Thailändisch lernen

Pattaya Führerschein und Helmkontrollen

        #21  

Member

Member hat gesagt:
weil sie vielleicht ein wenig mehr ahnung haben wie du ..........:wink0:


Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Führerscheinklasse 3 berechtigt auch zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5 Hat man die Prüfung der Klasse 3 vor dem 01.01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren.

Dann informiere dich bitte richtig. Für Inhaber des alten Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung.
Das bedeutet, dass du auch nach dem Umtausch alle Fahrzeuge fahren darfst, die du vor dem Umtausch fahren durftest.

Auszug aus dem Gesetz:


Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins

Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs


Quelle hier.

Problematisch wird es, wenn du über 50 Jahre alt bist. Da brauchst du einen Test vom Arzt und einen Sehtest. Du bekommst dann die Lastwagenklassen für 5 Jahre, dann wird wieder eine ärztliche Untersuchung fällig.
Ansonsten wird die Berechtigung zum Führen von Lkw über 3,5 t ersatzlos gestrichen.
Besitzer älterer Führerscheine verlieren diese Berechtigung, ob sie nun umgetauscht haben, oder noch den alten Führerschein haben. Sie dürfen nicht mehr über 3,5t fahren.
Die Berechtigung bis einschliesslich 3,5 t bzw die Berechtigung für 125er bleibt aber erhalten.
Sowohl mit, als auch ohne Umtausch.
Ab 19.01.2013 gibt es nur noch den neuen EU-Führerschein, der EU-weit angepasst wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #22  

Member

In Thailand beinhaltet die Vollkasko eine bestimmte Summe als Haftkaution!
In der Regel 500.000.-THB geht aber auch mehr!
Im Falle eines Unfalles mit Personenschaden kommt der Vertreter der Versicherung und hinterlegt
die Summe als Sicherheit bei der Polizei und man muss eben nicht im Café Viereck sitzen bis zur Verhandlung!
Natürlich nur in Verbindung mit einer hier gültigen Fahrerlaubnis!
Bei jedem Schadensfall will die Versicherung als erstes den Führerschein sehen !!
Richtig ist es das man vieles auf der Polizei Station regeln kann, bevor es ans Gericht geht, das ist in der Regel auch die absolut bessere Variante!
Aber das setzt voraus das man genügend Geld sehr schnell flüssig machen muss, in der Regel innerhalb von ein paar Stunden!
Und vor allen Dingen das der/die Geschädigten mitspielen!!
Und das ist in der Regel auch sehr teuer, da diese wissen wie der Hase hier für Farangs läuft!
Aber wer eine gut gefüllter AMEX oder sonstige Kreditkarte mit einem Limit von ca.5000.-€ bis 10.000.-€ hat muss sich natürlich nicht an die hier geltenden Regeln halten!
Ein wenig Abenteuer bereichert ja denn auch den tristen Alltag im Urlaub!
Aber: Der richtige Führerschein im richtigen Moment kann sehr viel Ärger und Kosten sparen!

Sevty....Das was Dir ein Vermieter gesagt hat ist hier wirklich so!

Trucker sagen : Fahr noch einmal rückwärts drüber......Tot ist Billiger als Behindert!
 
        #23  

Member

Sind die Führerausweise in Kreditkartenfom ("neues" Format) und ist der gesammte Text auch in Englisch darauf, werden diese als International anerkannt. Weinigstens für die CH Ausweise ist das so (Quelle: Strassenverkehrsamt deines Vertrauens) :D
 
        #24  

Member

Die neuen Führerscheine sind in KK-Format, der Text auf den deutschen Führerscheinen ist auf Deutsch. In welchen Ländern ein internationaler Führerschein benötigt wird, kannst du "ergoogeln". Auch für den Fall, dass Informationen auf Englisch sind, bedeutet das doch meines Erachtens nicht, dass es sich um einen internationalen Führerschein handelt.

Im Net habe ich ein paar Informationen gefunden, dass auch die Swiss DL kein Internationaler Führerschein ist. Das muss wohl auch dort extra gemacht werden und kostet wohl 60€.

Aber so gesehen kann ich mit meinem deutschen Führerschein in Holland, Frankreich, etc. fahren, ist somit auch international. Den Internationalen benötigst du also dann, wenn du in einem Land Auto fahren willst, die zwingend einen Internationalen verlangen. Thailand gehört nun einmal dazu
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Sind die Führerausweise in Kreditkartenfom ("neues" Format) und ist der gesammte Text auch in Englisch darauf, werden diese als International anerkannt. Weinigstens für die CH Ausweise ist das so (Quelle: Strassenverkehrsamt deines Vertrauens) :D

Die neuen EU Führerscheine sind im Kreditkartenformat. Optisch ändert sich fast überhaupt nichts.
Es gibt jetzt ein Ablaufdatum. Zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht werden. Gültigkeit 15 Jahre.
Der Text ist bei der deutschen Ausgabe weiterhin in Deutsch.
Schweizer Führerscheine werden zwar international anerkannt, das ist richtig. Sie ersetzen aber keinen internationalen Führerschein.
Wenn dieser zwingend vorgeschrieben ist, muss man den beim Strassenverkehrsamt extra beantragen.
Gebühren sind da total unterschiedlich. Kanton Zürich 15 Franken und Kanton Schwyz zb 40 Franken.
Es gibt Länder, da braucht man nicht zwingend einen internationalen Führerschein, aber eine englische Übersetzung des nationalen Führerscheins.
Frage nochmal beim Strassenverkehrsamt deines Vertauens nach. Diese Infos sind aktuell und telefonisch erfragt und danach schriftlich bestätigt.
 
        #26  

Member

da hast du recht, atze hat nicht vollständig geschaut. trotzdem gibt es für mich keinen grund den alten zu tauschen und noch dem amt die kohle zu "schenken". ist atze geizig? aber sicher, in dem fall 100%!
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
da hast du recht, atze hat nicht vollständig geschaut. trotzdem gibt es für mich keinen grund den alten zu tauschen und noch dem amt die kohle zu "schenken". ist atze geizig? aber sicher, in dem fall 100%!

Ist doch kein Problem. Mein Bekannter ist 56 und war auch der Meinung, dass er mit seinem alten Lappen noch 7,5 t fahren darf.
Deswegen hatte ich mich zu diesem Thema mal genauer erkundigt.
Es ist aber nach der neuen Verordnung Pflicht, den Führerschein bis spätestens 2033 zu tauschen.
Weiss ja nicht, ob dich das dann noch interessiert.:lach:
 
        #29  

Member

ich weiss nicht welches problem ihr habt. wenn in eurem heimatland ein thai auftaucht und dort ohne fuehrerschein rumfaehrt seit ihr bestimmt auch nicht gluecklich. besonders wenn er, wie hier manche touristen wie irre die beachroar runterfaehrt. ich weiss, die thais machen es auch nicht besser, aber noch ist es ihr land!
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
ich weiss nicht welches problem ihr habt. wenn in eurem heimatland ein thai auftaucht und dort ohne fuehrerschein rumfaehrt seit ihr bestimmt auch nicht gluecklich. besonders wenn er, wie hier manche touristen wie irre die beachroar runterfaehrt. ich weiss, die thais machen es auch nicht besser, aber noch ist es ihr land!

Völlig Recht geb ich Dir bzgl. der Führerschein-Sache (auch wenn man easy going Thailand nicht mit konservativ DACH vergleichen kann)!
Bzgl. des Fahrstils: allerdings bleibt einem manchmal gar nichts anderes übrig, als die Beachroad runterzuheizen, wenn der ganze restl. Verkehr das macht. Always go with the flow!
 
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