Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

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        #261  

Member

Member hat gesagt:

Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken heisst der Thread...​


Hier mal meine Idee/Gedankenspiel und mal bei Chat-GPT eingespielt.....(Lebe seit 12 Jahren im Ausland und koennte die irische Staatsbuergerschaft annehmen)

Hoert sich erstmal gut an, oder?

Hat das jemand mal ernsthaft erwogen?

Die Aufgabe der deutschen Staatsbuergerschaft hat natuerlich auch Nachteile (u.a. kein Sozialhilfeanspruch mehr).......
wird dieses mit einem ~ 6-stelligen Rentenanspruch aufgewogen?



Kann ich mit Aufgabe der deutschen Staatsbuergerschaft meinen Rentenversicherungsanspruch auszahlen lassen und wenn ja, wie?

ChatGPT said:​

Die Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge bei Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht automatisch möglich – es gelten strenge gesetzliche Regeln. Hier die wichtigsten Informationen zur Frage:

✅ Grundsatz: Deutsche Rentenversicherung zahlt Beiträge nicht einfach zurück

Wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt hast, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Rente ab dem Renteneintrittsalter – unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft.
Eine Auszahlung (Erstattung) der Beiträge ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

🔒 Du kannst deine Rentenbeiträge nur in Ausnahmefällen zurückbekommen, z. B. wenn:

  1. Du kein deutscher Staatsbürger mehr bist und
  2. Du seit mindestens 24 Monaten (2 Jahren) nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst und
  3. Du keinen Rentenanspruch erworben hast (d. h. unter 60 Monate Beitragszeit)
    ODER:
    Du nicht mehr versicherungspflichtig sein kannst (z. B. weil du in einem Land lebst, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat).

📌 Die Rechtsgrundlage

Die Erstattung ist in § 210 SGB VI geregelt:
👉 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge ist möglich, wenn kein Rentenanspruch besteht, und nur unter bestimmten Bedingungen.

🧾 Voraussetzungen im Detail:

VoraussetzungErklärung
Kein Anspruch auf RenteDu hast weniger als 60 Monate (5 Jahre) Beiträge gezahlt
Nicht versicherungspflichtigDu bist nicht mehr in Deutschland beschäftigt
Mindestens 24 Monate WartezeitSeit dem letzten Beitrag müssen 2 Jahre vergangen sein
Staatsangehörigkeit aufgegebenDu hast keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr
Kein Sozialversicherungsabkommen mit deinem neuen WohnsitzstaatIn vielen Fällen schützt ein Abkommen deine Rentenansprüche


.......​


📝 So stellst du den Antrag auf Beitragserstattung:

  1. Formular V0901 ("Antrag auf Beitragserstattung") bei der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen.
    – Formular-Link: DRV V0901
  2. Nachweis der Ausbürgerung (Kopie der Ausbürgerungsurkunde)
  3. Wohnsitznachweis im Ausland
  4. Nachweis, dass keine Rentenansprüche bestehen (falls du unter 5 Jahre eingezahlt hast)
  5. ggf. Erklärung, dass du keine Versicherungspflicht mehr hast

📤 Wohin senden?

An den zuständigen Rentenversicherungsträger – z. B. DRV Bund, DRV Nord, DRV Bayern Süd etc.
Adresse findest du auf www.deutsche-rentenversicherung.de

❗ Wichtig:​

Wenn du dir die Beiträge einmalig auszahlen lässt, verlierst du alle zukünftigen Rentenansprüche aus der deutschen Rentenversicherung – endgültig.

✉️ Möchtest du konkrete Hilfe beim Ausfüllen des Formulars?​

Ich kann dir ein Musterschreiben oder eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe erstellen – sag einfach Bescheid, in welchem Land du lebst und wie viele Beitragsjahre du ungefähr hast.


You said:​

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland?

ChatGPT said:​

Es besteht kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand – weder für die Renten-, Kranken-, Pflege- noch für die Arbeitslosenversicherung Im Ausland arbeiten+14Perspektive Ausland Podcast+14IWW Institut |+14.

⚖️ Was bedeutet das konkret?​

1. Kein Abkommen → keine Koordination​

  • Die in Thailand und Deutschland geleisteten Beiträge und Zeiten werden nicht gegengerechnet.
  • Eine Doppelversicherung kann bei Entsendung oder eigenständiger Tätigkeit leicht entstehen, da beide Länder eigene Systeme haben – ohne Vertrag zur Vermeidung bdae.com+4Im Ausland arbeiten+4GTAI+4.

2. Anwendung des Territorialitätsprinzips​

3. Beiträge in Thailand​

  • Bei Arbeit in Thailand gilt das thailändische Sozialversicherungsrecht:
    • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 5 % des Einkommens.
    • Maximal 15.000 THB Bemessungsgrenze, also bis zu 750 THB (≈ 20 €) monatlich je Partei Wikipedia+15GTAI+15Im Ausland arbeiten+15.

📌 Empfehlung & was du jetzt tun kannst:​

✅ Ist eine deutsche Versicherungspflicht erwünscht?​

🏢 Bei Entsendung durch deutschen Arbeitgeber:​

🛂 Bei langfristiger Tätigkeit vor Ort mit thailändischem Vertrag:​

  • Beiträge gehen nur ins thailändische System; in Deutschland entfällt Versicherungspflicht meist.
  • Keine Koordination über Abkommen möglich → private Absicherung sinnvoll.

ℹ️ Für deutsche Rentner in Thailand:​


🧾 Kurzfassung:​

ThemaStatus zwischen Deutschland & Thailand
Sozialversicherungsabkommen❌ Kein Abkommen vorhanden
Doppelversicherung möglich✅ Ja, bei Entsendung oder Auslandstätigkeit
Deutscher Versicherungsschutz beim Arbeiten in Thailand🚫 Nur bei rechtlich geregelter Entsendung (§ 4 SGB IV)
Thailändische Beiträge🟢 Ja – nach thailändischem Pflichtsystem
Rentenansprüche aus Thailand❌ Nicht übertragbar nach Deutschland
Private Absicherung empfohlen✅ Besonders Kranken- & Pflegeversicherung
Ich glaube den Rentenanspruch auszahlen lassen geht nicht sobald du einen Rentenanspruch hast also noch 5 Jahren Beitragszahlung.

So viel ich weiß geht das nur vorher und ist eigentlich für Gastarbeiter und Entsandte Arbeiter gedacht gewesen
 
        #262  

Member

Die Idee eines Staatsfonds - aehnlich wie in Norwegen - waere ja eine Alternative.

Einfach 1 Billion Euro "Sondervermoegen" als Basiskapital und evtl. hat ein einen zukeunftigen Aufbau und kann daraus mittelfristig entnehmen.

War ja politisch nicht durchsetzbar....
 
        #263  

Member

Member hat gesagt:
Ist das wirklich so?

Angenommen der Rententopf würde ausschließlich für die Rente verwendet, d.h. es gibt keine zweckfremden Entnahmen, aber auch keine 120 Milliarden Zuschuss durch Steuergelder.
Nur mal, um die Größenordnung zu verstehen , um die es bei den zweckentfremdet Entnahmen geht hier mal eine kleine Überschlagsrechnung.
Als Beispiel nur mal das Jahr 2020.
Nach nach verschiedenen Berechnungen (DGB) beliefen sich die „versicherungsfremden Leistungen“ 2020 auf rund 63 Milliarden Euro. Andere ( DIW oder auch die „Zeit“ ) fassen, gemäß ihrer eigenen Definition, die Summe wesentlich größer. Danach können es auch über 112 Milliarden gewesen sein.
Also gehen wir mal konservativ von einem Mittel von 80 Milliarden aus.
Die Entnahmen hat es schon weit vor der Deutschen Einheit gegeben und das in einigen Jahren auch in wesentlich größerem Umfang als jetzt, davon wurde alles mögliche bezahlt z.B. Renten für irgendwelche Leute in Polen und auch in Russland.
Aber mit der Deutschen Einheit stiegen die Fremdentnahmen immer weiter an.
Wir sind jetzt im 36. Jahr der Einheit, das bedeutet, die Summe beläuft sich auf mittlerweile unglaubliche 2880 Milliarden Euro, also fast 3 Billionen €.
Wie gesagt, das ganze konservativ gerechnet und ohne jegliche Zins und Zinszinsformel anzuwenden.
Also man kann sagen, der Diebstahl an der Allgemeinheit ist sehr viel größer, als der jeweilige Bundeszuschuss es jemals sein könnte.
Schlussfolgerung, was man mit der gigantischen Summe alles hätte anstellen können, überlasse ich jedem selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #264  

Member

In der WELT wurde das Thema Babyboomer Beitrag heute wieder konkretisiert. DIe 10 Prozent Abgabe der sogenannten reichen Rentner würde demnach auch Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen betreffen. Der vorgeschlagene Freibetrag wären 1.000 Euro. Alle die über 1.000 Euro diese kumulierten EInnahmen haben, zahlen dann eben für den Überschussbetrag 10 Prozent. Damit ist das Rentenproblem gelöst.
Fazit im Welt Beitrag heute: Niemand sollte sich sicher fühlen.
 
        #265  

Member

Freibetrag = 1000€ ???
Heißt also deine Miete darfst du bezahlen, auf den rest der ja schon versteuert ist nochmal 10% abgeben????
Hoffe da sind dann diejenigen die Diäten erhalten mit inbegriffen???
Ich will nicht politisch werden, aber den gehören die Eier abgeschnitten oder das Loch zugenäht damit Vermehrung ausgeschlossen wird!!
 
        #266  

Member

Solange es nicht in der Royal Gazette veröffentlicht ist, ist das doch noch gar nicht sicher... 🤷🏽‍♂️














Sorry, bin etwas albern heute
:dog:
 
        #267  

Member

Member hat gesagt:
In der WELT wurde das Thema Babyboomer Beitrag heute wieder konkretisiert. DIe 10 Prozent Abgabe der sogenannten reichen Rentner würde demnach auch Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen betreffen. Der vorgeschlagene Freibetrag wären 1.000 Euro. Alle die über 1.000 Euro diese kumulierten EInnahmen haben, zahlen dann eben für den Überschussbetrag 10 Prozent. Damit ist das Rentenproblem gelöst.
…. also, ich mach mir keine großen Sorgen, der Vorschlag vom linken Marcel Fratscher, übrigens ein guter Freund von Siegmar Gabriel, und seinem DIW hat sicherlich keine Chance sich durchzusetzen.
Dagegen spricht schon alleine die Gleichbehandlung der Bevölkerung, welche bei diesem Vorschlag nicht gegeben ist.
Ein kleiner Teil der Rentner soll aus allen Einnahmen etwas bezahlen und bei allen anderen Teilen der Bevölkerung bleiben diese Einkommensbestandteile völlig unberührt.
In meinen Augen eine sozialistische Nebelkerze ohne Erfolg auf Durchsetzung.
 
        #268  

Member

Manchmal habe ich den EIndruck das die WIsssenschaftler nur vorgeschickt werden um Reaktionen für Ideen zu testen.
Die WIrtschaftsweise Frau Schnitzer hatte ja auch Mal einen SOLI für die geflüchteten Ukrainer vorgeschlagen.
Oder es geht darum, immer wieder in die Presse zu kommen ?
 
        #269  

Member

Member hat gesagt:
Pflegeversicherung müsste auch noch bedacht werden. (auch wenn man dann im Ausland nichts davon hat)

Bist Du freiwillig gesetzl. krankenversichert? Dann stehen die Chancen "SEHR GUT", später auf sämtlich Kapitaleinnahmen, Mieteinnahmen & Co. Krankenkassenbeiträge entrichten zu müssen...

LG
Quelle ?
 
        #270  

Member

Member hat gesagt:
Manchmal habe ich den EIndruck das die WIsssenschaftler nur vorgeschickt werden um Reaktionen für Ideen zu testen.
Die WIrtschaftsweise Frau Schnitzer hatte ja auch Mal einen SOLI für die geflüchteten Ukrainer vorgeschlagen.
Oder es geht darum, immer wieder in die Presse zu kommen ?
Es geht darum, dass die eine politische Seite einfach gerne umverteilt. Meistens von reich nach arm, manchmal auch von fleißig zu faul. :)

Member hat gesagt:
§ 240 SGB V
 
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