rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

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        #31  

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Verhüten ist doch wohl Frauensache. Zudem, wo komme ich denn hin, wenn ich mich auch noch um das Verhüten bei Nutten kümmern sollte... völlig abstrus.

Mir wollte allerdings mal eine Filipina ein Kind anhängen, habe sie während der Schwangerschaft und auch noch nach der Geburt finanziell unterstützt, ich hätte mich sicher auch um das Kind gekümmert. Würde mich trotzdem verantwortlich fühlen, wenn es denn passierte, aber das sich das nicht rumspricht! "Leider" war der Vaterschaftstest negativ.

Zur rechtlichen Lage kann ich nichts sagen, für mich persönlich steht aber fest, dass ich mich kümmern würde. Hier "Ratschläge" zu erteilen wie "man fickt immer mit Gummi" sind allerdings völlig sinnfrei in dem Zusammenhang.
 
        #33  

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Member hat gesagt:
Verhüten ist doch wohl Frauensache. Zudem, wo komme ich denn hin, wenn ich mich auch noch um das Verhüten bei Nutten kümmern sollte... völlig abstrus.

Mir wollte allerdings mal eine Filipina ein Kind anhängen, habe sie während der Schwangerschaft und auch noch nach der Geburt finanziell unterstützt, ich hätte mich sicher auch um das Kind gekümmert. Würde mich trotzdem verantwortlich fühlen, wenn es denn passierte, aber das sich das nicht rumspricht! "Leider" war der Vaterschaftstest negativ.

Zur rechtlichen Lage kann ich nichts sagen, für mich persönlich steht aber fest, dass ich mich kümmern würde. Hier "Ratschläge" zu erteilen wie "man fickt immer mit Gummi" sind allerdings völlig sinnfrei in dem Zusammenhang.

Im Zweifelsfall ist Verhüten Sache der Person, die kein Kind will... :) Wenn du dich im Zweifelsfall um das Kind kümmern würdest, ist deine Einstellung auch in Ordnung, dann von mir aus auch mit Coitus interruptus...
 
        #34  

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Member hat gesagt:
Die Zusammenhänge deines Posts verstehe ich nicht: Dass das Kind in Deutschland auf Unterhalt klagen kann, wurde hier schon längst geklärt. Was aber hat das jetzt damit zu tun, dass es auch in Thailand ein Unterhaltsrecht gibt? Das thailändische Unterhaltsrecht ist vor einem deutschen Gericht nicht einklagbar; das müsste dann schon in Thailand erfolgen.

Na, da helfe ich doch gerne: Der Threadstarter schrieb u. a. :

"Kann sie Ihren Anspruch im eigenen Land durchsetzen ?"

Oh, wie schlimm, da habe ich dann noch etwas geschrieben was schon beantwortet war... Natürlich bitte ich alle Leser um Entschuldigung. Im übrigen bestätige ich gern, das man immer nur nach dem Recht des Landes klagen kann in dem man klagt. Ist das nun schon wieder doppelt weil du es ja auchgeschrieben hast ?
 
        #35  

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Member hat gesagt:
Im übrigen bestätige ich gern, das man immer nur nach dem Recht des Landes klagen kann in dem man klagt.

Das stimmt so nicht. Bei Scheidungen z. B. kann es durchaus auch Urteile von deutschen Gerichten geben, die nach ausländischem Recht gefällt werden.
 
        #36  

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Liggi, du hast meine Frage nicht verstanden; aber macht nichts, vergiss es einfach.
 
        #37  

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@Longtime

Deutsche Gerichte wenden ausl. Recht an. Das kann ich nicht glaubern aber du wirst mir das sicher beweisen ?!

@Onkel
Würde mir von Dir ja gern auf die Sprünge helfen lassen. Oder nur Schutzbehauptung ?
 
        #38  

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Member hat gesagt:
@Onkel
Würde mir von Dir ja gern auf die Sprünge helfen lassen. Oder nur Schutzbehauptung ?

Auf welche Sprünge soll ich dir denn helfen, wenn du meine Frage nicht verstanden hast. Und was redest du jetzt von Schutzbehauptung? Du hast vom thailändischen Unterhaltsrecht gesprochen und dann erwähnt, dass man in Deutschland auf Unterhalt klagen kann. Da Letzteres ja bereits geklärt war, habe ich versucht, den Zusammenhang zwischen thailändischen Unterhaltsrecht und einer Klage in Deutschland herzustellen, was mir nicht gelungen ist und dich deshalb gefragt, was eine Klage in Deutschland mit dem thailänischen Unterhaltsrecht zu tun hat.

Beim Thema Unterhaltsrecht in Thailand hätte ich halt erwartet, dass du dazu etwas ausführst statt zu erwähnen, dass man in Deutschland klagen kann. Da du aber genau das getan hast, habe ich mich gefragt: Warum erwähnt er etwas, was bereits geklärt wurde im Zusammenhang mit der Aussage, dass es in Thailand ein Unterhaltsrecht gibt? Das muss doch einen Grund haben. Da mir kein Grund eingefallen ist, habe ich nach dem Zusammenhang gefragt, den es - wie sich inzwischen herausgestellt hat - nicht gibt. Also ist doch alles geklärt.
 
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        #39  

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Member hat gesagt:
Du hast vom thailändischen Unterhaltsrecht gesprochen und dann erwähnt, dass man in Deutschland auf Unterhalt klagen kann. Da Letztes ja bereits geklärt war, habe ich versucht, den Zusammenhang zwischen thailändischen Unterhaltsrecht und einer Klage in Deutschland herzustellen, was mir nicht gelungen ist und dich deshalb gefragt, was eine Klage in Deutschland mit dem thailänischen Unterhaltsrecht zu tun hat.

Na ja, so eindeutig ist das Recht des Kindes auf in Deutschland einklagbaren Unterhalt auch nicht, wenn sowohl Kindesmutter als auch Kind im Ausland wohnhaft sind. Vor allem für die Höhe des Unterhalts kann dann wohl kaum ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung kommen (Stichwort Düsseldorfer Tabelle), sondern ich denke, dass hier auch z. B. die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Thailand, evtl. sogar thailändisches Unterhaltsrecht eine Rolle spielen müssten. Es wird darauf ankommen, welches Gericht dann örtlich zuständig ist, das ist nicht trivial, da gibt es auch zwischenstaatliche Abkommen. Es kann dem Kind bzw. der Kindesmutter durchaus passieren, dass sie hier klagen, das Gericht die Klage aber mit der Begründung abweist, es sei örtlich nicht zuständig. Wie es im Fall Thailand ist, weiß ich nicht. Noch interessanter wird es, wenn auch der deutsche Vater seinen Wohnsitz im Ausland hat, weil dann eigentlich ein deutsches Gericht örtlich gar nicht zuständig sein dürfte, auf die Staatsangehörigkeit alleine kommt es nicht an...

@Liggi

Schau mal z. B.
http://www.rechtsanwalt-news.de/fam...ine-scheidung-von-auslaendern-in-deutschland/

Da gehts um reine Ausländerehen als auch um Mischehen, die in Deutschland von deutschen Gerichten geschieden werden. Das geht sogar soweit, dass selbst religiöses Recht von deutschen Gerichten anzuwenden ist (Scharia). Es heißt dort weiter unten:

Ergibt die Prüfung, dass ausländisches Recht anzuwenden ist, dann ist die Ehe nach diesem Recht zu scheiden. Dies führt dazu, dass es auch deutsche Urteile zur Anwendung ausländischen Rechts gibt.
So gibt es Urteile, in denen die Scheidung nach der Scharia erfolgte, die dem persischen Recht zugrundeliegt.
[...]
Jedenfalls ist zusammenfassend daran festzuhalten, daß auch Rechtssätze des religiösen (hier: islamischen) Rechts von den deutschen Gerichten anzuwenden sind, wenn die staatliche Rechtsordnung, auf die das Kollisionsrecht der lex fori verweist (hier: die Rechtsordnung der Islamischen Republik Iran) auf das religiöse Recht weiterverweist (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1979 aaO). Die Prüfung, ob die Scheidungsvoraussetzungen nach dem anzuwendenden religiösen Recht gegeben sind, ist schlichte Rechtsanwendung, die dem deutschen Gericht nichts Wesensfremdes abverlangt (vgl. MünchKomm-BGB/Winkler von Mohrenfels aaO Art. 17 EGBGB Rdn. 126a).
 
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        #40  

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Wäre es so einfach, einem (längst wieder abgereisten) Touri eine finanziell lukrative Vaterschaft unterzujubeln, so gäbe es in Thailand einen schwunghaften Handel mit Datensätzen männlicher Touristen unter Bargirls, befeuert durch Beamte der Airport-Immigration, die eben diese Datensätze samt Foto haben.

Ebenfalls ist es keineswegs so, dass jede Thai zur deutschen Botschaft rennen kann, dort behaupten kann, Herr X aus Y ist der Vater meines Kindes, und sich dann, sozusagen vollautomatisch, ein deutscher Beamtenapparat in Bewegung setzt, um mit allen offenen und verdeckten Methoden den Vater zu ermitteln.

Die Ausführungen zu Empfängnis und Fruchtbarkeit sind IMHO allesamt Off Topic und auch total unwichtig:
Darum geht es schlicht nicht... denn das vermeintlich "deutsche" Kind isst ja wohl schon geboren...

Der normale Touri, der in Pattaya herumvögelt, ist kaum 9 Monate später für ein Bargirl identifizierbar.
Da sie ausserdem täglich wechselnde Kunden hat, manchmal auch 2 am Tag,... na ihr wisst schon ;)

Wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Locker bleiben, Pass verstecken, keine Mailadressen rausgeben.
 
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