Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #321  

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Member hat gesagt:
Habe auch schon mehrfach das Gerücht gehört " wenn man ü60 Arbeitslosengeld 1 bekommt werden keine Rentenpunkte mehr vom Arbeitsamt gutgeschrieben"
Stimmt definitiv nicht, auch als Ü60 bekommst du während der Arbeitslosigkeit Rentenpunkte.
Member hat gesagt:
1Jahr Arbeitslosengeld (auch ü60) bedeutet 1 Rentenpunkt!
Nein! Die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld bringt für die spätere Rente 80 Prozent dessen, was die vorherige Beschäftigungszeit für die Rente wert war. D.h. hast du vor der Arbeitslosigkeit pro Jahr 1 Rentenpunkt bekommen, bekommst du während der Arbeitslosigkeit 0,8 Rentenpunkte pro Jahr.
 
        #322  

Member

Member hat gesagt:
Eine Einschränkung! Wer die Rente (f. bes. langj. Vers.) mit 45 Arbeitsjahren für sich aktivieren möchte, darf die letzten 2 Jahre davor nicht arbeitslos gewesen sein.
Das ist nur teilweise richtig. Sollte der Arbeitgeber insolvent gegangen sein und den Betrieb vollständig geschlossen haben zählen auch die 2 Jahre Arbeislosigkeit am Ende zu den 45Jahren.
 
        #323  

Member

Genau und auch das ist nur teilweise richtig.
Sollte der Arbeitnehmer in dieser Phase eine angebotene zumutbare Arbeit abgelehnt haben so ist das oben Beschriebene unwirksam.

PS: Wir kommen von Hölzchen auf Stöckchen. Ich vermute die Masse hat den Geist dessen was der Gg beabsichtigt verstanden.
Aber ok, was für Ausnahmen haben wir noch?
 
        #324  

Member

Member hat gesagt:
Wenn du direkt vor Renteneintritt freiwillig GKV-Versicherter bist, dann bleibst du offenbar auch als Rentner freiwillig Versicherter und zahlst weiterhin deine Beiträge auch auf Kapitaleinkommen sowie V+V.
Es soll ja Arbeitnehmer geben, die ihren Arbeitgeber bitten, das Gehalt wieder soweit abzusenken, dass sie wieder als Pflichtversicherter in der GKV gelten.
also mir wurde das so erklärt; es geht nur um die Zeiten bei einer Gesetzlichen Krankenkasse, wie z.B die Techniker. Es spielt dabei keine Rolle ob man gesetzlich pflichtversichert war oder freiwillig versichert bei der Techniker war. Beides wird bei der 9/10 Regelung berücksichtigt. Das heißt: meine freiwillige Versicherung als Freiberufler bei der Gesetzlichen Krankenkasse wird berücksichtigt, denn ich habe ja Beiträge bezahlt.
Ich empfehle eine Vorprüfung durch die Krankenkasse. Ich habe diese bekommen und da steht schwarz auf Weiss das ich in die KdVR komme, es sei denn ich zahle meine Beiträge nicht mehr bis zur Rente.
 
        #325  

Member

Fazit der EU Auslandsrenten;
Luxemburg 18 Monate = 380 Euro Rente, plus 11 Prozent Weihnachtsgeld ab 57 Jahren nach 40 Berufsjahren möglich, ohne Abschläge
Belgien 13 Monate = 100 Euro Rente, plus Urlaubsgeld, bei mir mit 61 Jahren und 42 Berufsjahren möglich, ohne Abschläge
Niederlande 18 Monate = 170 Euro , dabei 2 Betriebsrenten, plus Urlaubsgeld, Cappuccino Modell, Keine Abschläge, keine vorzeitige Rente, ab 67
Deutschland zum Vergleich: 70 Euro, bei 18 Monaten gleiches Gehalt und Zeit.. Abschläge 13,8 Prozent bei mir, mit 63

nun kommen wir zum Argument das die Sozialabgaben in den Ländern unterschiedlich seien. Das ist richtig.
Beispiel: 5000 Bruttogehalt ergaben was bei mir ,Ca, 2004 bis 2010 ? Ledig,
Belgien: 2.400 Euro Netto
Niederlande: 2.800 Netto
Deutschland: 3.100 Euro,
Luxemburg: 4.300 Euro,mit Urlaubsgeld allerdings

Letztlich interessiert mich als Rentner aber nicht, was früher die Abzüge waren sondern was heute rauskommt.
Ziel ist viel zu reisen. egal ob Thailand, Südamerika, Europa. Im letzten Lebensabschnitt sollten wir es krachen lassen.
Das geht nur mit Vermögen oder eben, einer guten Rente. Rürup Rente, Sparpläne, ETF , Aktien, Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
 
        #327  

Member

Ich erlaube dir auch, KV-Beiträge auf private Renten zu zahlen, wenn du das als Pflichtversicherter der KVdR gerne möchtest ... :)
 
        #328  

Member

Member hat gesagt:
Ich erlaube dir auch, KV-Beiträge auf private Renten zu zahlen, wenn du das als Pflichtversicherter der KVdR gerne möchtest ... :)
Das ist nett von Dir :)

Weißt, es wird mir absolut zu blöde hier. Jeden Scheiß muss man beweisen. Ich könnte meinen Schriftwechsel mit der KV und dem Rententräger posten aber auch dann würdest du es nicht glauben 🤷‍♂️.
Von daher ... es ist mir sowas von egal.
In diesem Sinne ... :)
 
        #329  

Member

Member hat gesagt:
Das ist nett von Dir :)

Weißt, es wird mir absolut zu blöde hier. Jeden Scheiß muss man beweisen. Ich könnte meinen Schriftwechsel mit der KV und dem Rententräger posten aber auch dann würdest du es nicht glauben 🤷‍♂️.
Von daher ... es ist mir sowas von egal.
In diesem Sinne ... :)

Einen Grund zu nennen, warum du KV-Beiträge auf private Renten zahlen musst, würde vollkommen ausreichen, sagt die Gesetzeslage im SGB V §237 doch eindeutig was anderes...
 
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