Allgemeine Frage Reisewarnung Auswärtiges Amt

  • Ersteller
        #11  

Member

Ich hatte schon vor einiger Zeit nachgefragt:
Elvira Allianz:

Reisewarnung
Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten nicht versichert.

Und die Rückholversicherung lehnt es ab dich auszufliegen, da sie keinen Flieger in diese Gebiete senden können.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Ich beobachte die Situation in Spanien momentan mit etwas Sorge. Bisher gilt die Reisewarnung nur für drei Regionen im Norden, aber das kann sich ja auch ändern. @Eulenspiegel wie würdest du reagieren, wenn es im September plötzlich eine Reisewarnung für die Kanaren gibt?

Ich würde unter keinen Umständen in ein Risikogebiet reisen - sonst hätte ich den ursprünglich geplanten Dom Rep Trip nicht schweren Herzens gecancelt. Das Risiko, meine finanzielle Absicherung durch Quarantäne oder Krankheit aufs Spiel zu setzen, wäre mir persönlich zu hoch.

In Bezug auf meinen Gran Canaria Trip, würde ich davon ausgehen, dass der Reiseveranstalter storniert, da es eine Pauschalreise ist bzw. ich kostenfrei stornieren kann.
 
        #13  

Member

Angenommen ich bin in Urlaub irgendwo und das Land wird auf die Risikoliste gestellt. Ich muss nach meiner Rückkehr 14 Tage in Quarantäne.
Wenn ich sowieso vom Home Office arbeite, also auch während der Quarantäne arbeiten kann, entsteht doch meinem Arbeitgeber und mir kein Nachteil. Oder täusche ich mich da?
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Angenommen ich bin in Urlaub irgendwo und das Land wird auf die Risikoliste gestellt. Ich muss nach meiner Rückkehr 14 Tage in Quarantäne.
Wenn ich sowieso vom Home Office arbeite, also auch während der Quarantäne arbeiten kann, entsteht doch meinem Arbeitgeber und mir kein Nachteil. Oder täusche ich mich da?

Wenn du eh im Home Office bist, wirds da wohl keine Probleme geben. Aber selbst wenn das Land, in dem du dich aufhälst, während deines Aufthaltes zum Risikogebiet erklärt wird, sollte es keine Probleme geben, da du dich nicht bewusst und absichtlich bei Abreise in ein Risikogebiet begeben hast.

Ich hatte diesen Fall persönlich im März:
Ich kam von den Phils zurück, mein AG war der Meinung ich müsse mich nun in Quarantäne begeben - ohne Bezahlung. Zu diesem Zeitpunkt waren die Philippinen noch KEIN Risikogebiet.
Ein freundliches Schreiben meines RA an meinen AG forderte ihn dazu auf, mich zu bezahlen, obwohl ich zu Hause war. Eine angenehme Urlaubsverlängerung war das.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
14 tage zu hause hocken wäre für mich keine angenehme Verlängerung

Es war keine von der Behörde angeordnete Quarantäne, sondern nur vom AG ein ausgesprochenes Betretungsverbot des Unternehmens. Daher konnte ich die 14 Tage Freizeit sinnvoll nutzen!
 
        #18  

Member

Noch ne Frage:
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finde ich zwei Seiten:

1. die hier:

und dann
2. die hier:

welche gilt denn nun?
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Es war keine von der Behörde angeordnete Quarantäne, sondern nur vom AG ein ausgesprochenes Betretungsverbot des Unternehmens. Daher konnte ich die 14 Tage Freizeit sinnvoll nutzen!
Axo das ist was anderes

Member hat gesagt:
Hast du keinen Fernseher?
Doch. Verbringe meine zeit lieber draußen,als vor dem tv
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Verbringe meine zeit lieber draußen,als vor dem tv
Wer nicht. Aber Quarantäne ist nun mal Quarantäne. Und 14 Tage sind ja wohl auszuhalten..
 
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