Member
Eigentlich habe ich ja meine Meinung schon mitgeteilt. Punkt.
Aber, ich habe nochmals im Internet gesucht und folgendes gefunden:
« Staatsangehörige der Schweiz benötigen für einen touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen kein Visum, vorausgesetzt Sie verfügen bei der Einreise über ein gebuchtes Rück- oder Weiterflugticket aus Thailand innerhalb von 30 Tagen sowie einen Pass, welcher bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist. (Homepage Thaikonsulat Basel, Schweiz). »
und jetzt kommt es noch knüppeldick:
« Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. (Homepage Auswärtiges Amt, Deutschland). »
und hier noch folgendes:
« Wichtig: Wer ohne Visum von Deutschland/Österreich/Schweiz aus nach Thailand fliegt, muß bereits beim Einchecken in Deutschland ein gültiges Aus- oder Weiterreise Ticket, innerhalb dieser 30 Tage vorweisen können, sonst kann es passieren, dass die Airline den Flug verweigert. (Thailand Einreise | Einreisebestimmungen Thailand) »
Das wusste ich bis jetzt auch noch nicht. Also macht sich ergo jeder strafbar (oder wie man das nennen will!!!), wenn er kein Ticket hat innert 30 Tagen zur Weiterreise oder eben ein Visum gültig für 60/90 Tage oder so. Ob und wann und wo das überprüft wird, scheint demnach noch ein offener Punkt zu sein. Wenn nun eine Fluggesellschaft darauf besteht, dann ist sie im Prinzip dazu berechtigt und kann das machen. Was mich auch erstaunt ist der Hinweis, dass es keine Verlängerung geben soll, obwohl man ja in der Immigration dies problemlos machen kann. Also ist die Gesetzgebung und die Praxis nicht unbedingt 1:1 identisch.
Ich bin ja auch in Thailand im letzten Herbst (November/Dezember 2016) eingereist und hatte den Rückflug auf 6 Wochen nach der Einreise gebucht. Es verlief alles problemlos und ich konnte den Aufenthalt in Jomtien auch um 30 Tge verlängern. Ganz ehrlich, jetzt habe ich doch ein bisschen nachgedacht, was alles hätte passieren können.
Aber, ich habe nochmals im Internet gesucht und folgendes gefunden:
« Staatsangehörige der Schweiz benötigen für einen touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen kein Visum, vorausgesetzt Sie verfügen bei der Einreise über ein gebuchtes Rück- oder Weiterflugticket aus Thailand innerhalb von 30 Tagen sowie einen Pass, welcher bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist. (Homepage Thaikonsulat Basel, Schweiz). »
und jetzt kommt es noch knüppeldick:
« Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. (Homepage Auswärtiges Amt, Deutschland). »
und hier noch folgendes:
« Wichtig: Wer ohne Visum von Deutschland/Österreich/Schweiz aus nach Thailand fliegt, muß bereits beim Einchecken in Deutschland ein gültiges Aus- oder Weiterreise Ticket, innerhalb dieser 30 Tage vorweisen können, sonst kann es passieren, dass die Airline den Flug verweigert. (Thailand Einreise | Einreisebestimmungen Thailand) »
Das wusste ich bis jetzt auch noch nicht. Also macht sich ergo jeder strafbar (oder wie man das nennen will!!!), wenn er kein Ticket hat innert 30 Tagen zur Weiterreise oder eben ein Visum gültig für 60/90 Tage oder so. Ob und wann und wo das überprüft wird, scheint demnach noch ein offener Punkt zu sein. Wenn nun eine Fluggesellschaft darauf besteht, dann ist sie im Prinzip dazu berechtigt und kann das machen. Was mich auch erstaunt ist der Hinweis, dass es keine Verlängerung geben soll, obwohl man ja in der Immigration dies problemlos machen kann. Also ist die Gesetzgebung und die Praxis nicht unbedingt 1:1 identisch.
Ich bin ja auch in Thailand im letzten Herbst (November/Dezember 2016) eingereist und hatte den Rückflug auf 6 Wochen nach der Einreise gebucht. Es verlief alles problemlos und ich konnte den Aufenthalt in Jomtien auch um 30 Tge verlängern. Ganz ehrlich, jetzt habe ich doch ein bisschen nachgedacht, was alles hätte passieren können.