Member
Member hat gesagt:alwaro hat deine Aussage falsch verstanden; das ist eigentlich alles. Da gibt's nichts zu verstehen
Nö, er hat sich ganz einfach falsch ausgedrückt.
Member hat gesagt:alwaro hat deine Aussage falsch verstanden; das ist eigentlich alles. Da gibt's nichts zu verstehen
Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visaetikett: „gültig für Schengener Staaten“ in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels bzw. nationalen Visums (Kategorie „D“) eines Mitgliedstaats können sich bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten. Der Schengenraum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.