünfte besteuert!

Durch eine Änderung der thailändischen Steuerpraxis müssen ausländische Einkünfte, die nach Thailand überwiesen oder im Land genutzt werden, grundsätzlich in Thailand deklariert und ab einer gewissen Höhe versteuert werden.

Da ich meine Pension nach Thailand überweise, ist dieser Betrag in Thailand einkommensteuerpflichtig. Es gilt ein progressiver Steuersatz von 5 % bis 35 %.

Da Deutschland das primäre Besteuerungsrecht hat, wird die deutsche Steuer in Thailand in der Regel angerechnet. Dennoch muss ich in Thailand eine Steuererklärung abgeben.

Und das ist eben der springende Punkt!

Ich zahle in Deutschland keine Steuer auf meine Pension, und auch nicht auf meine Rente, also wird auch nichts „angerechnet“ ergo bin ich hier Einkommenssteuerpflichtig,

und werde mich auch deswegen nicht mit dem hiesigen Finanzamt anlegen...:-) Als Ausländer mit einer Thai-Behörde anlegen,keine gute Idee,zumal ich ja weiter hier leben möchte.. ;-)

Ich habe 2024 ca.1.000.000.-THB nach hier überwiesen, und= darauf ca.47.000.-THB Einkommensteuer gezahlt = ca.1.250.-€ Also ich kann damit gut leben!

Mein Freibetrag ist ca.370,000. -THB Dazu kommt das die ersten 150.000.-THB sind für Jedermann Einkommensteuerfrei!Also die Steuer erst ab150.001.-THB berechnet wird.

Hier die Stufen der Einkommenssteuer.

Steuerstufen (Progressionszonen)

  • 0 – 150.000 THB: 0% (Steuerfrei)
  • 150.001 – 300.000 THB: 5%
  • 300.001 – 500.000 THB: 10%
  • 500.001 – 750.000 THB: 15%
  • 750.001 – 1.000.000 THB: 20%
  • 1.000.001 – 2.000.000 THB: 25%
  • 2.000.001 – 5.000.000 THB: 30%
Die deutschen Steuersätze kenne ich nicht, aber Denke mal das es für mich in Thailand günstiger ist…?
 
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Was ist eigentlich mit WISE Überweisungen, die werden doch als inländische Überweisung deklariert.
 
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