Allgemeine Frage Reisewarnung Auswärtiges Amt

Ich hatte schon vor einiger Zeit nachgefragt:
Elvira Allianz:

Reisewarnung
Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten nicht versichert.

Und die Rückholversicherung lehnt es ab dich auszufliegen, da sie keinen Flieger in diese Gebiete senden können.
 
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Ich beobachte die Situation in Spanien momentan mit etwas Sorge. Bisher gilt die Reisewarnung nur für drei Regionen im Norden, aber das kann sich ja auch ändern. @Eulenspiegel wie würdest du reagieren, wenn es im September plötzlich eine Reisewarnung für die Kanaren gibt?

Ich würde unter keinen Umständen in ein Risikogebiet reisen - sonst hätte ich den ursprünglich geplanten Dom Rep Trip nicht schweren Herzens gecancelt. Das Risiko, meine finanzielle Absicherung durch Quarantäne oder Krankheit aufs Spiel zu setzen, wäre mir persönlich zu hoch.

In Bezug auf meinen Gran Canaria Trip, würde ich davon ausgehen, dass der Reiseveranstalter storniert, da es eine Pauschalreise ist bzw. ich kostenfrei stornieren kann.
 
Angenommen ich bin in Urlaub irgendwo und das Land wird auf die Risikoliste gestellt. Ich muss nach meiner Rückkehr 14 Tage in Quarantäne.
Wenn ich sowieso vom Home Office arbeite, also auch während der Quarantäne arbeiten kann, entsteht doch meinem Arbeitgeber und mir kein Nachteil. Oder täusche ich mich da?
 
Angenommen ich bin in Urlaub irgendwo und das Land wird auf die Risikoliste gestellt. Ich muss nach meiner Rückkehr 14 Tage in Quarantäne.
Wenn ich sowieso vom Home Office arbeite, also auch während der Quarantäne arbeiten kann, entsteht doch meinem Arbeitgeber und mir kein Nachteil. Oder täusche ich mich da?

Wenn du eh im Home Office bist, wirds da wohl keine Probleme geben. Aber selbst wenn das Land, in dem du dich aufhälst, während deines Aufthaltes zum Risikogebiet erklärt wird, sollte es keine Probleme geben, da du dich nicht bewusst und absichtlich bei Abreise in ein Risikogebiet begeben hast.

Ich hatte diesen Fall persönlich im März:
Ich kam von den Phils zurück, mein AG war der Meinung ich müsse mich nun in Quarantäne begeben - ohne Bezahlung. Zu diesem Zeitpunkt waren die Philippinen noch KEIN Risikogebiet.
Ein freundliches Schreiben meines RA an meinen AG forderte ihn dazu auf, mich zu bezahlen, obwohl ich zu Hause war. Eine angenehme Urlaubsverlängerung war das.
 
Noch ne Frage:
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finde ich zwei Seiten:

1. die hier:

und dann
2. die hier:

welche gilt denn nun?
 
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