Frage Overstay 1 Tag oder doch vorher zur Immigration?

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        #51  

Member

Eigentlich habe ich ja meine Meinung schon mitgeteilt. Punkt.
Aber, ich habe nochmals im Internet gesucht und folgendes gefunden:

« Staatsangehörige der Schweiz benötigen für einen touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen kein Visum, vorausgesetzt Sie verfügen bei der Einreise über ein gebuchtes Rück- oder Weiterflugticket aus Thailand innerhalb von 30 Tagen sowie einen Pass, welcher bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist. (Homepage Thaikonsulat Basel, Schweiz). »

und jetzt kommt es noch knüppeldick:

« Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. (Homepage Auswärtiges Amt, Deutschland). »

und hier noch folgendes:

« Wichtig: Wer ohne Visum von Deutschland/Österreich/Schweiz aus nach Thailand fliegt, muß bereits beim Einchecken in Deutschland ein gültiges Aus- oder Weiterreise Ticket, innerhalb dieser 30 Tage vorweisen können, sonst kann es passieren, dass die Airline den Flug verweigert. (Thailand Einreise | Einreisebestimmungen Thailand) »


Das wusste ich bis jetzt auch noch nicht. Also macht sich ergo jeder strafbar (oder wie man das nennen will!!!), wenn er kein Ticket hat innert 30 Tagen zur Weiterreise oder eben ein Visum gültig für 60/90 Tage oder so. Ob und wann und wo das überprüft wird, scheint demnach noch ein offener Punkt zu sein. Wenn nun eine Fluggesellschaft darauf besteht, dann ist sie im Prinzip dazu berechtigt und kann das machen. Was mich auch erstaunt ist der Hinweis, dass es keine Verlängerung geben soll, obwohl man ja in der Immigration dies problemlos machen kann. Also ist die Gesetzgebung und die Praxis nicht unbedingt 1:1 identisch.

Ich bin ja auch in Thailand im letzten Herbst (November/Dezember 2016) eingereist und hatte den Rückflug auf 6 Wochen nach der Einreise gebucht. Es verlief alles problemlos und ich konnte den Aufenthalt in Jomtien auch um 30 Tge verlängern. Ganz ehrlich, jetzt habe ich doch ein bisschen nachgedacht, was alles hätte passieren können.
 
        #52  

Member

Ein Tag Overstay ist bislang wohl kein Problem gewesen, wie vielerseits berichtet.
Cash und go.

Ob eine Airline beim Check-In in DACH etc. tatsächlich prüft, ob der Passagier alle Voraussetzungen erfüllt, um in das Land seiner Wünsche einreisen zu können, hängt einzig und allein vom Check-In-Personal ab.
Allerdings wird es kaum eine Airline geben, die das nicht prüft, aus den bereits mehrfach genannten Gründen (Airline haftet für Rückflugkosten im Falle der Abweisung durch die Immi).

Das Check-In-Personal greift direkt auf die offizielle IATA-Timatic Datenbank zurück.
Auf die Datenbank hat jederman Zugriff: IATA Travelcentre.

Member hat gesagt:
Außerdem wurde ich von den Fluggesellschaften noch nie nach einem Rückflugticket gefragt. Ich hoffe natürlich das es so bleibt.
Auch wenn die Airline nicht nach dem Rückflug fragt, heisst das nicht, dass sie den Rückflug nicht prüft.
Sofern das Ticket nicht bei zwei unterschiedlichen Fluggesellschaften gebucht ist, sieht der Check-In selbstverständlich auch den Rückflug und braucht somit gar nicht zu fragen.
Selbst unterschiedliche Airlines auf einem Ticket offenbaren sich dem Check-In-Personal.
Wer nur mit Handgepäck online eincheckt, kann allerdings nicht auf diese Weise geprüft werden. Wie die Airlines hier vorgehen, um sich abzusichern, ist mir nicht bekannt.

Member hat gesagt:
Ich bin nicht der Meinung das Check in Personal unqualifiziert ist.
Man verbessere mich bitte wenn ich unrecht habe.
Ich würde sagen, das Personal ist eher überfordert als unqualifiziert.
Die können doch nicht alle Regelungen für alle Länder im Kopf haben, und um spezielles nachzuschauen, haben sie keine Zeit.
Bei langen Schlangen am Schalter wird in der Eile vermutlich schon mal übersehen, dass ab 31 Tagen eigentlich ein Visum erforderlich ist.
Und dass die Thai Immi das nicht so genau nimmt, wissen wir alle selbst.
Von mir jedenfalls wollte noch kein einziger Immi-Officer in BKK den Rückflug sehen.
 
        #53  

Member

Member hat gesagt:
Und dass die Thai Immi das nicht so genau nimmt, wissen wir alle selbst.
Von mir jedenfalls wollte noch kein einziger Immi-Officer in BKK den Rückflug sehe

Hallo Kollegen.

Warum sollten sie auch?
Sie wissen ja, dass sie jeden bei der Ausreise (mit einfacher Berechnung) erwischen....!
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:
Allerdings wird es kaum eine Airline geben, die das nicht prüft, aus den bereits mehrfach genannten Gründen (Airline haftet für Rückflugkosten im Falle der Abweisung durch die Immi).

Das es auch noch ein Formular für eine Haftungserklärung zur Übernahme etwaiger Rückflugkosten gibt, scheint auch nicht bekannt zu sein. Nach dem kann man fragen wenn sich einer am check-in wirklich nicht überzeugen lässt.
Und dass die Thai Immi das nicht so genau nimmt, wissen wir alle selbst.
Von mir jedenfalls wollte noch kein einziger Immi-Officer in BKK den Rückflug sehen.

Wie sollte er auch etwas genau nehmen was im thailändischen immigration act erst gar nicht vorgesehen ist.
Zum Verstoss wird es erst wenn die im Bereich Einreisestempel eingetragenen Tage überschritten werden.
 
        #55  

Member

Member hat gesagt:
Wie sollte er auch etwas genau nehmen was im thailändischen immigration act erst gar nicht vorgesehen ist.
Zum Verstoss wird es erst wenn die im Bereich Einreisestempel eingetragenen Tage überschritten werden.

Genau das ist der Punkt.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Hmm, ich glaube du solltest dir den Thread noch mal von vorn durchlesen. Anscheinend weißt du gar nicht mehr um was es ursprünglich ging.

Sorry @bbk es ging Mir reinweg nur um die Folgen des Overstay von einem Tag bei der Immigration am Airport in Bkk wenn ich dort nach 31 Tagen erst zum Rückflug auftauche anstatt nach 30 , es ging nicht um eventuelle Probleme mit der Fluggesellschaft.
Ich fliege prinzipiell immer mit Rückflugticket nach Thailand. (5 mal in den letzten 2 Jahren und immer kam ich dabei nur mit der 30 tägigen Aufenthaltsgenehmigung ins Land )
Dabei wurde ich noch nie nach einem Rückflugticket gefragt. Weder von Fluggesellschaft noch von der Immigration. Bei meinem vorletzten Thailandbesuch über 6 Wochen hatte ich auch nur das eine Rückflugticket nach 6 Wochen vorher in der Tasche und ich hab nach 3 Wochen dann Mayanmar mit E-Visum einfach einen Besuch über 3 Tage abgestattet. Ging alles easy über die Bühne und ich bekam bei erneuter Einreise nach Thailand erneut den 30 Tage Stempel.
Ich denke mal zu den Folgen meines"unbewussten " Overstay von 1 Tag ( 500 Baht) wurde hier bereits genug gesagt.
 
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Sorry @bbk es ging Mir reinweg nur um die Folgen des Overstay von einem Tag bei der Immigration am Airport in Bkk wenn ich dort nach 31 Tagen erst zum Rückflug auftauche anstatt nach 30 , es ging nicht um eventuelle Probleme mit der Fluggesellschaft.

Das Problem ist halt wenn du genau an dem Tag bei einer Polizeikontrolle auf dem flachen Land erwischt wirst. Nach harter Auslegung der gegenwärtigen Rechtslage wären dann 5 Jahre Einreisesperre fällig.
 
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