Member hat gesagt:
Hat man Einkünfte, die man vor 2024 verdient oder erworben hat (Erbschaft, Hausverkauf etc.), gäbe es den Weg, sich das englischsprachig beglaubigen zu lassen. Dann können diese Einkünfte auch steuerfrei in Thailand bleiben.
Ich war heute mal wieder bei dem Revenue Office meines Vertrauens

. Diesmal war eine Französin samt Laptop dort. Dachte schon, die möchte sich bewerben...555. Außerdem noch ein älteres englisches Paar. Nach ca. 45 Minuten würde ich zum Director in sein Büro gebeten, weil die beiden Fälle noch mehr Zeit brauchten. Möchte nicht wissen, was dort Ende März los sein mag.
Netter Typ, so Anfang 40. Kurze Erläuterungen meinerseits und Übergabe von meiner Steuerbescheinigung von der PKV. Dann ging es um die Frage vom letzten Besuch, wann Erlöse aus Immoverkauf steuerfrei sind. Normal soll dieser immer steuerfrei sein.
In D ist der Erlös in der Tat nach >10 Jahren steuerfrei. Was nun? Herr Direktor wählte den Telefonjoker, ein Freund, der sich mit dem DBA auskennen würde. Ergebnis war, dass wenn D nicht besteuert, könnte durchaus TH eben besteuern. Hier wird sich auf eine "Kann" Bestimmung des DBA scheinbar berufen. So heißt es im DBA in Article 6 "maybe taxed" und Article 7 "shall be taxed".
Das deutsche Finanzamt hat, soweit mir bekannt, auch etwas gegen Nullsteuerzahlungen. Ich versuchte noch meinen Telefonjoker zu ziehen, aber leider war mein Anwalt in Bangkok nicht zu erreichen. Egal, läuft momentan nichts weg.
Dafür war ich anderweitig vorbereitet. Mit meinem Kontoauszug vom deutschen Konto zum 29.12.23, wies ich das damalige Guthaben nach. Natürlich hatte ich in 2024 nach "FiFo" diese Guthaben nach TH überwiesen. Das wurde auch anstandslos akzeptiert. Auch mein herausgesuchter Tageskurs, den ich auf dem Dienst-Tischrechner von der bisherigen Berechnungsgrundlage abzog. Das Ergebnis übernahm er und rechnete eine mögliche Steuerschuld aus. Sah dann für mich schon günstiger als beim vorherigen Besuch aus. Insgesamt ein sehr kooperatives und freundliches Gespräch.
Wenn ich mit meinen Anwalt gesprochen habe, wird die Sache durchgezogen. Hilft nichts, die Überweisungen in 24 mussten wegen Aufenthaltserlaubnis und Autokauf sein. Außerdem war der Kurs gut. Dieses Jahr werde ich da taktisch anders vorgehen.