Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

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        #381  

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Member hat gesagt:
Immer wieder alle 3-4 Jahre weniger wie 180 Tage in Thailand sein und dann einen so grossen Geldbetrag in bar nach Thailand einführen, dass man davon wieder ein paar Jahre leben kann.
Genauso, hab ich auch vor…dann umgeht man Diskussionen…aber für die Residents nicht praktikabel…
 
        #382  

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Member hat gesagt:
Genauso, hab ich auch vor…dann umgeht man Diskussionen…aber für die Residents nicht praktikabel…
So ganz zu Ende gedacht ist das bei mir natürlich auch nicht. Weil wenn ich sechs Monate aus Thailand weg bin, zahle ich sechs Monate meiner Apartment für nichts und dazu kommen dann noch die Flüge nach Dach und sechs Monate ausserhalb leben. Alles zusammengerechnet ein stolzer Betrag, Wenn man den als Steuern einsetzt, kann man auch ein paar Millionen nach Thailand holen.
 
        #383  

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Member hat gesagt:
So ganz zu Ende gedacht ist das bei mir natürlich auch nicht. Weil wenn ich sechs Monate aus Thailand weg bin, zahle ich sechs Monate meiner Apartment für nichts und dazu kommen dann noch die Flüge nach Dach und sechs Monate ausserhalb leben. Alles zusammengerechnet ein stolzer Betrag, Wenn man den als Steuern einsetzt, kann man auch ein paar Millionen nach Thailand holen.

Sowas ähnliches wollte ich auch schon schreiben.

Angesichts der doch überschaubaren Steuerlast (s. Beispiel von @Buddy mit ca. 5% Steuern auf 1 Mio. THB) hast du natürlich auch Opportunitätskosten, wenn die kompletten Ausgaben der nächsten 3-4 Jahre unverzinst und / oder nicht investiert in Thailand rumliegen.

Selbst wenn das Geld nur auf dem deutschen Tagesgeld mit 2,5% Zinsen liegt, könnte man die Steuerlast ganz bzw. zum Großteil mit den Zinserträgen bezahlen.

Insofern keine größeren Anschaffungen in Thailand anstehen und man nur Geld für den normalen Lebensunterhalten braucht, würde ich das Geld eher investieren / anlegen und nur meine monatlichen Lebenshaltungskosten nach Thailand schicken.

So handhabe ich es auch im Moment. Auf meinem thailändischen Konto ist immer nur so viel Geld, wie ich bis zum Monatsende (+ kleiner Puffer) brauche.
 
        #384  

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Member hat gesagt:
Alles Geld was man nach Thailand transferiert oder was man hier nutzt (Kreditkarte ATM, Bezug)muss, wenn es Einkünfte sind, versteuert werden

Kreditkarten- Zahlung eines TH Residenten an Agoda (Firmensitz Singapore) für ein Hotel in Phuket ist allerdings nicht steuerpflichtig da zwar in Phuket übernachtet aber nicht innerhalb THs bezahlt. Für die Kartenabrechnung kann man es transparent machen, indem man nicht in THB sondern SGD zahlt...
 
Zuletzt bearbeitet:
        #385  

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Member hat gesagt:
Kreditkarten- Überweisung eines TH Residenten an Agoda (Firmensitz Singapore) für ein Hotel in Phuket ist allerdings nicht steuerpflichtig da zwar in Phuket übernachtet aber nicht innerhalb THs bezahlt. Für die Kartenabrechnung kann man es transparent machen, indem man nicht in THB sondern SGD zahlt...
Das sind die vielgenannten Spezialsituationen
 
        #386  

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Es gibt bei Kreditkarten auch Datenschutz und EU hat ja da auch sehr starken Schutz - ich denke TH kann da nicht einfach alles abfangen
 
        #387  

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Member hat gesagt:
Es gibt bei Kreditkarten auch Datenschutz und EU hat ja da auch sehr starken Schutz - ich denke TH kann da nicht einfach alles abfangen
Sie können bei Verdacht auf Steuerhinterziehung deine Daten einfordern. Aber ist schon klar einen einzelnen Residenten da in den Fokus zu nehmen ist zwar unwahrscheinlich, aber eben nicht zu 100 % sicher, dass sie da nicht Zufallstreffer oder so etwas machen. Und Thailand ist ja in vielen Bereichen sehr grosszügig. Aber wenn sie dir Steuerhinterziehung nachweisen, könnte das zu einem grossen Problem werden.
 
        #388  

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Member hat gesagt:
Hat man Einkünfte, die man vor 2024 verdient oder erworben hat (Erbschaft, Hausverkauf etc.), gäbe es den Weg, sich das englischsprachig beglaubigen zu lassen. Dann können diese Einkünfte auch steuerfrei in Thailand bleiben.
Ich war heute mal wieder bei dem Revenue Office meines Vertrauens 😁. Diesmal war eine Französin samt Laptop dort. Dachte schon, die möchte sich bewerben...555. Außerdem noch ein älteres englisches Paar. Nach ca. 45 Minuten würde ich zum Director in sein Büro gebeten, weil die beiden Fälle noch mehr Zeit brauchten. Möchte nicht wissen, was dort Ende März los sein mag.

Netter Typ, so Anfang 40. Kurze Erläuterungen meinerseits und Übergabe von meiner Steuerbescheinigung von der PKV. Dann ging es um die Frage vom letzten Besuch, wann Erlöse aus Immoverkauf steuerfrei sind. Normal soll dieser immer steuerfrei sein.

In D ist der Erlös in der Tat nach >10 Jahren steuerfrei. Was nun? Herr Direktor wählte den Telefonjoker, ein Freund, der sich mit dem DBA auskennen würde. Ergebnis war, dass wenn D nicht besteuert, könnte durchaus TH eben besteuern. Hier wird sich auf eine "Kann" Bestimmung des DBA scheinbar berufen. So heißt es im DBA in Article 6 "maybe taxed" und Article 7 "shall be taxed".

Das deutsche Finanzamt hat, soweit mir bekannt, auch etwas gegen Nullsteuerzahlungen. Ich versuchte noch meinen Telefonjoker zu ziehen, aber leider war mein Anwalt in Bangkok nicht zu erreichen. Egal, läuft momentan nichts weg.

Dafür war ich anderweitig vorbereitet. Mit meinem Kontoauszug vom deutschen Konto zum 29.12.23, wies ich das damalige Guthaben nach. Natürlich hatte ich in 2024 nach "FiFo" diese Guthaben nach TH überwiesen. Das wurde auch anstandslos akzeptiert. Auch mein herausgesuchter Tageskurs, den ich auf dem Dienst-Tischrechner von der bisherigen Berechnungsgrundlage abzog. Das Ergebnis übernahm er und rechnete eine mögliche Steuerschuld aus. Sah dann für mich schon günstiger als beim vorherigen Besuch aus. Insgesamt ein sehr kooperatives und freundliches Gespräch.

Wenn ich mit meinen Anwalt gesprochen habe, wird die Sache durchgezogen. Hilft nichts, die Überweisungen in 24 mussten wegen Aufenthaltserlaubnis und Autokauf sein. Außerdem war der Kurs gut. Dieses Jahr werde ich da taktisch anders vorgehen.
 
        #389  

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Member hat gesagt:
Article 7 "shall be taxed".
Zumindest „shall be taxed“ heißt, dass es so gemacht werden muss.
In Vertragsenglisch stellt „shall“ eine Bedingung dar, die auf jeden Fall erfüllt werden muss.
Und ich gehe davon aus, dass die englische Fassung des DBA von professionellen Übersetzern gemacht wurde.
Hab jetzt aber nicht geschaut, was in der deutschen Fassung steht.
 
        #390  

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@TomHarley
"...Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden..."

"Shall be" heißt normalerweise "soll sein"..."Soll" ist nicht "Muss", aber letztlich hört sich Deine Interpretation sinnvoll an. Die Übersetzung mit "können" wiederum lässt da mehr Spielraum.
 
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