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Member hat gesagt:weil sie vielleicht ein wenig mehr ahnung haben wie du ..........
Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Führerscheinklasse 3 berechtigt auch zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5 Hat man die Prüfung der Klasse 3 vor dem 01.01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren.
Dann informiere dich bitte richtig. Für Inhaber des alten Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung.
Das bedeutet, dass du auch nach dem Umtausch alle Fahrzeuge fahren darfst, die du vor dem Umtausch fahren durftest.
Auszug aus dem Gesetz:
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
Quelle hier.
Problematisch wird es, wenn du über 50 Jahre alt bist. Da brauchst du einen Test vom Arzt und einen Sehtest. Du bekommst dann die Lastwagenklassen für 5 Jahre, dann wird wieder eine ärztliche Untersuchung fällig.
Ansonsten wird die Berechtigung zum Führen von Lkw über 3,5 t ersatzlos gestrichen.
Besitzer älterer Führerscheine verlieren diese Berechtigung, ob sie nun umgetauscht haben, oder noch den alten Führerschein haben. Sie dürfen nicht mehr über 3,5t fahren.
Die Berechtigung bis einschliesslich 3,5 t bzw die Berechtigung für 125er bleibt aber erhalten.
Sowohl mit, als auch ohne Umtausch.
Ab 19.01.2013 gibt es nur noch den neuen EU-Führerschein, der EU-weit angepasst wurde.
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