Member
Member hat gesagt:Du hast "Abschaum" und
"einsammeln" nicht auf EINE
Person bezogen !
Ich bringe mal den Paragraphen 130 StGB:
Definition Volksverhetzung:
"b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder"
Volksverhetzung – Wikipedia
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